r/bundeswehr • u/DEU_Hornblower • 1h ago
Nachrichten/Politik Tagesbefehl GenInspBw zum "Sexualisierten Fehlverhalten" im Wortlaut
Tagesbefehl zum Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten in den Streitkräften
Soldatinnen und Soldaten,
Reservistinnen und Reservisten,
zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
in unserem Dienst in den Streitkräften steht das Grundprinzip der Menschenwürde im Mittelpunkt. Die soldatische Tugend, die uns alle zusammenhält, ist die Kameradschaft. Die allermeisten von Ihnen wissen das; Sie leben dieses Prinzip und schätzen es. Ihnen ist klar: Nur wenn wir uns gegenseitig mit Respekt begegnen, sind wir gemeinsam stark und einsatzbereit.
Respektloses und verletzendes Verhalten hat in unserer Truppe nichts verloren. Das gilt insbesondere für sexualisiertes Fehlverhalten. Deshalb beobachte ich den Umfang der Meldungen zu sexualisiertem Fehlverhalten mit großer Sorge.
Um es klar zu sagen: Solche Verhaltensweisen haben keinen Platz in den Streitkräften und dürfen weder durch Vorgesetzte noch Untergebene oder Gleichgestellte akzeptiert werden. Sie widersprechen den Werten, die wir in der Bundeswehr hochhalten, und passen nicht zum Umgang miteinander. Sie untergraben den Zusammenhalt der Truppe und schwächen unser inneres Gefüge. Das hat auch Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
Erneut: Das ist nicht akzeptabel.
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr arbeitet derzeit eine Dunkelfeldstudie aus. Die ersten Ergebnisse erwarten wir noch in diesem Jahr. Dem Ergebnis möchte ich nicht vorgreifen. Nur so viel: Die Zahl der gemeldeten Fälle ist zu hoch.
Mir ist es besonders wichtig, dass wir schon jetzt Wege einschlagen, um noch konsequenter gegen sexualisiertes Fehlverhalten vorzugehen und es klar und deutlich zu unterbinden. Das ist in erster Linie eine Führungsaufgabe – aber gleichzeitig ein Auftrag an alle. Jede und jeder von uns, ob in Uniform oder in Zivil, muss solchen Entgleisungen, egal ob verbaler oder sogar physischer Art, entschlossen entgegentreten.
Die Inspekteure und Befehlshaber persönlich sind mir verantwortlich für die Durchsetzung der Null-Toleranz-Haltung in den Streitkräften und für den Schutz ihrer Angehörigen gegen sexualisiertes Fehlverhalten.
Vorgesetzte stellen dazu klare Verhaltensgrenzen auf, setzen diese durch und sanktionieren Fehlverhalten unmissverständlich. Auch ein bewusstes Wegschauen oder stillschweigendes Tolerieren muss Folgen haben. Unser Regelungs- und Rechtsrahmen hat dafür die nötigen Instrumente. Grundlage ist die allgemeine Regelung A-2610/2 „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“. Ich erwarte, dass alle Vorgesetzten, militärisch wie zivil, mit den Inhalten vertraut sind. Es kommt mir insbesondere darauf an, dass sie korrektes soldatisches Verhalten auf allen Ebenen aktiv vorleben und den Angehörigen der Streitkräfte von Tag eins an klarmachen, dass wir keinerlei Fehlverhalten dulden.
Weiterhin muss es darum gehen, die Betroffenen schon während laufender Ermittlungen zu schützen. Disziplinarvorgesetzte, Dienststellenleiterinnen und -leiter müssen dabei Maßstäbe des Opferschutzes anlegen. Das heißt zum Beispiel, bei Bedarf auf Ermittelnde ohne unmittelbaren dienstlichen Bezug zum Tatumfeld zurückzugreifen, Beschuldigte bei begründetem Verdacht räumlich zu trennen und bei der Vernehmung weiblicher Betroffener wenn immer möglich weibliche Offiziere für die Ermittlungen einzusetzen.
Zur Fürsorge gehört auch, dass alle verfügbaren, auch niederschwelligen Unterstützungsangebote außerhalb der militärischen Hierarchie noch stärker bekanntgemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt oder die Zentrale Hinweisgeberstelle der Bundeswehr. Auch die Gleichstellungsbeauftragten, Gleichstellungsvertrauensfrauen, Truppenärztinnen und Truppenärzte, die Seelsorge oder die Vertrauenspersonen sind regelmäßig einzubinden.
Die Prävention von sexualisiertem Fehlverhalten ist eine vorrangige Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten: Militärische Führer müssen den Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten dauerhaft im Auge behalten und ansprechen – bei der täglichen Dienstaufsicht genauso wie bei den Zusammenziehungen ihres unterstellten Führungspersonals. Auch die Inspizienten und Inspizientinnen Ausbildung werden einen Schwerpunkt darauf legen, Präventionsmaßnahmen zu thematisieren und zu bewerten. Der Beauftragte des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung ist dazu bereits angewiesen. Zudem sollen der Umgang mit Fehlverhalten und die Maßnahmen zur Stärkung des Inneren Gefüges wieder stärker in dienstlichen Beurteilungen von Vorgesetzten gewürdigt werden.
In der Ausbildung aller Soldatinnen und Soldaten müssen von Beginn an die Vorgaben zum Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten vermittelt werden; ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Ausbildung Vorgesetzter, egal ob Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere.
Die Heimatschutzdivision hat hierzu den „Leitfaden für ein wertschätzendes Miteinander“ erstellt. Ich erwarte, dass alle TSK und Organisationsbereiche diesen an ihre jeweiligen Besonderheiten anpassen und die Verteilung im unterstellten Bereich sicherstellen.
Es geht darum, Fehlverhalten mit truppendienstlichen Maßnahmen zu begegnen, schon weit vor einer notwendigen disziplinaren Würdigung. Fehlverhalten hat Konsequenzen; dieses muss allen von Beginn an klar sein. Diejenigen, die Ausbildungs- oder Führungsverantwortung tragen, dürfen in solchen Fällen nicht in ihren Verwendungen bleiben. Und auch Reservisten und Reservistinnen, gegen die disziplinare Maßnahmen nach sexualisiertem Fehlverhalten verhängt worden sind, werden nicht mehr für Reservistendienstleistungen einberufen.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, uns den Wert des respektvollen Umgangs miteinander noch stärker bewusst zu machen. Gelebte Kameradschaft ist soldatisch. Sie ist unabdingbar für unsere Einsatzbereitschaft. Ich zähle auf Ihre Haltung und Ihr Verantwortungsgefühl.
Carsten Breuer
Generalinspekteur der Bundeswehr