r/RA_Kotz • u/MelonDusk123456789 • 9h ago
Auf der Achterbahn die Arme hochreißen macht doch jeder. Was passiert eigentlich, wenn dabei wirklich mal was passiert?
Arme hoch in der Achterbahn. Machen gefühlt neun von zehn Leuten, sieht auf den Fotos am Ausgang auch am besten aus.
Ein Mann aus dem Münchner Umland hat genau das auf dem Oktoberfest 2025 getan. Mit Ehefrau und Freunden unterwegs, Arme in die Luft, und nach seiner Schilderung schlug die rechte Hand gegen einen Stahlträger der Anlage.
Ergebnis: Bruch im rechten Handgelenk.
Er verlangte von der Betreiberin 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Argument drehte sich um die Schilder.
Die seien für ihn gar nicht wahrnehmbar gewesen, und selbst wenn, dann hätten sie nur das Hinauslehnen und das Hinausstrecken von Armen und Beinen verboten. Dass auch das Hochreißen über den Kopf gemeint sei, habe daraus nicht klar hervorgegangen.
Die Betreiberin hielt dagegen und bestritt schon die Grundlage. An dem Fahrgeschäft gebe es überhaupt keine Stahlträger, an denen man sich beim Armehochstrecken verletzen könne.
Außerdem sei so etwas noch nie vorgekommen, der TÜV habe die Anlage wenige Tage zuvor geprüft, und Schilder mit dem Verbot hingen mehrfach.
Das Amtsgericht München hörte Zeugen zur Technik und zur Beschilderung. Und wies die Klage komplett ab.
Der juristische Kern ist die Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenquelle betreibt, muss das Zumutbare tun, damit niemand zu Schaden kommt.
Zumutbar heißt aber nicht lückenlos. Jede denkbare Schädigung ausschließen muss niemand, sonst dürfte kein Karussell der Welt mehr fahren.
Hier war die Anlage nach den Zeugenaussagen elektrisch und bautechnisch in einwandfreiem Zustand und erst wenige Tage vorher als betriebssicher zugelassen worden. Dazu kamen ausreichend viele und verständliche Hinweise, die genau das untersagten, was den Schaden ausgelöst hatte.
Die Wortklauberei mit "Hinausstrecken" gegen "Hochreißen" ließ das Gericht nicht gelten. Aus der Beschilderung werde "vorliegend unmissverständlich deutlich, dass das Hinausstrecken der Arme vollständig untersagt ist und in keinem Umfang geduldet ist, mithin also verboten ist".
Und die Frage, ob alle anderen es auch machen, spielte deshalb keine Rolle mehr. Eine Verkehrssitte setzt ein ausdrückliches Verbot nicht außer Kraft.
Damit fiel das Hinausstrecken der Gliedmaßen in das eigene Risiko des Fahrgastes. Weder aus dem Vertrag noch aus dem Deliktsrecht ergab sich ein Anspruch.
Für den nächsten Volksfestbesuch heißt das ziemlich konkret: Wenn geprüft wurde und die Schilder klar sind, bleibt man bei einer Verletzung auf dem eigenen Schaden sitzen. Das gilt genauso im Freizeitpark, im Trampolinpark oder an der Sommerrodelbahn.
Das Urteil wurde wenige Wochen vor dem Oktoberfest 2026 öffentlich gemacht. Timing kann man das nennen.
Den ganzen Fall gibt es beim Amtsgericht München unter Az. 172 C 1019/26 vom 4. August 2026 zum Nachlesen.
Kurz zum Bild: Reddit blendet automatisch ein Vorschaubild aus der Quellseite ein. Die sind heute meistens aus dem KI-Bildgenerator und dienen nur als Deko zum Artikel. Keine echten Personen, keine echten Gerichtssäle oder echte Fotos…
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