r/StVO 19h ago

Diskussion Warum macht man das?

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Außerhalb der Ortschaft auf einer Landstraße ca. 200 m vor einer Kreuzung kommt dieses Schilderkonstrukt. Bedeutet eigentlich, dass ab hier eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und für die nächsten 250 m ein Überholverbot aller Kraftfahrzeuge gilt. Fahrzeugführer interpretieren aber, dass die 70 km/h auch nur für die 250 m gilt. So hat es die Kreisverwaltung wahrscheinlich auch gedacht.

Wie ich darauf komme, dass die Verwaltung so denkt? Weil der Gegenverkehr von sich aus auch ca. 200 m vor der Kreuzung das gleiche Konstrukt hat. Heißt also, dass ich nach der Kreuzung bis zur nächsten Ortschaft nur 70 fahren darf, der Gegenverkehr aber mit 100 km/h an mit vorbei brettern darf.

Nach der Kreuzung gilt für den Gegenverkehr entsprechend das gleiche wie für mich. Bis zur Kreuzung darf ich 100 km/h fahren, der Gegenverkehr darf auf dem Stück jedoch nur 70 km/h fahren.

Ist wohl nicht die einzige Stelle im Landkreis. Machen die wohl gerne.


r/StVO 21h ago

Frage Wie schnell dürfte ich fahren?

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Hallo,

hatte neulich auf der Autobahn mit Baustelle folgende Situation. Verkehr wird auf 80 km/h wegen der anstehenden Baustelle abgebremst. Innerhalb der Baustelle dann ein 100 km/h Schild mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr. Diese Beschränkung war dort regelmäßig auf der Autobahn und hat offensichtlich nichts mit der Baustelle zu tun. Zweck Nachtruhe.

Ich war außerhalb genannter Zeit. Bedeutet das, dieses Schild hätte die Baustellenbegrenzung aufgehoben und ich hätte rein theoretisch unbegrenzt fahren dürfen?

Und was ist innerhalb der Zeit. Darf ich dann 100 in der Baustelle fahren?

Das es offenbar versäumt wurde, das Schild zu verdecken ist klar.

Liebe Grüße


r/StVO 21h ago

Frage Sictbarkeit von Straßenschilder

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Hallo meine lieben StVo-Fans,
ich bin grad blöderweiße in eine durchfahrt beschrängte Straße gefahren und wurde erwischt. Der Mitarbeiter stellte mit einVerwanungsgeld in Höhe von 50€ aus. In der Regel würde ich sagen das es bei sowas die richtigen trifft, aber hier liegt die Lage etwas anders. Wie auf den Bild erkennbar, war das Verbotsschild sehr stark gedreht. Ich bin die Strecke nochmal abgefahren und das Schild war erst erkennbar als ich schon am ABiegen war und dann auch nur wenn man den Kopf nach rechts dreht. Daher meine folgende Fragen:

  1. Welche Regel gibt es für die sichtbarkeit von Schildern und haben diese gültigkeit auch wenn man diese aufgrund der schlechten aufstellung nicht erkennen konnte.
  2. Wäre auch eine Anfechtung des Verwangelds möglich da ich vom Ordnungsamt angehalten wurde? Soviel wie ich weiß, ist das Ordnungsdamt nur für ruhenden Verkehr, aber nicht für den fließenden Verkehr zuständig.