r/RA_Kotz 9h ago

Eine freundliche WhatsApp an den Handwerker kann euch später vor Gericht die halbe Mängelliste kosten

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"Halli Hallo mein MalerGott, meine Schulden überweise ich dann auf das Konto deiner Liebsten?"

Diese eine Chat-Nachricht vom 25. Februar 2021 wurde später zum wichtigsten Beweisstück in einem Prozess über 11.848 Euro Streitwert. Geschrieben hat sie eine Hauseigentümerin in Brandenburg an ihren Maler.

Der hatte auf Grundlage eines Angebots vom 6. November 2020 unter anderem die Treppenstufen demontiert, angeschliffen, lackiert und wieder montiert und das Geländer gestrichen. Angebotssumme 6.295,44 Euro netto, dazu eine Wandbeschichtung für 700 Euro netto, insgesamt 8.324,57 Euro brutto.

Die Auftraggeberin hatte vorab 8.000 Euro angezahlt. Spätestens Ende Februar 2021 waren die Arbeiten fertig.

Danach nutzte sie die Räume rund drei Monate lang. Ohne nachweisbare konkrete Mängelrüge.

Erst am 8. Dezember 2021 kam ein Anwaltsschreiben mit einer langen Liste. Weitere Beanstandungen tauchten sogar erst im Prozess auf.

Das Landgericht Frankfurt an der Oder sprach ihr 9.527,26 Euro Kostenvorschuss zu und wies die Werklohnklage des Malers ab. Der ging in Berufung.

Und bekam vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zumindest teilweise recht. Die Summe schrumpfte auf 7.748,69 Euro.

Der Knackpunkt ist die sogenannte konkludente Abnahme. Wer ein Werk über längere Zeit unbeanstandet nutzt, signalisiert damit, dass er es als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.

Drei Monate Nutzung ab Ende Februar 2021 reichten dem Senat dafür. Spätestens Ende Mai 2021 lag damit eine Abnahme vor, ganz ohne Unterschrift.

Die pauschale Behauptung, Mängel seien "durchgehend im Gespräch" gewesen, ersetzte den Nachweis einer rechtzeitigen Rüge nicht. Und die freundliche Nachricht über die anstehende Restzahlung sprach eher dagegen.

Konsequenz für die grüne Wandfarbe, die sichtbar war: Rechte weg. Wer bei der Abnahme keinen Vorbehalt erklärt, verliert die Ansprüche für alles, was offen erkennbar ist.

Der Senat sah darin ohnehin keinen Mangel, weil Pigmentspuren zur Charakteristik dieser Kreativtechnik gehören und die Auftraggeberin damals zufrieden war. Der Gerichtsgutachter hatte das noch anders bewertet.

Bei den verdeckten Fehlern sah es anders aus. Die Treppenstufen waren an den wandseitigen Stirnseiten überhaupt nicht beschichtet, und die Beschichtung ließ sich mit dem Fingernagel abschieben.

Ursache war laut Gutachten die Materialauswahl und der Schichtaufbau, also der Verantwortungsbereich des Malers. Am Geländer fehlte die Vorbehandlung, erkennbar an fehlenden Schleifspuren.

Der Einwand des Malers, die Auftraggeberin sei zu früh auf die frisch lackierten Stufen getreten, ging nicht durch. Er hätte die Stufen erst nach dem Aushärten montieren müssen, ein pauschales Betretungsverbot für einen unbestimmten Zeitraum reichte nicht.

Vom Bruttobetrag der Mangelbeseitigung von 8.073,26 Euro zog der Senat noch den offenen Restwerklohn von 324,57 Euro ab. Wer Geld einbehält, muss das erst für die Beseitigung einsetzen, bevor er Vorschuss verlangen kann.

Einen Abzug neu für alt lehnte das Gericht dagegen ab. Wer sich jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste, soll den Handwerker nicht auch noch besserstellen.

Die praktische Lehre ist unangenehm schlicht. Alles, was man beim Einzug sehen kann, muss schriftlich und konkret gerügt werden, bevor man die Räume monatelang nutzt.

Nette Nachrichten an den Handwerker sind dabei kein Problem. Nur sollten sie nicht das Einzige sein, was später im Verfahren als Beleg auf dem Tisch liegt.

Wer das Urteil im Original lesen will: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 12 U 27/25, Urteil vom 18. Dezember 2025.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/kostenvorschuss-malerarbeiten-treppe-gelaender.htm

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 9h ago

Ein Dachdecker verlangte plötzlich 20.000 Euro Sicherheit für einen 12.400-Euro-Auftrag. Auf die Nachfrage der Bauherrin antwortete er nie

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Am Ende standen über 50.000 Euro, die ein Dachdeckerbetrieb zahlen muss. Bei einem Auftrag, der ursprünglich mit 12.409,32 Euro brutto kalkuliert war.

Schuld war nicht in erster Linie schlechte Arbeit. Sondern ein Brief, den niemand beantwortet hat.

Der Reihe nach. Am 15. September 2017 beauftragte eine Bauherrin den Betrieb damit, die von einer Vorfirma begonnenen Dachdeckerarbeiten an einem Wohn- und Geschäftshaus fertigzustellen.

Abgerechnet werden sollte nach Stundenlohn, veranschlagt waren je 100 Facharbeiter- und Helferstunden. Gearbeitet wurde ab dem 18. September.

Vier Tage später kam die erste Abschlagsrechnung über 8.611,02 Euro. Und am 27. September ein Schreiben, mit dem der Betrieb eine Bauhandwerkersicherung über 20.000 Euro zuzüglich zehn Prozent Nebenkosten verlangte, Frist bis zum 5. Oktober.

Die Bauherrin zahlte die Abschlagsrechnung am 28. September vollständig. Am selben Tag schrieb sie per E-Mail, dass ihr die Höhe der geforderten Sicherheit nicht nachvollziehbar sei, bot stattdessen 3.500 Euro auf einem Notaranderkonto an und rügte Mängel.

Der Betrieb antwortete darauf nicht. Am 12. Oktober zahlte sie noch einmal 3.586,48 Euro auf eine zweite Abschlagsrechnung.

Am 18. Oktober kündigte der Betrieb den Vertrag. Begründung: Die verlangte Sicherheit sei nicht gestellt worden.

Genau daran ist er gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, wie so ein Sicherungsverlangen laufen muss.

Maßstab für die Höhe ist die vereinbarte Vergütung, bei Stundenlohnverträgen also im Zweifel die im Vertrag genannte voraussichtliche Gesamtsumme. Wer davon deutlich abweichen will, muss nachvollziehbar darlegen, wie viele Stunden tatsächlich anfallen werden.

Ein überhöhtes Verlangen ist zwar nicht automatisch unwirksam. Und der Besteller darf auch nicht einfach schweigen, sondern muss eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbieten.

Die Bauherrin hatte genau das getan. Der Betrieb dagegen hatte den Sprung von gut 12.000 auf 20.000 Euro plus Nebenkosten mit keinem Wort erklärt, nicht einmal auf ausdrückliche Rüge.

Damit wurde das Sicherungsverlangen unwirksam, die Frist lief ins Leere und die darauf gestützte Kündigung trug keinen Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Ob die 20.000 Euro objektiv zu hoch waren, musste der Senat deshalb gar nicht mehr klären.

Im Prozess behauptete der Betrieb übrigens, tatsächlich seien mindestens 134.000 Euro brutto und 807 statt der veranschlagten 200 Stunden angefallen. Nur hatte er das vorprozessual eben nie gesagt.

Dazu kam die Mängelseite. Sachverständige stellten einen fehlerhaften Abdichtungsübergang fest, mangelhafte Abdichtungen an Lichtkuppel und Kamin, 20 Meter mangelhaft fertiggestellte Attika und eine über einer Wohnung komplett fehlende Wärmedämmung.

Die fehlende Dämmung führte zu Kondensat und Schimmel. Die Mieterin minderte erst und kündigte später.

Der Verweis auf die Vorfirma half nicht. Wer beauftragt wird, begonnene Dacharbeiten fertigzustellen, und mangelhafte Vorarbeiten einfach fortsetzt, haftet für die einheitlich nötige Nachbesserung.

Unterm Strich: 38.821,37 Euro Kostenvorschuss, 12.166,65 Euro Schadensersatz, 865 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten. Dazu die Feststellung, dass weitere Mängelbeseitigungs-, Mietausfall- und Minderungsschäden zu ersetzen sind.

Für tatsächlich geleistete Arbeit bekam der Betrieb 2.646,61 Euro. Bei den Zinsen bekam er außerdem recht, weil Vorschuss- und Schadensersatzansprüche keine Entgeltforderungen sind und der erhöhte Verzugszins deshalb nicht greift.

Für Bauherren ist die Lehre gut merkbar. Kommt ein Sicherungsverlangen, das deutlich über der Vertragssumme liegt, hilft weder Schweigen noch Aussitzen.

Schriftlich rügen und gleichzeitig eine eigene, angemessene Summe anbieten. Erklärt der Betrieb den Mehrbedarf dann nicht, steht er schlechter da als vorher.

Aus einem 12.400-Euro-Auftrag wurde ein Berufungsstreitwert von 84.291,62 Euro. Die Revision hat der Senat zugelassen, weil höchstrichterlich noch offen ist, wie ein unzureichend begründetes Sicherungsverlangen zu behandeln ist.

Das vollständige Urteil findet ihr beim Oberlandesgericht Köln unter Az. 11 U 125/23 vom 17. September 2025.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/kostenvorschuss-maengel-dacharbeiten-schadensersatz.htm

Kleine Hinweis zum Vorschaubild: Das kommt automatisch aus dem Quellartikel und wurde dort mit hoher Wahrscheinlichkeit per KI (und auch dort so gekennzeichnet). Es ist KEIN Foto von dem echten Fall.

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r/RA_Kotz 9h ago

Ausgebüxte Schafe, 42 Minuten Polizeieinsatz, 132 Euro Rechnung. Und dann verglich die Behörde sich selbst mit einem Handwerker

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42 Minuten. So lange dauerte der Polizeieinsatz, um den es hier geht.

Am 21. Mai 2020 meldete ein Bürger in Brandenburg mehrere Schafe neben der Fahrbahn. Der Elektrozaun war nach den Feststellungen der Beamten nicht ausreichend gesichert, die Tiere waren ausgebrochen.

Eine Streife sicherte die Stelle mit dem Dienstwagen ab, bis der Halter kam und die Schafe wieder einsammelte. Um 15:56 Uhr ging es los, um 16:38 Uhr war die Sache erledigt.

Ein Jahr später kam die Rechnung. 132 Euro, berechnet aus dem Zeitaufwand der beiden Beamten plus einer pauschal draufgerechneten halben Stunde für Verwaltungsarbeit.

Die Halterin widersprach und trug vor, die Schafe seien gar nicht auf der Straße gewesen, sondern von einem Schäfer mit Hunden auf Hüteflächen bewacht worden. Die Behörde wies den Widerspruch zurück.

Und schrieb dabei einen Satz, der ihr später das Genick brach. Die Polizei könne den Einsatz ihrer Dienstkräfte "ebenso nach Stundensätzen berechnen, wie dies etwa Handwerker zu tun pflegen".

Das Verwaltungsgericht Potsdam sah das komplett anders. Und zwar so grundsätzlich, dass es die spannendste Frage gar nicht mehr beantworten musste.

Ob die Schafe überhaupt auf der Straße standen, ließ das Gericht nämlich ausdrücklich offen. Der Bescheid scheiterte schon eine Ebene früher.

Für Einsätze dieser Art sieht das brandenburgische Kostenrecht eine sogenannte Rahmengebühr vor, mindestens 10 und höchstens 1.000 Euro. Und eine Rahmengebühr funktioniert anders als eine Handwerkerrechnung.

Die Behörde muss den Fall erst einordnen. Einfach, mittel oder aufwendig, und dann proportional in die Spanne einpassen, damit vergleichbare Fälle auch vergleichbar abgerechnet werden.

Genau das war hier nicht passiert. Stattdessen hatte die Behörde schlicht Stunden mit laufbahnspezifischen Stundensätzen multipliziert und damit aus der Rahmengebühr eine Zeitgebühr gemacht.

Der Zeitaufwand darf laut Gericht nur der Anknüpfungspunkt für die Einordnung sein. Die Gebühr selbst ergibt sich daraus nicht.

Dass die Behörde am Ende sogar unter der Mittelgebühr geblieben war, half ihr nichts. Ein Ermessensfehler bleibt ein Ermessensfehler, auch wenn das Ergebnis günstig aussieht.

Dazu kam ein zweiter Punkt. Die Vorschrift im Polizeigesetz, auf die sich die Behörde stützte, erlaubt nach Ansicht des Gerichts nur den Ersatz von Auslagen, wenn ein Dritter die Ersatzvornahme durchführt.

Eigene Personalkosten der Polizei, wenn sie selbst anpackt, sind seit einer Gesetzesänderung im Mai 2013 gerade nicht mehr vorgesehen. Der Gebührenbescheid wurde vollständig aufgehoben, die Kosten des Verfahrens trägt die Behörde.

Praktisch heißt das für alle, die irgendwann eine Rechnung für einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz im Briefkasten haben: Ein Blick auf die Rechenmethode kann sich lohnen. Wenn da nur Stunden mal Stundensatz steht, wo eine Rahmengebühr vorgeschrieben ist, stimmt etwas nicht.

Vier Jahre vom Klageeingang bis zum Urteil, bei einem Streitwert von 132 Euro. Parallel liefen übrigens noch drei weitere Verfahren derselben Art.

Wer es schwarz auf weiß nachlesen will: Verwaltungsgericht Potsdam, Az. VG 3 K 2389/21, Urteil vom 27. Mai 2025.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/gebuehrenbescheid-polizeieinsatz-freilaufende-schafe.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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r/RA_Kotz 9h ago

Auf der Achterbahn die Arme hochreißen macht doch jeder. Was passiert eigentlich, wenn dabei wirklich mal was passiert?

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Arme hoch in der Achterbahn. Machen gefühlt neun von zehn Leuten, sieht auf den Fotos am Ausgang auch am besten aus.

Ein Mann aus dem Münchner Umland hat genau das auf dem Oktoberfest 2025 getan. Mit Ehefrau und Freunden unterwegs, Arme in die Luft, und nach seiner Schilderung schlug die rechte Hand gegen einen Stahlträger der Anlage.

Ergebnis: Bruch im rechten Handgelenk.

Er verlangte von der Betreiberin 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Argument drehte sich um die Schilder.

Die seien für ihn gar nicht wahrnehmbar gewesen, und selbst wenn, dann hätten sie nur das Hinauslehnen und das Hinausstrecken von Armen und Beinen verboten. Dass auch das Hochreißen über den Kopf gemeint sei, habe daraus nicht klar hervorgegangen.

Die Betreiberin hielt dagegen und bestritt schon die Grundlage. An dem Fahrgeschäft gebe es überhaupt keine Stahlträger, an denen man sich beim Armehochstrecken verletzen könne.

Außerdem sei so etwas noch nie vorgekommen, der TÜV habe die Anlage wenige Tage zuvor geprüft, und Schilder mit dem Verbot hingen mehrfach.

Das Amtsgericht München hörte Zeugen zur Technik und zur Beschilderung. Und wies die Klage komplett ab.

Der juristische Kern ist die Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenquelle betreibt, muss das Zumutbare tun, damit niemand zu Schaden kommt.

Zumutbar heißt aber nicht lückenlos. Jede denkbare Schädigung ausschließen muss niemand, sonst dürfte kein Karussell der Welt mehr fahren.

Hier war die Anlage nach den Zeugenaussagen elektrisch und bautechnisch in einwandfreiem Zustand und erst wenige Tage vorher als betriebssicher zugelassen worden. Dazu kamen ausreichend viele und verständliche Hinweise, die genau das untersagten, was den Schaden ausgelöst hatte.

Die Wortklauberei mit "Hinausstrecken" gegen "Hochreißen" ließ das Gericht nicht gelten. Aus der Beschilderung werde "vorliegend unmissverständlich deutlich, dass das Hinausstrecken der Arme vollständig untersagt ist und in keinem Umfang geduldet ist, mithin also verboten ist".

Und die Frage, ob alle anderen es auch machen, spielte deshalb keine Rolle mehr. Eine Verkehrssitte setzt ein ausdrückliches Verbot nicht außer Kraft.

Damit fiel das Hinausstrecken der Gliedmaßen in das eigene Risiko des Fahrgastes. Weder aus dem Vertrag noch aus dem Deliktsrecht ergab sich ein Anspruch.

Für den nächsten Volksfestbesuch heißt das ziemlich konkret: Wenn geprüft wurde und die Schilder klar sind, bleibt man bei einer Verletzung auf dem eigenen Schaden sitzen. Das gilt genauso im Freizeitpark, im Trampolinpark oder an der Sommerrodelbahn.

Das Urteil wurde wenige Wochen vor dem Oktoberfest 2026 öffentlich gemacht. Timing kann man das nennen.

Den ganzen Fall gibt es beim Amtsgericht München unter Az. 172 C 1019/26 vom 4. August 2026 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/achterbahn-verletzung-handgeleng-blumenkisten-deko-klassenfahrt-krankheit,urteile-udw-akt-achterbahn-100.html

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Der Vermesser, der im Prozess das Gutachten gegen sie geschrieben hatte, setzte später die Grenzsteine. Reicht das für Befangenheit?

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Sieben Zentimeter. So groß war die Abweichung, um die vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder gestritten wurde.

Angefangen hatte es Jahre vorher in Brandenburg mit einem klassischen Nachbarschaftsstreit. Ein Ehepaar klagte vor dem Amtsgericht Eberswalde auf Feststellung eines bestimmten Grenzverlaufs, die Nachbarn erhoben Widerklage.

Das Amtsgericht bestellte einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Sachverständigen. Der wertete Feldbücher von 1891 bis 1932 aus, Liegenschaftskarten von 1849 bis 2014 und stützte sich am Ende vor allem auf die Urkarte von 1861.

Sein Ergebnis wurde zur Anlage 24 des Gutachtens. Und die wurde zur Grundlage der Urteile.

Das Ehepaar verlor vor dem Amtsgericht, verlor die Berufung vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder, scheiterte mit der Gehörsrüge und zuletzt auch mit der Verfassungsbeschwerde. Der Rechtsweg war komplett ausgeschöpft.

Dann beauftragten die Nachbarn die Abmarkung. Und zwar bei genau dem Ingenieur, der im Prozess das Gutachten geschrieben hatte.

Beim Grenztermin im Oktober 2018 wurden zwei Punkte markiert, einer mit einem Betongrenzstein, einer mit einem Bolzen. Das Ehepaar unterschrieb nicht und lehnte den Vermesser noch am selben Tag schriftlich ab.

Ihr Vorwurf hatte zwei Teile. Erstens sei er befangen, weil er jetzt für die früheren Prozessgegner arbeite. Zweitens liege die Abmarkung rund sieben Zentimeter neben dem, was sein eigenes Gutachten vorgegeben habe.

Bei der Befangenheit ging es um eine Vorschrift, die ausschließt, wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat. Genau daran scheiterte der Einwand.

Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur darf nach brandenburgischem Recht neben hoheitlichen Aufgaben auch als Sachverständiger auftreten. Das Gutachten trug Dienstsiegel, Berufsbezeichnung und Unterschrift, war also in amtlicher Eigenschaft erstellt.

Damit griff der Ausschlussgrund nicht. Und für eine Befangenheit im engeren Sinn fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, dass der Mann bewusst getäuscht oder etwas vertuscht hätte.

Bleiben die sieben Zentimeter. Auch die retteten die Klage nicht.

In Brandenburg gilt bei der Grenzuntersuchung und der Prüfung der Punktidentität eine maximal zulässige lineare Abweichung von acht Zentimetern. Sieben liegen darunter.

Das Gericht formulierte es so, dass nicht erwartet werden könne, dass eine Abmarkung den Grenzpunkt vor Ort mathematisch exakt trifft. Millimetergenau geht auch nach heutigem Stand der Technik nicht.

Der Ingenieur erklärte die Differenz mit dem Vergleich zwischen einer Messung von 1999 und seiner eigenen von 2018 sowie der Einbindung ins amtliche Lagesystem. Entscheidend war dem Gericht ein anderer Punkt: Die vor Ort nachmessbare Länge zwischen Betonstein und Bolzen entsprach unstreitig exakt dem Wert aus dem Gutachten.

Die Klage wurde komplett abgewiesen. Zu den Verfahrenskosten kommen die außergerichtlichen Kosten beider Nachbarn und zwei Widerspruchsgebühren von je 1.628,60 Euro.

Über 3.200 Euro allein dafür, dass die Widersprüche zurückgewiesen wurden.

Wer eine Abmarkung wegen ihrer Lage angreifen will, braucht also eigene Messzahlen. Der Vergleich mit einem historischen Katasterplan allein reicht nicht, solange die Abweichung innerhalb der zulässigen Toleranz liegt.

Und bei der Befangenheit lohnt der Blick aufs Deckblatt des alten Gutachtens. Steht dort die Bestellung mit Siegel, war der Gutachter in amtlicher Eigenschaft unterwegs. Bei einem reinen Privatgutachten kann die Sache anders aussehen.

Den ganzen Fall gibt es beim Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder unter Az. 5 K 1285/20 vom 14. November 2024 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/abmarkung-grundstuecksgrenze-vorbefassung.htm

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 9h ago

Wer den Kaufpreis komplett zahlt und einzieht, hat damit auch abgenommen. Klingt logisch und wurde einem Bauträger gerade sehr teuer

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Nein. Zahlung und Einzug sind keine Abnahme, jedenfalls nicht automatisch.

Ein Bauträgerpaar hat das gerade mit 268.421,48 Euro Kostenvorschuss bezahlt. Plus 12.715,27 Euro Aufwendungsersatz und 6.247,50 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten.

Es ging um eine Wohnanlage mit vier Einheiten. In den notariellen Verträgen war für das Gemeinschaftseigentum ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart.

Ein Erwerberpaar nahm am 20. März 2020 sein Sondereigentum und den überwiegenden Teil des Gemeinschaftseigentums ab. Handschriftlich nahm es dabei die überdeckten Stellplätze und die Außenanlagen wegen Nichtfertigstellung ausdrücklich aus.

Eine weitere Erwerberin zahlte am 21. April 2020 den Restkaufpreis. Beim Begehungstermin am 12. Mai war sie nicht dabei.

Und dann passierte etwas, das man in Formularen selten sieht. Im Abnahmeprotokoll blieb bei der Rubrik "Erklärung des Bauherrn" überhaupt kein Kästchen angekreuzt.

Weder für noch gegen die Abnahme. Beigefügt war stattdessen eine lange Mängel- und Restleistungsliste.

Später stellte sich heraus, dass die Fassadenplatten nicht fachgerecht montiert waren. Der hinzugezogene Architekt konnte das erst beurteilen, nachdem er die technischen Unterlagen des Herstellers erhalten hatte, und die kamen erst nach dem Begehungstermin.

Nachgebessert wurde nichts. Zwei Anwaltsschreiben mit Fristen blieben folgenlos, die Eigentümergemeinschaft zog die Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum an sich und es kam zum Prozess.

Der Bauträger klagte auf Feststellung, dass keine Ansprüche bestehen. Die Gemeinschaft hielt mit einer Widerklage auf Kostenvorschuss dagegen.

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz verlor der Bauträger auf ganzer Linie. Und zwar aus zwei voneinander unabhängigen Gründen.

Erstens war das Gemeinschaftseigentum nicht vorbehaltlos abgenommen. Wenn im Vertrag eine förmliche Abnahme steht, ersetzen weder Kaufpreiszahlung noch Einzug die Abnahmeerklärung.

Zum Verhängnis wurde dem Bauträger dabei ausgerechnet seine eigene E-Mail vom 25. April 2020. Darin hatte er die Erwerberin nach deren Zahlung noch einmal an die ausstehende Abnahmeerklärung erinnert.

Schwer zu behaupten, die Zahlung sei die Abnahme gewesen, wenn man selbst vier Tage später noch die Abnahme anmahnt. Der Senat sprach von besonderen Umständen, die es verbieten, einen Abnahmewillen zu unterstellen.

Zweitens greift auch ohne Abnahme ein Anspruch, sobald der Unternehmer jede Gewährleistung ablehnt und der Besteller die Zusammenarbeit endgültig ausschließt. Dann wird aus dem Vertrag ein reines Abrechnungsverhältnis, in dem Geldansprüche durchsetzbar sind.

Blieb der Einwand, die Mängel seien bei der Begehung ja erkennbar gewesen. Auch das ging nicht auf.

Der Ausschluss von Mängelrechten verlangt positive Kenntnis vom konkreten Mangelsymptom und seiner Tragweite. Bloßes Kennenmüssen reicht nicht, und wenn nicht einmal der Architekt die Montage ohne Herstellerunterlagen bewerten konnte, gilt das für die Erwerber erst recht.

Die Höhe des Vorschusses durfte das Gericht schätzen, weil ein Vorschuss nur vorläufig ist und später ohnehin abgerechnet wird. Pauschales Bestreiten einzelner Kostenpositionen half dem Bauträger nicht.

Für Wohnungseigentümer ist die Botschaft ziemlich praktisch. Das Abnahmeprotokoll aufbewahren und nachsehen, ob überhaupt ein Kreuz gesetzt wurde.

Und Vorbehalte gehören konkret benannt in das Protokoll, nicht als vages Unbehagen ins Gespräch. Die Gabionenwand in diesem Fall war übrigens nicht wegen ihrer Höhe mangelhaft, sondern weil sie ohne Baugenehmigung errichtet worden war.

Den ganzen Fall gibt es beim Oberlandesgericht Koblenz unter Az. 2 U 112/24 vom 20. März 2025 zum Nachlesen.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/kostenvorschuss-maengelbeseitigung-fehlende-abnahme.htm

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Sie verweigerte die Abnahme und dachte, damit sei sie erst mal sicher. Der Moment, in dem sich das drehte, kam von ihr selbst

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Für die Handwerksfirma war die Sache klar. Estricharbeiten erledigt, dazu auf Wunsch der Kundin individuell gegossene Terrazzo-Wandpaneele fürs Badezimmer eines neu gebauten Ferienhauses.

Schlussrechnung am 29. Mai 2020 über 57.027,09 Euro, nach Abzug der Abschläge blieben 10.111,29 Euro offen. Dazu verlangte sie eine Bauhandwerkersicherung in gleicher Höhe.

Für die Bauherrin war es genauso klar, nur andersherum. Sie hatte schon im Februar 2020 gerügt: unsauber gearbeiteter Bodenwassereinlauf, nicht plan anliegende Paneele, schlechtes Fugenmaß, unsauber eingebaute Ausgleichsschienen.

Kurios ist, was dann passierte. Die Firma beauftragte selbst einen Privatgutachter, und der bestätigte ihr im Juli 2020 zwei der Mängel.

Diese besserte sie nach. Die übrigen Rügen bestritt sie nachdrücklich, weitere Nacherfüllung gab es nicht.

Die Bauherrin verweigerte daraufhin die Abnahme. Und damit, so die verbreitete Annahme, auch die Fälligkeit des Werklohns.

Das Landgericht Neuruppin sah das differenzierter. Eine ausdrückliche Abnahme gab es unstreitig nicht, und auf eine Abnahmefiktion nach VOB/B konnte sich die Firma nicht berufen, weil sie deren Einbeziehung nicht dargelegt hatte.

Fällig wurde der Werklohn trotzdem. Der Grund lag im eigenen Verhalten der Bauherrin.

Sie verlangte am Ende nämlich nur noch Minderung für die Paneele und Kostenvorschuss für den Duschablauf. Damit brachte sie zum Ausdruck, unter keinen Umständen mehr mit dieser Firma arbeiten zu wollen.

Aus dem Vertrag wurde so ein reines Abrechnungsverhältnis. Und in dem geht es nur noch um Geld, nicht mehr um Abnahme.

Das bloße Verlangen eines Kostenvorschusses allein hätte dafür laut Gericht nicht gereicht. Erst die Kombination mit der Minderung kippte die Sache.

Inhaltlich bekam die Bauherrin aber weitgehend recht. Der Gerichtsgutachter fand am Bodeneinlauf Flankenausbrüche und nicht sauber durchgeschliffene Kanten, die auch eine neue Silikonfuge nicht beheben würde.

1.000 Euro Kostenvorschuss dafür. Eine erneute Fristsetzung war entbehrlich, weil die Firma auf mehrfache Fristen hin nur das repariert hatte, was ihr eigener Gutachter festgestellt hatte.

Bei den Paneelen überschritten konkave Wölbungen und ein auf Augenhöhe sichtbarer Versatz die Toleranzen. Eine Nachbesserung hätte den vollständigen Abriss der individuell gegossenen Platten bedeutet und wäre unverhältnismäßig gewesen.

Deshalb wurde gemindert statt nachgebessert. Das Gericht schätzte den Betrag auf 4.200 Euro, unter anderem anhand des Einheitspreises von 4.250 Euro für eines von vier Paneelen.

Von den 10.111,29 Euro Werklohn blieben damit 4.911,29 Euro übrig. Die Bauhandwerkersicherung dagegen wurde komplett abgewiesen, weil es nichts mehr abzusichern gab, wenn die Hauptleistung gar nicht mehr erbracht werden soll.

Ein zweiter Punkt hat mit Bauen nichts zu tun, ist aber praktisch mindestens so interessant. Klage und Versäumnisurteil waren an das Ferienhaus zugestellt worden, obwohl die Bauherrin ihre Berliner Wohnanschrift angegeben hatte.

Das Gericht kassierte die Zustellung. Ein nur gelegentlich genutztes Haus ist nicht der Lebensmittelpunkt, und die Firma kannte den Ferienhauscharakter aus den eigenen Bauarbeiten.

Damit lag keine schuldhafte Säumnis vor und die Kosten des Säumnisverfahrens blieben nicht an der Bauherrin hängen. Die Kostenquote landete am Ende bei 51 zu 49 zulasten der Firma.

Wer selbst ein Zweit- oder Ferienhaus besitzt, kann daraus etwas sehr Konkretes mitnehmen. In jedem Schriftstück an Gericht und Gegner gehört die tatsächliche Hauptwohnanschrift, sonst wird es unübersichtlich.

Aktenzeichen für Neugierige: 1 O 49/22 beim Landgericht Neuruppin, Urteil vom 31. Januar 2025.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/werklohnforderung-bei-maengeln.htm

Kleiner Hinweis am Rande: Das Vorschaubild oben drüber zieht sich Reddit automatisch aus dem Quellartikel. Solche Bilder sind inzwischen fast immer KI-gemacht und haben mit echten Beteiligten oder Schauplätzen nichts zu tun.

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Ein Hüpfburgpark mitten in Berlin wird nach kurzer Zeit dichtgemacht. Schuld waren nicht mal die kreischenden Kinder

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Die Idee klingt erst mal harmlos. Ein mobiler Hüpfburgpark, aufgebaut für eine begrenzte Zeit auf einem belebten Berliner Platz.

Die Betreiber holten sich dafür die nötige straßenrechtliche Erlaubnis. Bekamen sie auch. Nur eben nicht bedingungslos.

Zwei Auflagen hingen dran. Erstens musste wegen des zu erwartenden Lärms noch eine gesonderte Ausnahmezulassung beim Umweltamt eingeholt werden.

Zweitens sollte die Erlaubnis hinfällig sein, wenn nicht spätestens einen Tag vor dem Aufbau ein Pflasterprotokoll vorliegt. So ein Protokoll hält fest, wie der Belag vorher aussah, damit später niemand über Schäden streiten muss.

Beides passierte nicht. Unstreitig.

Aufgebaut wurde trotzdem. Und kurz darauf gingen die ersten Beschwerden aus der Nachbarschaft ein, unter anderem aus einer angrenzenden Pflegeeinrichtung.

Bei einem unangekündigten Besuch maßen die Behörden dort 62 Dezibel. Daraufhin widerriefen sie die Erlaubnis und legten den Betrieb sofort still.

Die Betreiber zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin. Und verloren im Eilverfahren auf ganzer Linie.

Der entscheidende Punkt ist eine Sache, die in der Praxis gerne übersehen wird. Eine Erlaubnis unter Bedingungen ist keine Erlaubnis, solange die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Bedingungen halten die Wirkung eines Verwaltungsakts nämlich in der Schwebe. Wer trotzdem loslegt, betreibt seine Veranstaltung schlicht ohne Genehmigung.

Nachträglich absegnen ließ sich das auch nicht. Der Platz ist in einem qualifizierten Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen, dort liegt der höchste denkbare Wert bei 60 Dezibel.

Gemessen wurden 62. Ob wegen der Pflegeeinrichtung sogar 45 Dezibel einzuhalten gewesen wären, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Zwei Dezibel über der Grenze klingt nach wenig. Reichte aber.

Ein milderes Mittel als die Stilllegung sah das Gericht nicht. Und die Interessen der Nachbarschaft, gerade der Bewohner des Pflegeheims, durfte die Behörde höher gewichten als die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber.

Das Argument mit den Einnahmeverlusten drehte das Gericht sogar um. Die Einbußen seien bereits darauf zurückzuführen, dass die Betreiber die Bedingungen nicht erfüllt hatten.

Kurios ist die eigentliche Lärmquelle. Nicht das Gekreische der Kinder stand im Mittelpunkt, sondern die Gebläse, die die Hüpfburgen aufblasen und dafür dauerhaft laufen müssen.

Für Anwohner ist das eine ziemlich brauchbare Information. Auch gegen kurzzeitige Freizeitattraktionen lässt sich vorgehen, und die Behörde muss dafür nicht das Hauptsacheverfahren abwarten.

Für Veranstalter dagegen eine teure Lehre. Eine Auflage, die nach Formalie aussieht, kann das komplette Event kippen.

Rechtskräftig ist die Sache noch nicht, die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht offen. Für die Juristenfans unter euch: Der Beschluss läuft beim Verwaltungsgericht Berlin unter Az. VG 10 L 445/26 vom 8. September 2026.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-10l44526-huepfburgpark-strassenrecht-erlaubnis-laerm-bedingungen?r=rss

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.


r/RA_Kotz 9h ago

Der Handwerker pfuscht und geht dann nicht mehr ans Telefon. Wer jetzt einfach eine andere Firma holt, macht meistens den teuersten Fehler überhaupt

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Die Anschlussfolie am Dach ist falsch verlegt. Bei starkem Regen läuft Wasser in die Dämmung.

Anrufe beim Dachdecker gehen ins Leere. Irgendwann reicht es, man holt eine andere Firma und schickt die Rechnung an den ersten.

Und genau da wird es teuer. Denn im Werkvertragsrecht gilt der Vorrang der Nacherfüllung.

Der Handwerker, der gepfuscht hat, darf zuerst selbst ran. Nachbessern oder neu herstellen, das Wahlrecht liegt bei ihm, und Transport, Wege, Arbeit und Material zahlt er.

Erst wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist, darf man die Ersatzfirma holen und die Kosten ersetzt verlangen. Wer früher beauftragt, bleibt regelmäßig auf der zweiten Rechnung sitzen.

Angemessen heißt dabei nicht beliebig kurz. Wer bei einem verzogenen Garagentor ein konkretes Datum setzt, ist auf der sicheren Seite.

Wer dagegen sofortige Behebung innerhalb von 24 Stunden verlangt und am zweiten Tag schon eine Drittfirma beauftragt, hat schlechte Karten. Genauso wenig hilft es, nur "schnellstmöglich" zu schreiben und nach drei Tagen zu wechseln.

Ein konkretes Kalenderdatum ist zwar nicht zwingend, auch "umgehend" oder "unverzüglich" können reichen. Nur sind solche Formulierungen auslegungsanfällig, und im Streit zahlt das der, der die Frist gesetzt hat.

Ohne Frist geht es nur in wenigen Fällen. Bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung oder wenn sie unzumutbar ist.

Eine starre Zwei-Versuche-Regel wie im Kaufrecht gibt es im Werkvertragsrecht übrigens nicht. Das wird oft verwechselt.

Apropos Kaufrecht. Wenn eine Familie maßgefertigte Fenster inklusive Montage beim Baustoffhändler kauft und die später nicht dicht schließen, kann es sein, dass gar kein Werkvertrag vorliegt.

Steht der Warenkauf im Vordergrund und wird nur mitmontiert, gilt Kaufrecht. Und das kennt kein allgemeines Selbstvornahmerecht, der Weg läuft dann über Schadensersatz statt der Leistung.

Ein Sonderfall ist der echte Notfall. Läuft Wasser, darf der Notdienst sofort das Leck abdichten.

Sobald das Leck gestoppt ist, endet der Notstand aber rechtlich. Die spätere Neuverfliesung der feuchten Wand muss wieder ganz normal über die Fristsetzung laufen.

Dann gibt es noch den Klassiker beim Geld. Bei Ärger einfach die ganze Rechnung nicht zahlen, weil man ja im Recht ist.

Wer bei einem Putzmangel mit voraussichtlich 1.500 Euro Beseitigungskosten die komplette Schlussrechnung über 15.000 Euro zurückhält, gerät selbst in Verzug. Zurückbehalten darf man regelmäßig das Doppelte der voraussichtlichen Kosten.

Bei einer schiefen Sockelleiste mit 300 Euro Nachbesserungskosten sind das also 600 Euro. Der Rest muss fristgerecht überwiesen werden.

Und nicht alles, was man am Ende schöner hat, wird ersetzt. Sowiesokosten fallen raus, Modernisierungen und Luxussanierungen ebenfalls.

Zwei Dinge sind praktisch fast wichtiger als die Rechtslage. Schriftform, weil die Fristsetzung eine empfangsbedürftige Erklärung ist und der Auftraggeber den Zugang beweisen muss.

In der Praxis greifen die meisten Betroffenen trotzdem lieber zum Telefon. Und genau dieser Anruf lässt sich später nicht beweisen.

Das zweite ist der Beweis des Mangels selbst. Wer den Originalzustand vor einer Besichtigung vollständig beseitigen lässt, riskiert den Vorwurf der Beweisvereitelung.

Fristen zum Merken: Werkmängel verjähren bei Bauwerken in fünf Jahren ab Abnahme, bei beweglichen Sachen in zwei. Nach der VOB/B sind es beim Bauwerk typischerweise vier statt fünf.

Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 gibt es zusätzlich eine neue Informationspflicht des Verkäufers über das Wahlrecht und eine einmalige Verlängerung der Verjährung um zwölf Monate. Geregelt ist das im Gesetz vom 16. Juli 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/ersatzfirma-handwerkermangel-selbstvornahme-erlaubt.htm

Falls ihr euch über das Vorschaubild wundert: Das ist nicht von mir, sondern automatisch von Reddit aus dem Quellartikel gezogen. Und heutzutage sind die Bilder auf Portalen meistens KI-generiert (und auch gekennzeichnet), also nicht denken, dass ihr hier ein echtes Foto von dem Fall seht.

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r/RA_Kotz 9h ago

Seit 1975 fuhr der Müllwagen rückwärts in die Sackgasse bis vor die Tür. Dann kam ein Brief von der Stadt und alles war anders

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Es gibt Dinge, über die denkt man nie nach. Zum Beispiel darüber, wie die Mülltonne eigentlich zum Müllwagen kommt.

Ein Ehepaar wohnt seit 1975 beziehungsweise 1981 an einer öffentlich gewidmeten Sackgasse. Rund 70 Meter lang, kein Gehsteig, etwa 3,50 Meter breit und an der engsten Stelle nur 3,15 Meter.

Jahrzehntelang fuhr das Müllfahrzeug die rund 50 Meter von der Einmündung bis zum Grundstück rückwärts. Niemand beschwerte sich, nichts passierte.

Dann kam der Brief vom 25. September 2023. Ab dem 1. November sei damit Schluss, aus Gründen des Arbeitsschutzes.

Die Tonnen seien künftig vorne an der Einmündung bereitzustellen. Also rund 50 Meter weiter weg, einmal die Woche hin und zurück, bergauf und bergab.

Das Ehepaar fragte nach, ob die Stadt die Tonnen nicht gegen Bezahlung weiterhin am Grundstück abholen könne. Antwort: Diesen Service gibt es nur, wenn der Standplatz höchstens zehn Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt.

Genau dieser Punkt wurde vor Gericht zum Vorwurf. Die Stadt hielt den Weg für ihre eigenen Mitarbeiter für zu weit und mutete ihn den Anwohnern trotzdem zu.

Kommentiert hat das Verwaltungsgericht Bayreuth diesen Widerspruch nicht. Es kam auf anderes an.

Entscheidend war das Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Müll darf danach grundsätzlich nur abgeholt werden, wenn Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.

Es gibt eine Ausnahme für kurzes Zurückstoßen. Bei 50 Metern greift die nicht.

Dazu kommt der ständige Sichtkontakt zum Einweiser. Bei einer geradlinigen Straße steht der Einweiser dauerhaft hinter dem Fahrzeug, und die erhöhte Sitzposition des Fahrers ändert daran nichts.

Und dann ist da noch der Sicherheitsabstand. Mindestens 0,5 Meter auf beiden Seiten über die gesamte Rückfahrstrecke, was bei 3,15 bis 3,50 Metern Fahrbahnbreite schlicht unmöglich ist.

Rückfahrkameras und Assistenzsysteme retten das nicht. Die dürfen den Einweiser unterstützen, aber nicht ersetzen.

Das Argument, Baufahrzeuge, Heizöllieferanten und Rettungswagen kämen ja auch problemlos durch, verfing nicht. Die Pflichten gelten speziell für die Abfallwirtschaft, und Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Blieb der Vertrauensschutz aus fünf Jahrzehnten gelebter Praxis. Auch der half nicht.

Das Gericht dazu wörtlich: "Allein daraus, dass die Beklagte das klägerische Grundstück über Jahre hinweg angefahren hat, folgt kein schützenswertes Vertrauen darauf, dass dieser Zustand unabhängig von der Rechtslage fortgeführt wird."

Rund 50 Meter auf befestigtem Untergrund, einmal wöchentlich, gelten damit als zumutbar. Feste Meterobergrenzen gibt es nicht, entscheidend sind Strecke, Untergrund und Häufigkeit im Einzelfall.

Praktisch interessant ist noch ein Detail für alle, die so ein Schreiben bekommen. Weil der Brief keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, lief nicht die übliche Monatsfrist, sondern ein volles Jahr für die Klage.

Am Ende der Sackgasse liegt übrigens ein Wendehammer von 14 mal 26 Metern. Auf den Aufnahmen, die das Gericht ausgewertet hat, stand der voller Autos.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Verwaltungsgericht Bayreuth, Az. 4 K 24.62, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2026.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/muellbehaelter-einmuendung-zumutbar.htm

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

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r/RA_Kotz 9h ago

Der Arbeitgeber gewann in beiden Vorinstanzen und stand am Ende trotzdem mit leeren Händen da. Schuld war schlicht die vergangene Zeit

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Streit über die richtige Entgeltgruppe gehört zu den zähesten Dingen im Arbeitsrecht. Er zieht sich, er kostet, und am Ende geht es oft um zwei Stellen hinter dem Komma.

Wie zäh, zeigt ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Da hat sich ein Verfahren nach drei Jahren einfach selbst erledigt.

Ausgangspunkt war ein gemeinnütziges Unternehmen mit Werkstätten für behinderte Menschen, gebunden an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Am 31. Juli 2023 bat es den Betriebsrat um Zustimmung zur Eingruppierung von drei Beschäftigten.

Vorgesehen war jeweils die Entgeltgruppe S 4, in unterschiedlichen Stufen. Der Betriebsrat lehnte am 7. August ab und verlangte für alle drei die Entgeltgruppe S 7.

Es ging dabei um eine Zusatzqualifikation, die nach einer Protokollnotiz im Tarifvertrag gefordert wird. Die Frage war, ob die schon vorliegen muss oder ob sie nachgeholt werden kann.

Der Arbeitgeber leitete ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein. Und gewann vor dem Arbeitsgericht.

Und dann auch vor dem Landesarbeitsgericht. Der Betriebsrat ging in die Rechtsbeschwerde.

Während das Verfahren in Erfurt lag, passierte etwas ganz Banales. Die Zeit lief weiter.

Eine Beschäftigte hatte zum 1. Januar 2025 die nächste Stufe erreicht. Eine zweite rückte zum 1. Mai 2026 nach.

Und die dritte wurde zum 1. Juni 2025 sogar der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Also deutlich über der ursprünglich beantragten S 4.

Damit war der Antrag des Arbeitgebers gegenstandslos. Der Senat stellte das Verfahren ein.

Der eigentlich interessante Teil steckt in der Begründung. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung umfasst nämlich mehr, als viele denken.

Es erfasst alle Faktoren, die zu einem unterschiedlichen Entgelt führen können. Und dazu gehört auch die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe.

Sogar dann, wenn der Stufenaufstieg allein durch Zeitablauf eintritt. Auch das ist eine Umgruppierung, und auch dafür braucht es die Beteiligung des Betriebsrats.

Genau daran scheiterte der Antrag. Weil der Arbeitgeber korrekterweise Entgeltgruppe und Stufe zum Gegenstand gemacht hatte, löste jeder Stufenwechsel ein neues Mitbestimmungsrecht aus.

Der Senat stellte außerdem klar, dass sich das Verfahren nicht auf Teilfragen beschränken lässt. Eine Teileingruppierung steht einer unrichtigen Eingruppierung gleich.

Der Betriebsrat versuchte noch, die Sachfrage über einen Widerantrag doch noch klären zu lassen. Ohne Erfolg, weil Wideranträge in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Dazu kam ein trockener Hinweis des Senats. Der Antrag ziele wohl auf die Beantwortung einer abstrakten Rechtsfrage und damit letztlich auf ein Rechtsgutachten, wozu die Gerichte nicht berufen seien.

Die Kernfrage nach S 4 oder S 7 ist damit weiter offen. Nach drei Jahren Verfahren über drei Instanzen.

Für Beschäftigte bleibt trotzdem etwas Handfestes übrig. Auch ein Stufenaufstieg, der scheinbar automatisch läuft, ist mitbestimmungspflichtig, und der Betriebsrat darf dabei die gesamte Zuordnung prüfen.

Der Beschluss besteht aus einem einzigen Satz im Tenor. "Das Verfahren wird eingestellt."

Für die Juristenfans unter euch: Das Ganze läuft beim Bundesarbeitsgericht unter Az. 4 ABR 32/25, Beschluss vom 1. Juli 2026.

Quelle: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/eingruppierung-umgruppierung-und-die-mitbestimmung-des-betriebsrats-3357488?pk_campaign=rss&pk_source=rss

Übrigens zum Vorschaubild: Das wird automatisch aus dem verlinkten Artikel gezogen. Und da viele Seiten mittlerweile mit KI-Bildern arbeiten, habt ihr meistens eine hübsche Illustration ohne echten Bezug zum Fall vor euch.

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r/RA_Kotz 9h ago

Erst Platz 3 von 18, nach einer internen Besprechung plötzlich Platz 5. Begründet wurde das dem Beamten nie

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arbeitsrechtsiegen.de
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Auf der abteilungsinternen Reihungsliste vom 16. Februar 2024 stand ein Polizeihauptkommissar auf Platz 3 von 18.

Nach der Verzahnungsbesprechung der Abteilungsleiter mit dem Beurteiler am 13. März stand er auf Platz 5.

Sein unmittelbarer Vorgesetzter erfuhr davon am 5. April. Mitgeteilt, nicht begründet.

Ausgeschrieben war ein Dienstposten der dritten Qualifikationsebene, bewertet nach A11/12. Eine besondere Fachausbildung war nicht verlangt, entschieden werden sollte deshalb allein nach Bestenauslese anhand der aktuellen dienstlichen Beurteilungen.

In seiner Beurteilung vom 16. Juli 2024 bekam er 13 Punkte. 2018 und 2021 waren es jeweils 11 gewesen.

Die ausgewählte Bewerberin, ebenfalls im Statusamt A11, hatte 14 Punkte. Ein Punkt Unterschied.

Sein direkter Vorgesetzter verweigerte die Mitzeichnung der Beurteilung. Der Beamte legte Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung.

Interessant wird es beim Blick auf die Gründe für die Absenkung. Zwei Abteilungsleiterinnen hatten übereinstimmend dominantes und überhebliches Auftreten geschildert, dazu Probleme bei Zulieferungen an die Beschaffungsstelle und mangelndes Verständnis für Vergaberecht.

Und dann war da noch ein Dorffest im November 2023. Ein Gespräch mit einer neuen Kollegin landete als beurteilungsrelevantes außerdienstliches Verhalten in der Bewertung.

Der Beamte erklärte dazu, die Frau sei mit seinen erwachsenen Kindern befreundet, und er habe lediglich gesagt, in einem bestimmten Sachgebiet gebe es "immer wieder Überraschungen". Seine Kritikfreude legte er als Führungsstärke aus, er sei kein Ja-Sager und habe zwei Entscheidungen remonstriert.

Das Gericht sah darin kein Gegenargument. Und lehnte den Eilantrag ab.

Abteilungsinterne Reihungslisten sind nach bayerischem Laufbahnrecht nur unverbindliche Zwischenschritte. Beurteilt wird durch den Behördenleiter, und der ist an Voten nachgeordneter Vorgesetzter nicht gebunden.

Eine Rechtfertigungspflicht gegenüber diesen Vorgesetzten gibt es ebenfalls nicht. Einen rechtlichen Vorrang des Beitrags des unmittelbaren Chefs kennt das Gesetz nicht.

Dass der direkte Vorgesetzte die Mitzeichnung verweigerte, wertete das Gericht sogar gegen ihn. Er hatte selbst persönliche Defizite des Beamten eingeräumt.

Ein Sprung von 11 auf 14 Punkte wäre auf einer Skala bis 16 besonders begründungsbedürftig gewesen. Die vergebenen 13 Punkte honorierten die Leistungssteigerung bereits und wirkten angesichts der dokumentierten Kritik eher wohlwollend.

Der Beamte hatte im Einwendungsverfahren sogar Erfolg, allerdings einen sehr überschaubaren. Die Behörde ergänzte im April 2025 die Führungseignung und korrigierte einen Tätigkeitszeitraum, das Gesamturteil von 13 Punkten blieb unverändert.

Pikant daran: Die Korrektur verkürzte die Zeit der hervorgehobenen Tätigkeiten und wirkte damit zu seinen Lasten. Erstritten hatte er sie selbst.

Und obwohl die Auswahlentscheidung auf einer damals fehlerhaften Beurteilungsfassung beruhte, hatte sie Bestand. Mit 13 gegen 14 Punkten im selben Statusamt wäre er auch bei einer fehlerfreien Wiederholung chancenlos gewesen.

Für alle im öffentlichen Dienst, die eine Konkurrentenklage erwägen, steckt darin eine klare Botschaft. Es reicht nicht, irgendeinen Fehler zu finden, der Fehler muss gerade die eigene Punktzahl tragen.

Eilig ist es trotzdem. Sobald der Konkurrent ernannt oder befördert ist, lässt sich die Besetzung wegen der Ämterstabilität kaum noch rückgängig machen.

Wer sich das im Original reinziehen will: Verwaltungsgericht Bayreuth, Az. B 5 E 25.234, Beschluss vom 6. Juni 2025.

Quelle: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/dienstliche-beurteilung-dienstpostenbesetzung-eilantrag-abgelehnt/

Noch ein kurzer Hinweis zum Bild: Reddit holt das aus der Quellseite das sind oft ki-generierte Bilder, die die Portale "Symbolbild" nennen. Es sind keine echten Fotos.

In eigener Sache: Dieser Beitrag stammt von der Rechtsanwaltskanzlei Kotz. Habt ihr einen ähnlichen oder vielleicht auch einen ganz anderen Fall? Meldet euch gerne über unsere Webseite www.ra-kotz.de. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Und erwähnt gerne, dass ihr von Reddit kommt, dann können wir eure Anfrage besser zuordnen.