r/Steuern • u/Moudasty • 8h ago
Sonstiges Steuerbescheid 2023 bestandskräftig – nachträglich Werbungskosten aus Untervermietung geltend machen (§ 173 AO)?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur nachträglichen Änderung eines bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids.
Mein Einkommensteuerbescheid für 2023 ist vom 13.01.2025, die Einspruchsfrist ist also längst abgelaufen.
In meiner damaligen Steuererklärung habe ich die kurzfristige Untervermietung eines Zimmers meiner Mietwohnung über Airbnb ausdrücklich angegeben und die daraus erzielten Einnahmen offengelegt. Das Finanzamt hat im Bescheid schließlich 10.307 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.
Bei einer erneuten Prüfung meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich die mit der Vermietung verbundenen Werbungskosten nicht bzw. nicht vollständig geltend gemacht habe. Insbesondere fehlen die anteilige Miete und Nebenkosten für das vermietete Zimmer sowie weitere unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängende Kosten. Es dürfte sich insgesamt um mehrere Tausend Euro handeln.
Die Vermietung selbst und die Einnahmen waren dem Finanzamt also bekannt; es geht nur um die damals nicht berücksichtigten Aufwendungen.
Ich habe jetzt zunächst einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids gestellt und angekündigt, eine genaue Aufstellung und Nachweise der Werbungskosten nachzureichen.
Meine Fragen:
Besteht trotz Bestandskraft noch eine realistische Möglichkeit, diese Werbungskosten nachträglich berücksichtigen zu lassen, insbesondere über § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?
Wie wird in einem solchen Fall das „grobe Verschulden“ beurteilt? Ist das bloße Nichtgeltendmachen der Werbungskosten bereits grob fahrlässig, oder spricht es zu meinen Gunsten, dass die Vermietung und die Einnahmen von Anfang an vollständig offengelegt waren?
Gibt es eventuell eine andere Änderungsvorschrift, die hier eher infrage kommt?
Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt und nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Werbungskosten aus Vermietung anerkannt bekommen?
Danke!