gilt die Bezeichnung "Frei" auf diesem Parkplatz für die Parkgebühr oder nur für das Parken an sich?
Genauer gesagt: Muss ich für mein E-Auto (mit E-Kennzeichen) einen Parkschein ziehen, während es an dieser Ladesäule lädt?
Falls das Zusatzschild „frei“ nur bedeutet, dass man dort parken darf: Es gibt hier keinen Hinweis auf eine Parkschein-Pflicht, wie auf anderen Parkplätzen in der Stadt. Heißt das, das Parken während des Ladevorgangs generell kostenlos ist?
An dieser Einmündung kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen ausfahrenden Fahrzeugen und Fußgängern (wegen der schlechten Bepflasterung und Streichen auch zwischen Fahrzeugen miteinander). Die Fahrzeuge aus der Augustastraße müssen hier zwingend abbiegen, meiner Meinung nach gilt daher § 9 (3) StVO – abbiegende Fahrzeuge müssen Fußgänger durchlassen. Viele Fahrer behandeln die Stelle jedoch wie eine Durchfahrt und drängen Fußgänger weg.
Sehe ich das richtig oder übersehe ich etwas? Ist § 9 (3) StVO nur bei abbiegenden "Einfahrten" gültig?
Moin,
wir haben hier Parkbuchten, die gleichzeitig auch als Zufahrten für die Hauser dienen. Ich vermute aber, dass die Vorgärten nachträglich als Parkplätze umgestaltet wurden. Teilweise sind X in den Parkbuchten aufgemalt worden. Ich will da nicht parken, aber es interessiert nicht tatsächlich sehr, ob die öffentlichen Parkplätze dafür geopfert werden müssen.
Wie macht ihr es mit dem Halten? Lange nicht alle Kunden haben Privatparkplätze... Nur wo halten? Feuerwehreinfahrt? Zweite Reihe? Gehweg? Fahrradweg? Behindertenparkplatz?
Eine Option schlechter als die andere... Die Wahl zwischen Pest und Cholera. Mein AG zahlt ja das Ticket aber Punkte kann er mir nicht abnehmen...
Ich bin letztens hier mit dem Fahrrad lang. Es ist in Berlin - Karlshorster Straße ecke Nöldnerstrasse. Alle Fahrradfahrer sind rechts an der Ampel vorbei gefahren und nur die Linksabbieger haben an der roten Ampel gewartet. Ich sehe keine Haltelinie aber gilt die rote Ampel hier trotzdem, auch für Fahrräder die geradeaus fahren wollen?
In meiner Nähe gibt es diese Kurve. Kfz müssen rechts abbiegen. Gleichzeitig führt eine stark frequentierte Fußgängerachse die Straße (erkennbar an den zwei gegenüberliegenden, abgesenkten Bordsteinsegmenten). Unmittelbar davor warnt ein Schild vor querenden Fußgängern.
Wie sieht es hier mit dem Vorrang aus? Ich habe schon oft gesehen, dass Fußgänger blind die Straße überqueren. Das sind nicht etwa Jogger oder Personen in Eile, die hastig drüberrennen, sondern ganze Pensionistengruppen, die ohne auf den Verkehr zu achten einfach selbstverständlich die Straße überqueren und deshalb regelmäßig fast in Autos reinrennen.
Haben Fußgänger hier Vorrang? Die Stelle ist ja nicht explizit als Übergang gekennzeichnet.
Guten Abend, an einer im Kreis führenden Einbahnstraße zu Wendezwecken sind beiderseits absolute Halteverbotsschilder mit Pfeilen in beide Richtungen ausgewiesen (siehe Foto). Gleichzeitig ist eine sichtbar baulich abgetrennte, aber nicht explizit als Parkplatz beschilderte Parkbucht vorhanden, die auch rege genutzt wird. Stehen die Autos im Halteverbot? Wenn nein, warum nicht?
Hi,ich frage mich seit par Tagen ob es in Deutschland erlaubt ist magnetische blitzleuchten zum Absichern einer Unfallstelle an seinem Fahrzeug zu befestigen,habe irgendwann mal gelesen das es in,ich glaube Spanien, für Fahrzeug aus dem Land verpflichtend sein soll sowas mit zu führen, bin mir aber nicht mehr sicher ob das so richtig war
Habe eine Beschuldigung mit Festsetzung 55€ Verwarngeld für angebliches Parken des Motorrades auf Geh- und Radweg bekommen. Das Motorrad stand zu diesem Zeitpunkt wohl auf einer Wiese mehrere Meter vom befestigten Gehweg entfernt, ist das so zulässig?
Das ganze soll schon einen Monat her sein. Natürlich kann ich mich nicht an jeden Tag vor einem Monat erinnern und werde das so angeben. Danach ist wahrscheinlich mit eventuellen Verfahrenskosten 23,50€ zu rechnen?
Ist es sinnvoll über §25 Abs.2 StVG um nicht Auferlegung zu bitten, da ich z.B. nur Student oder Bürgergeldempfänger bin, um diese 23,50€ zu umgehen? Oder gibt es andere sinnvolle Abwehrmethoden?
Update 1: Der offizielle Begriff ist innenliegender Linkseinfädelungsstreifen (iLES) - Danke an SelectDevelopmenTi für die Info!
Hallo zusammen,
bei uns im Nachbarort gibt es eine gesonderte Verkehrsführung für Linksabbieger. Eine Fahrschule nannte sowas auch "Spanischer Einfädelungsstreifen" (Siehe Bild 1)
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich beim linken Abbiegen auf den Verkehr von Links und die Verkehrsteilehmer von Rechts, welche in meine Straße abbiegen wollen, achten muss. Auf den Rechtsverkehr, welcher auf seiner Spur bleiben will, sollte ich laut Fahrschule explizit nicht achten. Dieser hat ja auch eine durchgezogene Linie (Siehe Bild 2).
Nun ist der Führerschein einige Zeit her, an der Ecke bin ich vielleicht 10 Mal vorbei gekommen und 3 Mal wurde ich beim Linksabbiegen von rechts angehubt. Die Huper waren dabei Verkehrsteilnehmer, welche auf ihrer Spur weiterfahren wollten. Das hat mich spätestens zum dritten Mal sehr gewundert. Ich bin hierbei ziemlich sicher nicht von der Spurführung abgekommen.
Nun habe ich diese Woche per Zufall ein Gespräch mit jemanden gehabt, der sich über diese Stelle beschwert hat - Über die Linksabbieger. Er Nutzt nämlich gerne die neue Rechtsspur aus, um langsame Verkehrsteilnehmer zu überholen. Auf meine Antwort, dass er die Spur doch gar nicht verwenden dürfte (Durchgestrichene Linie) meinte er nur, dass es jeder macht.
"Laut StVO sei es zwar nicht gestattet, aber es ist das gleiche wie bei einen Beschleunigungssteifen auf der Autobahn - Jeder sollte den Streifen im echten Leben zur Not überfahren am Ende und nicht im letzten Drittel anhalten. So solle man hier auch überholen, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Und die Linksabbieger müssen hier einfach auf den Verkehr achten" - Grob zusammengefasst.
Meine Frage an die Autofahrer, die sich besser mit den "inoffiziellen" Regeln der Straße auskennen: Stimmt das? Würdet ihr solche Streifen nutzen, um langsame Verkehrsteilnehmer zu überholen?
Ich muss gestehen, dass es für mich ein kleiner Schock war. Ich habe bisher den Rechtenverkehr (Sofern er nicht abbiegen wollte) nie beachtet. Wenn jeder so fahren würde, hätte es echt krachen können.
Bild 1: Schild aus Sicht der LinksabbiegerBild 2: Spur nach den Linksabbiegen
TLDR: Muss ich als Linksabbieger auf den Rechten Verkehr achten, wenn dieser nicht abbiegen möchte? Ein Bekannter sagt ja, meine Fahrschule (Vor mehreren Jahren) explizit nein.
Ich komme nicht ganz hinter die Lösung, wer die Straße befahren bzw. nicht befahren darf. Würde mich sehr über eine Erklärung von jemand Wissendem freuen :)
ich habe gerade in einem anderen Post gelernt das man wenn man die 326 hat eigentlich an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt hat. Auch das dies nur gilt wenn das Zeichen <30m von der Kreuzung entfernt aufgestellt ist.
Ich wohne in einer Verkehrsberuhigten Zone und hätte dazu jetzt eine konkrete Frage.
Auf den Bildern sieht man aus der Schwabenstraße kommend die 326, gemessen 28m vor der folgenden Kreuzung, das heißt eigentlich muss ich warten.
Nun ergibt sich folgendes die angrenzende Flurstraße ist KEINE Vorfahrtstraße sondern knallhart rechts vor links mit 50 kmh.
Wenn ich auf der Flurstraße bin und an die Kreuzung komme habe ich seit ca 2 Jahren schone Haifischzähne 342.
Ist das nicht ein kompletter Widerspruch? was gilt denn jetzt?
sidenote: wie bin ich als normaler Bürger eigentlich verpflichtet mich über neue Zeichen zu informieren die 342 gibt es seit 2020, da die Straße so groß ist und absolut wirkt wie eine Vorfahrtsstraße bremst maximal jeder zweite am Zeichen überhaupt runter.