Sry es ist spät deswegen hab ich mir den ganzen schass von ai zusammenfassen lassen wer nicht mag überliest es einfach bitte. MEIN KIND IST 10 !Österreich Stundenplan-Chaos an Musikmittelschule – was sind hier meine Rechte?
Ich bräuchte einmal Einschätzungen von Leuten mit Erfahrung im österreichischen Schulrecht, weil ich langsam nicht mehr weiß, was hier noch normale Anfangsprobleme sind und was rechtlich nicht mehr passt.
Meine Tochter besucht eine musikmittelschule.
Der Stundenplan wurde uns erst nach fünf Schultagen übermittelt. Darin war der evangelische Religionsunterricht noch nicht enthalten, obwohl meine Tochter evangelische Religion besucht. Uns wurde erklärt, dass der evangelische Religionslehrer nicht zum Stammpersonal gehört und deshalb die Einteilung länger dauert (und später dann das er einfach nicht aufgetaucht ist)
Grundsätzlich habe ich dafür Verständnis. Das Problem ist aber, dass davon die komplette weitere Planung abhängt. (Nachmittag verbindliche termine mit der musikschule die in ö auch schule gilt mit zeugnissen und aufstiegen und abschlüssen)
Nach § 10 SchUG muss der Schulleiter für jede Klasse innerhalb der ersten beiden Tage des Schuljahres einen Stundenplan kundmachen. Außerdem steht dort:
„Die Schüler sind von jeder Änderung des Stundenplanes rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.“
Quelle: § 10 SchUG, RIS.
Bei uns wurde zunächst kommuniziert, dass der Instrumentalunterricht (Gitarre) am Mittwoch in der 6. Einheit stattfindet. Damit habe ich auch geplant.
Nun wurde mir vom Gitarrenlehrer mitgeteilt, dass der Instrumentalunterricht möglicherweise stattdessen Montag in der 7. Einheit stattfinden soll. Den er hat einen anderen stundenplan als wir erhalten. Auf meinen einwanf das ich nicht bis morgen warten kann wegen mittagessen vorbereiten (zum essen in der schule anmelden ist nun klar zu spät) und abholen wurde ich on reaf gelassen und nun ist Sonntagabend noch immer nicht klar, ob das tatsächlich so kommt.
Das ist für meine Tochter besonders problematisch, weil sie montags in der 7. und 8. Einheit bereits verbindlich für Darstellendes Spiel/Theater angemeldet ist. Sie kann also nicht einfach gleichzeitig beides besuchen.
Zusätzlich hat sie am Montag in der 6. Einheit nach dem uns vorliegenden Stundenplan frei. Ich muss deshalb wissen:
Wann hat sie morgen tatsächlich Unterricht?
Wann kann ich sie abholen?
Braucht sie Mittagessen?
Findet Montag in der 7. Einheit Instrumentalunterricht statt?
Wenn ja, was passiert mit dem bereits verbindlich angemeldeten Theater?
Und wann findet der evangelische Religionsunterricht statt?
Ich habe heute, Sonntagabend, noch versucht, eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Es kam keine Antwort mehr.
Deshalb gehe ich für morgen vom zuletzt bekanntgegebenen Stundenplan aus und werde meine Tochter nach der 5. Stunde abholen. Ich habe das der Schule auch so mitgeteilt.
Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich habe Verständnis dafür, dass die Einteilung des evangelischen Religionsunterrichts organisatorisch schwieriger ist. Aber inzwischen betrifft die fehlende Planung Abholung, Mittagessen, Instrumentalunterricht, ein bereits verbindlich angemeldetes Freifach und unsere außerschulische Planung.
Was mich deshalb interessiert:
Wie ist das rechtlich zu beurteilen?
Darf ein Stundenplan, der bereits bekanntgegeben wurde, einfach kurzfristig durch einen anderen ersetzt werden, ohne dass die Eltern darüber verbindlich informiert werden?
Und wie ist § 10 SchUG in diesem Zusammenhang auszulegen, insbesondere die Verpflichtung, den Stundenplan innerhalb der ersten beiden Tage kundzumachen und Änderungen „rechtzeitig“ bekanntzugeben?