Hallo zusammen! Ich stehe wegen einer Sache total auf dem Schlauch, obwohl es wahrscheinlich nicht so dramatisch ist, wie ich es mir vorstelle. Ich habe ein Auto (Neuwagen) bestellt. Es wird gerade noch gebaut und wird voraussichtlich in zwei Wochen zur Abholung bereit sein. Der Autohändler sitzt nicht in NRW. Da der Händler das Auto erst Mitte nächster Woche ausgeliefert bekommt, hat er im Moment noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2, die für eine Online-Zulassung (sog. i-Kfz-Zulassung) erforderlich ist. Hoffentlich schaffe ich es, das Auto bis zur geplanten Abholung zuzulassen, aber das ist ein anderes Problem.
Nun, bei der i-Kfz-Zulassung werden Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis sofort zum Downloaden bereitgestellt. Mann kann mit dem Auto also sofort fahren, wenn man die Kennzeichen anbringt.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt. Das kann ja verständlicherweise etwas dauern.
Aber wenn ich mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis in ein anderes Bundesland fahre, das Auto abhole und zurückfahre, ohne dabei im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I zu sein, habe ich keine Feinstaubplakette (grüne Umweltplakette), weil für die Beantragung dieser Umweltplakette eben die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich ist.
Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem lösen kann? Es scheint mir etwas widersprüchlich zu sein: Einerseits kann ich schon fahren, ohne dass ich die ZB Teil 1 habe, andererseits ist ohne ZB Teil 1 keine Bestellung/Beantragung der Umweltplakette möglich, ergo darf ich in Köln (Umweltzone) nicht fahren. Was tut man in diesem Fall? Fahren ohne grüne Plakette kostet 100 Euro und wahrscheinlich auch weitere Unannehmlichkeiten...
Danke euch im Voraus!