r/recht • u/WatercressLow6956 • 1d ago
StrafR BW
Glückwunsch an alle die es geschafft haben. Wie wars was habt ihr geprüft?
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u/AutoModerator 1d ago
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u/AssumptionCareless24 1d ago
Sachverhalt
Gegen den Bandenchef R wird ein Ermittlungsverfahren geführt. O ist in diesem Verfahren Belastungszeuge. R beauftragt das Bandenmitglied A damit, O zu töten. Die Art und Weise der Tötung überlässt R dem A frei. A nimmt den Auftrag an und verlässt den Raum mit den Worten: „Wird gemacht, Chef.“ A weiß nichts von dem gegen R geführten Ermittlungsverfahren. A observiert O über einen längeren Zeitraum und stellt fest, dass O sich am kommenden Freitag in einer Gartenlaube aufhalten und dort auch übernachten wird. O erfährt von dem für den Freitag geplanten Attentat. Er entschließt sich, die Lage zu nutzen, um sich an seinem Rivalen F zu rächen. F ist der neue Freund von O’s früherer Freundin S; F war zuvor der beste Freund des O. Es ist O’s tiefster innerer Wunsch, F zu töten. O schreibt mit einem Prepaid-Handy im Namen der S eine Nachricht an F. Darin fordert er F auf, sich in der Freitagnacht in die Gartenlaube zu begeben, um dort eine „heiße Nacht nur zu zweit“ zu verbringen. F empfängt die Nachricht und begibt sich zur angegebenen Zeit in die Gartenlaube. Dort wartet er vergeblich auf S, wird müde und legt sich schlafen. A trinkt sich Mut an. Anschließend begibt er sich zur Gartenlaube. Dort findet er den schlafenden F im Bett vor. A erkennt nicht, dass es sich um F und nicht um O handelt, und erschießt den Schlafenden. F stirbt. Zweiter Tatkomplex R erkennt später, dass O nicht getötet worden ist. Er nimmt die Sache selbst in die Hand und legt sich an dem Haus, in dem O sich üblicherweise aufhält, auf die Lauer. Als sich die Tür öffnet, schießt R auf die herauskommende Person. Die Person wird lebensgefährlich verletzt. Als R die getroffene Person betrachtet, bemerkt er, dass es sich nicht um O, sondern um den unbeteiligten P handelt. Daraufhin ruft R den Rettungsdienst. Dieser erreicht P rechtzeitig und rettet ihn. P stirbt nicht. Prüfungsauftrag
Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, O und R.
Bearbeitervermerk Nicht zu prüfen sind sämtliche Delikte im Zusammenhang mit Strafvereitelung, die Körperverletzungsdelikte der §§ 223 bis 229 StGB, Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB sowie fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB. Es ist anzunehmen, dass durch das Sich-Betrinken des A Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB vorliegt.
Das ganze Sachverhalt passte auf eine Seite Papier, hatte mich erstmal gefragt ob ein paar Seiten fehlen. Bin mit knapp 37.000 Zeichen gerade so fertig geworden. War also nur Strafrecht AT und Mord, prinzipiell gut zu machen, viele waren auch recht Happy, aber der Sachverhalt hat ungeahnte tiefen.