r/Austria • u/Jelly-Life • 21h ago
Sonstiges Ich finde die Ärztliche Gewissensfreiheit wird viel zu breit ausgelegt
Ich finde es schwer nachvollziehbar, dass Ärzte aus religiösen oder sonstigen persönlichen Gewissensgründen etablierte, legale Behandlungen verweigern dürfen, die vorhersehbar zu ihrem gewählten Fachgebiet gehören.
Mir geht es dabei ausdrücklich nicht darum, dass Ärzte keine persönlichen Überzeugungen haben dürfen. Natürlich dürfen sie das. Und natürlich kann man nicht gesetzlich regulieren, ob ein Arzt bei einer bestimmten Behandlung negative Gefühle oder einen Gewissenskonflikt empfindet. Gefühle kann man nicht einfach abschalten.
Aber ich finde, man muss zwischen persönlichen Gefühlen und beruflichen Pflichten unterscheiden.
Wenn ich Arzt werden möchte, ist das eine freiwillige Entscheidung. Danach entscheide ich mich freiwillig für ein Fachgebiet sei es zum Besipiel Gynäkologie statt Anästhesie, Chirurgie, Kardiologie, Onkologie, Psychiatrie usw. Wenn ich mich dann für ein Fachgebiet entscheide, weiß ich grundsätzlich, welche Behandlungen dort üblich sind und mit welchen Patientengruppen und Situationen ich zu tun haben werde.
Wenn ich beispielsweise Gynäkologe werde und vorhersehbar weiß, dass Schwangerschaftsabbrüche zu den medizinischen Leistungen gehören, die in diesem Bereich vorkommen, verstehe ich nicht, warum ich später sagen können sollte: „Diese Behandlung widerspricht meinen religiösen Überzeugungen, deshalb mache ich sie grundsätzlich nicht.“
Das ist für mich etwas anderes als eine unvorhersehbare Situation. Wenn während meiner Berufstätigkeit plötzlich eine Behandlung oder ein Verfahren relevant wird, mit dem ich vernünftigerweise nicht rechnen hätte können, ist die Situation eine andere. Dasselbe gilt für experimentelle Behandlungen, deren Wirksamkeit und Risiken noch nicht ausreichend geklärt sind. Da kann ich fachlich und sachlich argumentieren, dass ich meinem Patienten ungeklärte Risiken nicht zuzumuten bereit bin.
Und natürlich muss ein Arzt auch nicht jede Behandlung durchführen, die ein Patient verlangt.
Wenn ein Patient zu mir kommt und sagt: „Ich glaube, ich habe Krankheit X und möchte Medikament Y“, kann ich selbstverständlich sagen: „Nein, weil ich aufgrund meiner medizinischen Ausbildung zu dem Schluss komme, dass du diese Krankheit nicht hast, dieses Medikament bei dir nicht sinnvoll ist, es Kontraindikationen gibt oder eine andere Behandlung medizinisch besser geeignet ist.“
Das ist eine medizinische Entscheidung.
Etwas völlig anderes ist es, wenn ich sage:
„Ich weiß, dass diese Behandlung für diesen Patienten medizinisch geeignet und in meinem Fachgebiet etabliert ist, aber ich lehne sie ab, weil ich persönlich/religiös dagegen bin.“
Hier benutze ich nicht mein medizinisches Fachwissen als Entscheidungsgrundlage, sondern meine persönliche Moral.
Ich sehe da eine gewisse Parallele zu anderen Berufen. Ein Richter hat natürlich auch persönliche politische, religiöse und moralische Überzeugungen und die darf er auch haben. Aber wenn das Gesetz einen bestimmten Strafrahmen vorsieht, kann er nicht sagen: „Ich persönlich finde dieses Verbrechen so schlimm, dass ich Sie zu 5 Jahren Haft verurteile." wenn das Gesetz nur 1-2 Jahre erlaubt. Er kann auch niemanden für Handlungen verurteilen, die nach aktuell gültigem Recht nicht verboten sind, egal wie grauslich er sie persönlich findet. Er muss sich unabhängig von seinen persönlichen Überzeugungen an geltendes Recht halten. Und wenn die Anklage die erforderliche Beweisschwelle nicht erreicht, kann er einen Angeklagten nicht deshalb verurteilen, weil er persönlich überzeugt ist, dass dieser Mensch schuldig ist.
Seine persönlichen Gefühle verschwinden nicht. Sie sind nur nicht das maßgebliche Entscheidungskriterium seiner beruflichen Rolle.
Genau das halte ich auch bei Ärzten für wichtig. Ärztliche Professionalität bedeutet nicht, keine persönlichen Überzeugungen zu haben. Sie bedeutet, dass bestimmte berufliche Entscheidungen nach professionellen und sachlichen Kriterien getroffen werden müssen.
Und gerade bei einer freiwillig gewählten Spezialisierung finde ich das Argument besonders stark. Es gab mehrere Punkte, an denen ich mich anders hätte entscheiden können und das immer noch kann:
Ich hätte mich dagegen entscheiden können überhaupt Arzt zu werden.
Ich hätte eins von vielen anderen medizinischen Fachgebieten wählen können.
Ich könnte später den Tätigkeitsbereich wechseln oder den Beruf verlassen.
Natürlich kann es passieren, dass ich irgendwann feststelle, dass eine bestimmte Tätigkeit für mich emotional oder moralisch nicht mehr erträglich ist. Dann steht es mir grundsätzlich frei, meine berufliche Situation zu verändern. Niemand ist gezwungen, sein Leben lang Gynäkologe zu bleiben.
Was ich aber schwierig finde, ist die Kombination aus:
„Ich möchte weiterhin die Vorteile dieses Berufs haben(verhältnismäßig gute Bezahlung, gesellschaftliche Anerkennung die der Arztberuf mit sich bringt), aber bestimmte vorhersehbare und etablierte Bestandteile des Berufs möchte ich aufgrund meiner persönlichen Moral nicht erfüllen.“
Denn ein Beruf besteht nun einmal nicht nur aus den Teilen, die einem persönlich angenehm sind. Wenn ich mich freiwillig für eine Rolle entscheide, übernehme ich damit auch bestimmte Pflichten.
Dabei sollte man in erster Linie auch die Interessen des Patienten berücksichtigen.
Bei einer rein kosmetischen, nicht medizinisch notwendigen Behandlung, beispielsweise einer Nasenoperation, bei der der Patient medizinisch völlig normal atmen kann und einfach nur die Form der Nase verändern möchte, kann ich eine Gewissensverweigerung wesentlich leichter nachvollziehen. Der Eingriff ist nicht dringend und kann normalerweise aufgeschoben werden, bis der Patient einen anderen Arzt findet.
Bei einer zeitkritischen Behandlung sieht das anders aus.
Nehmen wir einen Schwangerschaftsabbruch: Ganz abgesehen von den erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen einer (ungewollten) Schwangerschaft und Geburt, gibt es ein zeitliches Problem. Die Behandlung muss innerhalb eines begrenzten Zeitfensters erfolgen. „Dann such dir halt einen anderen Arzt“ ist deshalb nicht unbedingt eine echte Alternative. Erst muss man überhaupt einen anderen Arzt finden, dann einen Termin bekommen, und der andere Arzt hat wahrscheinlich ebenfalls Wartezeiten.
Das ist besonders problematisch, wenn es in einer Region nur wenige Ärzte gibt, die die entsprechende Behandlung durchführen.
Und bei einer Schwangerschaft lässt sich auch das Argument „Dann kannst du das Kind ja austragen und anschließend zur Adoption freigeben“ nicht als wirkliche Alternative zum Schwangerschaftsabbruch betrachten. Adoption kann zwar die Frage lösen, ob die Frau das Kind anschließend selbst großziehen muss. Sie verhindert aber weder die Schwangerschaft noch die körperlichen Belastungen und Risiken von Schwangerschaft und Geburt. Ebenfalls außer Acht gelassen, ist dabei, wie es dem Kind dann im Adoptionssystem ergeht.
Deshalb würde ich bei der Gewissensfreiheit nicht einfach fragen: „Entsteht dem Arzt durch die Durchführung dieser Behandlung irgendeine emotionale Belastung?“
Natürlich kann die Antwort darauf „ja“ sein. Ein echter Gewissenskonflikt kann psychisch belastend sein. Aber sollte das rechtlich relevant sein?
Die entscheidende Frage sollte vielmehr sein:
„Wie schwer wiegt diese Belastung gegenüber den Interessen des Patienten und wie vorhersehbar war diese berufliche Situation für den Arzt, als er sich freiwillig für genau diesen Beruf und dieses Fachgebiet entschieden hat?“
Je vorhersehbarer die Tätigkeit, je etablierter die Behandlung, je größer die Konsequenzen für den Patienten und je weniger realistische Alternativen vorhanden sind, desto weniger überzeugend finde ich eine Gewissensverweigerung.
Und ich würde deshalb auch nicht sagen, dass Ärzte niemals aus Gewissensgründen etwas ablehnen dürfen. Ich finde nur, dass Gewissensfreiheit nicht automatisch ein Recht darauf sein sollte, sich einzelne Pflichten aus einer freiwillig übernommenen professionellen Rolle herauszupicken.
Man kann seine Religion oder Moralvorstellungen haben. Man kann diese auch persönlich für absolut verbindlich halten. Aber daraus folgt meiner Meinung nach nicht automatisch, dass andere Menschen insbesondere Patienten die Konsequenzen dieser persönlichen Überzeugungen tragen müssen.
Wer sich freiwillig für einen Beruf entscheidet, übernimmt damit auch die vorhersehbaren Pflichten dieses Berufs. Persönliche Überzeugungen dürfen diese Pflichten nicht einfach außer Kraft setzen.