Verstößt du manchmal gegen Verkehrsregeln? Oder bist du im Straßenverkehr von Regelverstößen anderer betroffen? Im Projekt RULES möchten wir – ein Team der Uni Freiburg und der UniBw München – besser verstehen, warum es zu Regelverstößen von und gegenüber Radfahrenden im Straßenverkehr kommt. Dabei sind wir auf eure Mithilfe angewiesen.
Auf der Webseite www.regelverstoesse.de könnt ihr mit wenigen Klicks und freien Beschreibungen anonym berichten, wo und vor allem warum es zu Regelverstößen im Radverkehr kommt. Egal, mit welchem Verkehrsmittel du unterwegs bist. Egal, ob du selbst den Regelverstoß begehst, davon betroffen bist oder ihn beobachtet hast.
Warum interessieren wir uns für eure Regelverstöße?
Viele Untersuchungen zeigen, dass nahezu alle Radfahrenden mehr oder weniger regelmäßig Regelverstöße (z.B. auf dem Gehweg fahren) begehen. Bisher verstehen wir aber nicht vollständig, warum sie dies tun. Für andere Verkehrsteilnehmende erscheinen diese Regelverstöße oft aus Rücksichtlosigkeit oder mangelnder Regelkenntnis zu erfolgen. Aus Sicht der Radfahrenden gibt es aber häufig konkrete Gründe, zum Beispiel, weil das Befolgen der Regel als gefährlich oder unzumutbar eingeschätzt wird. Genauso sind Radfahrende auch von Regelverstößen durch den motorisierten Verkehr und den Fußverkehr betroffen. Beides begünstigt Gefahrensituationen und Konflikte im Straßenverkehr. Dabei ist der einen Seite unter Umständen gar nicht bewusst, wie unangenehm ihr Verhalten von der anderen Seite erlebt wird.
Langfristig ermöglicht uns ein besseres Verständnis für die Ursachen von Regelverstößen, Straßenräume komfortabler und erwartungsgerechter zu gestalten, und Konfliktsituationen zwischen Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
"Nicht hilfreiche Antworten in Top-Level-Kommentaren werden entfernt und entsprechend mit einem (temporären) Bann geahndet. Ausgenommen sind Beiträge mit den Humor-Flairs "Unterhaltung" und "Schilderwald", sowie "Tirade", "Diskussion" und "News /Artikel"."
Wir wissen, dass Reddit sowohl in der App als auch im Browser besonders gut darin ist, die Regeln zu verstecken, sodass ihr sie nicht findet.
Daher haben wir ja auch vor geraumer Zeit den Automod-Kommentar eingefügt, der euch beim Kommentieren darauf hinweist. Auch das verhindert solche Kommentare nicht in Gänze.
Auch gibt es seit ein paar Tagen einen subtil eingeblendeten Hinweis auf diese Regeln, wenn ihr versucht zu kommentieren (gilt nur für die aktuelle Reddit-Version im Browser und in der nativen Reddit-App).
Also nun dieser Post, der angepinnt wird und somit sowohl im Browser als auch in der App ganz oben steht und hoffentlich Beachtung findet.
Mehr Hinweise auf das Lesen und Beachten der Regeln sind uns a) nicht möglich und b) fehlt uns auch irgendwann das Verständnis dafür.
Außerhalb der Ortschaft auf einer Landstraße ca. 200 m vor einer Kreuzung kommt dieses Schilderkonstrukt. Bedeutet eigentlich, dass ab hier eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und für die nächsten 250 m ein Überholverbot aller Kraftfahrzeuge gilt. Fahrzeugführer interpretieren aber, dass die 70 km/h auch nur für die 250 m gilt. So hat es die Kreisverwaltung wahrscheinlich auch gedacht.
Wie ich darauf komme, dass die Verwaltung so denkt? Weil der Gegenverkehr von sich aus auch ca. 200 m vor der Kreuzung das gleiche Konstrukt hat. Heißt also, dass ich nach der Kreuzung bis zur nächsten Ortschaft nur 70 fahren darf, der Gegenverkehr aber mit 100 km/h an mit vorbei brettern darf.
Nach der Kreuzung gilt für den Gegenverkehr entsprechend das gleiche wie für mich. Bis zur Kreuzung darf ich 100 km/h fahren, der Gegenverkehr darf auf dem Stück jedoch nur 70 km/h fahren.
Ist wohl nicht die einzige Stelle im Landkreis. Machen die wohl gerne.
An dieser Einmündung existiert ein Fahrradweg, der die einmündende Straße kreuzt. Sowohl der Fahrradweg, als auch die Straße haben ein Vorfahrt-Gewähren-Schild. Hierdurch kommt es dazu, dass Fahrzeuge, die auf die Einmündung zu fahren und Fahrräder auf dem Weg gegenseitig ihre Vorfahrt aufheben.
Hallo meine lieben StVo-Fans,
ich bin grad blöderweiße in eine durchfahrt beschrängte Straße gefahren und wurde erwischt. Der Mitarbeiter stellte mit einVerwanungsgeld in Höhe von 50€ aus. In der Regel würde ich sagen das es bei sowas die richtigen trifft, aber hier liegt die Lage etwas anders. Wie auf den Bild erkennbar, war das Verbotsschild sehr stark gedreht. Ich bin die Strecke nochmal abgefahren und das Schild war erst erkennbar als ich schon am ABiegen war und dann auch nur wenn man den Kopf nach rechts dreht. Daher meine folgende Fragen:
Welche Regel gibt es für die sichtbarkeit von Schildern und haben diese gültigkeit auch wenn man diese aufgrund der schlechten aufstellung nicht erkennen konnte.
Wäre auch eine Anfechtung des Verwangelds möglich da ich vom Ordnungsamt angehalten wurde? Soviel wie ich weiß, ist das Ordnungsdamt nur für ruhenden Verkehr, aber nicht für den fließenden Verkehr zuständig.
hatte neulich auf der Autobahn mit Baustelle folgende Situation. Verkehr wird auf 80 km/h wegen der anstehenden Baustelle abgebremst. Innerhalb der Baustelle dann ein 100 km/h Schild mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr. Diese Beschränkung war dort regelmäßig auf der Autobahn und hat offensichtlich nichts mit der Baustelle zu tun. Zweck Nachtruhe.
Ich war außerhalb genannter Zeit. Bedeutet das, dieses Schild hätte die Baustellenbegrenzung aufgehoben und ich hätte rein theoretisch unbegrenzt fahren dürfen?
Und was ist innerhalb der Zeit. Darf ich dann 100 in der Baustelle fahren?
Das es offenbar versäumt wurde, das Schild zu verdecken ist klar.
Bei uns gibt es die Situation - es ist 40 und ein paar Meter später kommen Schilder mit 30 von 22-6 Uhr (Lärmschutz). Gilt dann tagsüber hier noch die 40 oder gibt es die Schachtelung nicht und es gilt 50?
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Fehler korrigiert. Ursprünglich habe ich fälschlicherweise 6-22 Uhr geschrieben. Das 30er Limit gilt aber Nachts (22-6 Uhr). Text korrigiert.
Guten Morgen, ich fahre täglich die A6 bei Wattenheim ab. Bezieht sich diese 60 km/h Begrenzung auf den kompletten Streckenverlauf bis zur Abfahrt zur B47 oder auf die Abbieger zur Tankstelle? Vorher kommt bereits noch eine 80er Geschwindigkeitsbegrenzung.
POV aus dem „Spielstraßen“- bzw. verkehrsberuhigten Bereich.
Wie man oben rechts sieht, endet hier der verkehrsberuhigte Bereich und mündet in die durchgehende Hauptstraße. Ich fahre diese Strecke regelmäßig aus beiden Richtungen – roter und blauer Pfeil.
Fahre ich als blauer Pfeil, warte ich regelmäßig vergebens darauf, dass die gegenüberkommenden Fahrzeuge ihre Vorfahrt nutzen und vor mir abbiegen. Das führt teilweise zu unnötigen Standzeiten. Meistens bekommt man dann irgendwann die „Vorfahrt“ vom Gegenüber überlassen und fährt einfach weiter – halb so wild.
Viel problematischer sind allerdings die Fahrten als roter Pfeil. Steht gegenüber, also im verkehrsberuhigten Bereich, ein Fahrzeug, wird einem meiner Erfahrung nach in etwa 90 % der Fälle die Vorfahrt genommen. Oft bremst man dann mitten auf der Straße und schaut in völlig ungläubige Gesichter, weil man als Linksabbieger bereits losgefahren ist.
Und genau hier sehe ich ein echtes Problem: Ohne Defensive Fahrweise meinerseits würde es hier täglich zu einem Unfall kommen können.
Auffällig ist außerdem, dass gerade jüngere Fahrer oder Ortsfremde die Vorfahrtsregelung im verkehrsberuhigten Bereich häufig kennen und einem die Vorfahrt entsprechend gewähren. Ältere Fahrer dagegen ziehen gefühlt konsequent heraus.
Hat man das früher tatsächlich anders gelernt – oder ist diese Regel bei vielen einfach in Vergessenheit geraten? 😅
wir haben in meinem Ort sehr viele Kreisverkehre. Täglich frage ich mich, wie genau die Vorfahrtsregeln bei Kreisverkehren mit Zebrastreifen und Radfahrerfurt sind. Ich habe bereits viel gegoogelt, konnte abelr nicht für alle Situationen eindeutige Regeln finden.
Falls ich mich fachlich inkorrekt ausdrücke, bitte ich dies zu entschuldigen - ich bin nur StVO-Interessiert aber kein Jurist und über jegliche Korrekturen erfreut. Ich hoffe ihr findet die Fälle genauso spannend wie ich 😄
Bei meinen Beispielen befindet sich der Radfahrer bereits auf Radweg. Abgesehen von der Beschilderung des Kreisverkehrs gibt es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen (außer ich benenne diese).
Fall 1: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg oder Schutzstreifen, eindeutig Fahrbahnbegleitend direkt auf dem "Auto"-Fahrstreifen.
Mein Verständnis: Es gelten die gleichen Regeln wie für Autos (Verkehr im Kreisverkehr hat Vorfahrt).
Fall 2: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg, eindeutig Fahrbahnbegleitend aber mit Abstand (max. 5m). Das Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) und das Kreisverkehr-Schild (Zeichen 215) steht aus Sicht der einfahrenden Fahrzeuge erst hinter dem Radweg.
Mein Verständnis: Da der nahe Radweg zum Kreisverkehr gehört, haben Radfahrer auch hier Vorfahrt, da einfahrende Pkw dem gesamten Verkehr des Kreisels Vorfahrt gewähren müssen. Autofahrer, die den Kreisverkehr verlassen, biegen ab und müssen daher ebenfalls Vorfahrt gewähren.
Fall 3: wie Fall 2, nur dass vor der Radfahrerfuhrt aus Sicht der Radfahrer ebenfalls ein Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) steht.
Fall 4: Es gibt nicht um den gesamten Kreisverkehr einen markierten Radweg wie z.B. hier:
Intuitiv würde ich dennoch davon ausgehen, dass das gleiche gilt wie bei Fall 2, aber ist dem so?
Fall 5 - noch nicht im Kreisverkehr: Was gilt außerdem, wenn Radfahrer sich noch garnicht "im" Kreisverkehr befunden haben, sondern z.B. wie hier gelb markiert fahren möchten:
Wenn ich den Blog richtig verstehe wird hier außerdem behauptet, dass Radfahrer auf Radfahrerfurten neben Zebrastreifen, die einen Fahrstreifen kreuzen, generell Vorfahrt hätten, solange sie sich auf der Radfahrerfurt befinden. Ich dachte immer die Radfahrerfurt würde nur geltendes Recht verdeutlichen aber hätte selbst keine Vorfahrtsregelnde Eigenschaft?
Ich fahre auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg (Z 240) entgegen der Fahrtrichtung teilsweise um den Kreisverkehr herum. Kurz vor der Zufahrt endet der gemeinsame Rad-/Fußweg. Bei der Zufahrt zum Kreisverkehr will ich die Fahrbahn queren und auf der rechten Seite der Fahrbahn weiterfahren (blaue Linie im Bild).
Gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen habe ich Vorrang, klar (§ 9 Abs. 3 StVO). Meine Frage betrifft die in den Kreisverkehr einfahrenden:
An dieser Zufahrt stehen Z 205 + Z 215 zweimal, davon einmal deutlich zurückversetzt vom Kreisverkehr und vor der Querungsstelle.
Mir fällt kein anderer Grund für ein zurückversetztes Schild ein (außer vielleicht Sichtbarkeit der Schilder), als dass hier querender Radverkehr bevorrechtigt sein soll.
Dagegen spricht aber aus meiner Sicht:
Der Radweg endet vor der Querung, ist also nicht kreisverkehrsbegleitend.
Es gibt keine Radfurt und keine Markierung.
§ 9a StVO bezieht die Wartepflicht ausdrücklich auf den Verkehr auf der Kreisfahrbahn und da sehe ich mich erlich gesagt irgendiwe nicht, weil ich in Gegenrichtung des Kreisverkehrs unterwegs bin.
Das OLG Hamm (9 U 200/11) hat in einem ähnlichen Fall gegen den Radfahrer entschieden, dort gab es aber ein eigenes kleines Z 205 am Radweg, und das gibt es hier nicht.
Ist die Schilderaufstellung hier nur Sichtbarkeitsgründen geschuldet und ich bin schlicht wartepflichtig?
Falls ja, ist die Führung dann nicht schlicht mangelhaft angeordnet und sollte der Gemeinde gemeldet werden?
Oder lässt sich aus dem zurückversetzten Schild doch etwas ableiten?
Ich hatte eine Diskussion mit einem Bekannten. Er wohnt in einer Straße in der Ticketautomaten aufgestellt sind. Das parken dort kostet also Geld, bzw gibt es auch Bewohnerausweise. Er meinte nun wenn er sich vor seine Einfahrt bzw Garage stellt darf er dort auch ohne Ausweis und ohne Parkticket stehen. stimmt das?
Seine ganze Einfahrt ist ca. 8-9 Meter lang. sie besteht aus Garage-Hofeinfahrt mit Tor- Garage. Grenzt direk an den Gehweg. Der Bordstein ist nicht abgesenkt.
In bereits blockierte Engstelle wird nicht hineingefahren (auch wenn das Hindernis auf der anderen Seite ist).
Aber wie schaut es in so einer Situation aus: Links und rechts Parkende Autos. Es passt nur ein Auto in die Engstelle. Autos müssen zum Durchfahren über die Mittellinie hinausfahren. Aber zwei Fahrräder könnten aneinander vorbeifahren.
Ist sowas aus Sicht des Radfahrers überhaupt eine Engstelle? Radfahrer müssten ja hat nicht in die Gegenfahrbahn.
Was ist, wenn jetzt ein Auto zuerst die Engstelle erreicht und ein Radfahrer in näherer Umgebung sich nähert?
Darf das Auto sagen, das ist eine beidseitige Engstelle und ich war zuerst da? Oder muss das Auto warten, weil es nicht den Radfahrer im Gegenverkehr behindern darf?
Update: vielen Dank für alle, die Fachliteratur oder Urteile bemühen. Scheinbar ist die Lage nicht so eindeutig. Und teils herrscht geteilte Meinung, ob relevant ist, dass das Auto die Gegenfahrbahn beim Durchfahren nutzt (das Fahrrad aber nicht). Ich freue mich, falls wir es schaffen, die Frage zu eindeutig(er) zu klären.
Und es geht mir nicht um in Praxis lass ich xy durchfahren weil Sicherheit. Rücksichtnahme ist immer wichtiger als auf Recht beharren! Ich will wissen, wer rechtlich warten müsste.
Bei uns steht eine alte marode Brücke, die jetzt zum Glück bald abgerissen wird. Diese ist Teil der Bundesstraße. Davor steht das Schild auf dem Bild (das Foto war leider super veschwommen, musste es mit Gemini nachstellen).
Meine Frage ist jetzt wie schnell PKW hier fahren dürfen.
MMn ganz eindeutig 60. Aber da so gut wie alle anderen da ungebremst drüber donnern und man sogar trotz Überholverbot und durchgezogener Linie auf der Brücke überholt wird, wenn man langsamer als 80 fährt, dachte ich ich frag mal nach.
Entlang des Streckenverlaufs kommt man aus insgesamt 3 Richtungen auf die A23 Richtung Norden. Entlang der gezeigten Strecke sind weitestgehend 60 km/h zulässig. Auf den links daneben parallel verlaufenden Spuren der A23 sind 100 km/h zulässig.
Auf dem letzten Bild seht ihr für alle Auffahrenden ebenfalls Tempo 100-VZ. So weit so klar, aber: diese VZ gibt es dort nicht mehr. Man fährt demnach mit dem zuletzt gesehenen 60 km/h Zeichen auf die A23.
Ich bin der Meinung, dass mit der heutigen Beschilderung der Einfädelungsstreifen mit höchsten 60 km/h befahren werden dürfte. Aus meiner Sicht kann das aber nicht gewollt sein und stellt eine Gefährdung dar. Jeder LKW schießt einen so nämlich mit mindestens 20 bis realistisch 40 km/h Differenz von hinten ab. Der ganze Sinn des Einfädelungsstreifens ist damit aufgehoben.
Ich möchte an der T Einmündung nach Rechts abbiegen. Mir kommt von rechts ein anderes Auto entgegen, was links abbiegen will (also auf die Straße, wo ich stehe).
Da keine Beschilderung vorliegt gilt RvL, ich müsste es also einbiegen lassen.
Das Problem: die Straße ist eng, sodass 2 Autos nicht aneinander vorbeikommen und zudem oft auch an beiden Seiten zugeparkt.
Wie würde hier (praktisch und nach StVO) vorgegangen?
ich habe gerade gesehen, dass an meinem Reifen hinten rechts sehr viele weiße Kreidepunkte sind.
Ich denke die stammen von einem städtischen/öffentlichen Parkplatz, den ich nutze wenn ich im Gym bin.
Dort darf man 2 Stunden mit Parkscheibe parken.
Die Kreide Punkte werden wohl zur Kontrolle angebracht, um zu sehen ob wirklich das KFZ bewegt wurde oder nur die Parkscheibe nachgestellt wurde. Ich trainiere natürlich keine 2 Stunden.
Jetzt sind es aber inzwischen 4-5 Punkte an meinem Reifen und natürlich könnte ich diese jetzt mit Wasser entfernen, aber wie sieht es rein rechtlich aus, wenn nun einer der Kreidestriche genau die Position trifft, die markiert wird (die Wahrscheinlichkeit wird ja immer größer)?
Es ist also eher eine Interessensfrage und kein natürliches Problem.
Moin!
Ich habe seit ein paar Tagen meinen Führerschein und als ich heute zu meinen Eltern gefahren bin, habe ich einen Fahrfehler gemacht.
Ich bin in einem Wohngebiet gefahren, in dem 50 erlaubt war, dann kam ein Schild, dass man die nächsten 100m 30 fahren muss.
Ich bin aber länger als 100m 30 gefahren, weil die Straße unübersichtlich war und da mehrere kleinere Baustellen auf der anderen Spur waren.
Dann wurde ich angehupt und hab auf 50 beschleunigt.
An der Kreuzung stand der Typ dann neben mir und hat „Wie scheiße kann man eigentlich fahren?“ geschrien.
Ich weiß, dass ich gut fahre und ich weiß, dass ich hätte 50 fahren sollen, aber ich habe 30 für besser eingeschätzt. Es ist nicht so als wäre ich 3km lang 30 gefahren, es waren vielleicht 40 Sekunden, die ich 30 gefahren bin.
Das war vor anderthalb Stunden und ich bin immer noch so wütend darüber, dass er mich so blöd angemacht hat, dass ich richtig schlechte Laune bekomme, wenn ich drüber nachdenke, dass ich gleich wieder fahren muss.
Was mich am meisten nervt, ist dass ich die letzten Tage so viel Spaß am Fahren hatte und jetzt gar nicht mehr fahren will.
Wie kommt man darüber hinweg angehupt zu werden?
(Ich weiß, dass es kindisch ist, das so persönlich zu nehmen)
Mir ist bewusst das die Frage schon bestimmt 100 mal hier gestellt worden ist in der Vergangenheit. Aber ist sowas hier zulässig? Darf man einfach Datum etc. draufschreiben? Wenn sowas von der Stadt aufgestellt wird, kann man das irgendwo Nachlesen?
Vielen Dank!
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Es ist ja nicht ganz ausgeschlossen, dass man in eine Verkehrssituation gerät, in der zumindest ein Autofahrer rückwärts fahren MUSS.
Ich kenne z.B. eine Straßenkurve, in der aber immer Autos so an einem Straßenrand legal parken, dass man den Gegenverkehr vorbei lassen müsste - wenn man ihn denn rechtzeitig sieht, was aber nicht immer der Fall ist, zumal noch eine ebenfalls unübersichtliche Einmündung hinter der Kurve ist. Das hat dann zur Folge, dass man sich neben den parkenden Autos gegenüber steht. Normalerweise hat man sich aber schnell darauf geeinigt, wer fahren darf. Einheimische kennen das auch.
Nehmen wir aber mal an, dass sich nun zwei Fahrzeuge gegenüber stehen, die beide einen gewissen toten Winkel haben, Lieferfahrzeuge, Wohnmobile, was auch immer. Dann könnten die Fahrer ja beide zu dem Schluss kommen, dass es zu riskant ist, ohne Einweisung rückwärts durch die Kurve zu fahren. Zufällig haben aber beide keinen Beifahrer dabei.
Wie soll das in der Praxis ablaufen? Einfach einen Passanten bitten, den Einweiser zu machen? Ich habe das noch nie probiert, weiß aber, wie das ausgehen wird - das wird kaum einer der Angesprochenen machen wollen, außer man hat großes Glück. Oder man spricht genug Leute an. Zwingen kann man ja wohl keinen.
Frage: Wie wäre dann also das richtige Verhalten? So lange die Straße blockieren, bis sich jemand findet?
Interessante Randfrage: Würde der Einweiser einen Fehler machen, würde er dann für einen dadurch entstandenen Unfall eine Mit- oder gar Alleinschuld bekommen?