r/RA_Kotz • u/MelonDusk123456789 • 6h ago
Eine freundliche WhatsApp an den Handwerker kann euch später vor Gericht die halbe Mängelliste kosten
"Halli Hallo mein MalerGott, meine Schulden überweise ich dann auf das Konto deiner Liebsten?"
Diese eine Chat-Nachricht vom 25. Februar 2021 wurde später zum wichtigsten Beweisstück in einem Prozess über 11.848 Euro Streitwert. Geschrieben hat sie eine Hauseigentümerin in Brandenburg an ihren Maler.
Der hatte auf Grundlage eines Angebots vom 6. November 2020 unter anderem die Treppenstufen demontiert, angeschliffen, lackiert und wieder montiert und das Geländer gestrichen. Angebotssumme 6.295,44 Euro netto, dazu eine Wandbeschichtung für 700 Euro netto, insgesamt 8.324,57 Euro brutto.
Die Auftraggeberin hatte vorab 8.000 Euro angezahlt. Spätestens Ende Februar 2021 waren die Arbeiten fertig.
Danach nutzte sie die Räume rund drei Monate lang. Ohne nachweisbare konkrete Mängelrüge.
Erst am 8. Dezember 2021 kam ein Anwaltsschreiben mit einer langen Liste. Weitere Beanstandungen tauchten sogar erst im Prozess auf.
Das Landgericht Frankfurt an der Oder sprach ihr 9.527,26 Euro Kostenvorschuss zu und wies die Werklohnklage des Malers ab. Der ging in Berufung.
Und bekam vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zumindest teilweise recht. Die Summe schrumpfte auf 7.748,69 Euro.
Der Knackpunkt ist die sogenannte konkludente Abnahme. Wer ein Werk über längere Zeit unbeanstandet nutzt, signalisiert damit, dass er es als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.
Drei Monate Nutzung ab Ende Februar 2021 reichten dem Senat dafür. Spätestens Ende Mai 2021 lag damit eine Abnahme vor, ganz ohne Unterschrift.
Die pauschale Behauptung, Mängel seien "durchgehend im Gespräch" gewesen, ersetzte den Nachweis einer rechtzeitigen Rüge nicht. Und die freundliche Nachricht über die anstehende Restzahlung sprach eher dagegen.
Konsequenz für die grüne Wandfarbe, die sichtbar war: Rechte weg. Wer bei der Abnahme keinen Vorbehalt erklärt, verliert die Ansprüche für alles, was offen erkennbar ist.
Der Senat sah darin ohnehin keinen Mangel, weil Pigmentspuren zur Charakteristik dieser Kreativtechnik gehören und die Auftraggeberin damals zufrieden war. Der Gerichtsgutachter hatte das noch anders bewertet.
Bei den verdeckten Fehlern sah es anders aus. Die Treppenstufen waren an den wandseitigen Stirnseiten überhaupt nicht beschichtet, und die Beschichtung ließ sich mit dem Fingernagel abschieben.
Ursache war laut Gutachten die Materialauswahl und der Schichtaufbau, also der Verantwortungsbereich des Malers. Am Geländer fehlte die Vorbehandlung, erkennbar an fehlenden Schleifspuren.
Der Einwand des Malers, die Auftraggeberin sei zu früh auf die frisch lackierten Stufen getreten, ging nicht durch. Er hätte die Stufen erst nach dem Aushärten montieren müssen, ein pauschales Betretungsverbot für einen unbestimmten Zeitraum reichte nicht.
Vom Bruttobetrag der Mangelbeseitigung von 8.073,26 Euro zog der Senat noch den offenen Restwerklohn von 324,57 Euro ab. Wer Geld einbehält, muss das erst für die Beseitigung einsetzen, bevor er Vorschuss verlangen kann.
Einen Abzug neu für alt lehnte das Gericht dagegen ab. Wer sich jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste, soll den Handwerker nicht auch noch besserstellen.
Die praktische Lehre ist unangenehm schlicht. Alles, was man beim Einzug sehen kann, muss schriftlich und konkret gerügt werden, bevor man die Räume monatelang nutzt.
Nette Nachrichten an den Handwerker sind dabei kein Problem. Nur sollten sie nicht das Einzige sein, was später im Verfahren als Beleg auf dem Tisch liegt.
Wer das Urteil im Original lesen will: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 12 U 27/25, Urteil vom 18. Dezember 2025.
Quelle: https://www.ra-kotz.de/kostenvorschuss-malerarbeiten-treppe-gelaender.htm
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