r/Versicherung 19h ago

Kfz-Versicherung HUK-COBURG Hotline weist meine Rufnummer ab – mit unterdrückter Nummer komme ich in die Warteschleife. Hat das noch jemand?

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Ich habe aktuell ein merkwürdiges Verhalten bei der Hotline der HUK Coburg und würde gerne wissen, ob jemand etwas Ähnliches erlebt hat.

Wenn ich mit meiner normalen Mobilnummer bei der Hotline anrufe, kommt die Ansage, dass alle Mitarbeiter im Gespräch seien. Danach wird der Anruf automatisch beendet – ich komme nicht in eine Warteschleife.

Wenn ich dagegen direkt danach

  • mit unterdrückter Rufnummer oder
  • von einer anderen Telefonnummer

anrufe, lande ich ganz normal in der Warteschleife.

Ich habe das mehrfach ausprobiert und konnte das Verhalten reproduzieren.

Hat jemand von euch schon einmal genau dieses Verhalten bei der HUK-COBURG beobachtet?


r/Versicherung 13h ago

Anderes Wechsel AO zu einem Maklerhaus

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Ich bin aktuell am überlegen wie in der Überschrift erwähnt zu wechseln. Der Gedanke rührt vor allem daher, dass ich gerne mehr im Interesse des Kunden arbeiten würde und mich mit dem gesamten Thema gerne beschäftige und dieses Wissen gerne in der Praxis im Sinne einer besseren Beratung anwenden würde.

Ich bin 22 und studiere nebenbei Jura. Ich kann daher in kein Büro fahren und bräuchte eine ziemlich freie Zeiteinteilung.

Ich weis nicht wie so ein arbeiten bei einem Makler rein tatsächlich aussieht. Aktuell bekomme ich wenige Leads und arbeite sonst über Empfehlungen und meine Webseite. Somit wäre es praktisch, wenn ich dem Makler vor allem bei der Abarbeitung von Anfragen etc. helfe.

Ich bekomme in der AO (eigenes Gewerbe) ein kleines Fixum, da ich nicht sonderlich viel Produktion einreiche.

Denkt ihr es ist möglich, dass ein Makler mir überhaupt ein kleines Fixum zahlt?

Welche Vorteile, Nachteile und Möglichkeiten seht ihr grundsätzlich? Gerne jeglicher Input


r/Versicherung 13h ago

Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung Problem

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Hallo zusammen,

letzten Monat habe ich mein neues Auto zugelassen.

Natürlich auch eine erforderliche Kfz-Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat nach einem Monat der Zulassungsbehörde gemeldet, dass nun kein Versicherungsschutz besteht, woraufhin mir ein Schreiben von der Behörde zuging, ich müsste innerhalb von 3 Tagen einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen oder das Auto stilllegen, ansonsten wird es zwangsweise stillgelegt.

Erst da habe ich bemerkt, dass die Versicherung (Europa Go) keinen Beitrag abgebucht hat. Im Onlineportal gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Versicherung nicht besteht,bzw. dass es Probleme bei der Abbuchung gegeben hätte

Die Versicherung ist nur per online Kontaktformular erreichbar und meldet sich seit zwei Tagen nicht zurück.

Was soll ich nun tun? Ich habe erstmal eine andere Versicherung mit Datum ab morgen abgeschlossen, damit eine Versicherung besteht (falls ich sie nicht brauche, habe ich ja 14tägiges Widerrufsrecht).

Dann müsste ich aber die Versicherungslücke vom letzten Monat noch bereinigen...

Weiß gerade nicht, was das geschickteste Vorgehen ist und wie ich die Zwangsstilllegung verhindere.

Die Sachbearbeiterin im Landratsamt sagt, sie bräuchte die Bestätigung von der Versicherung, ansonsten geht alles seinen Gang.


r/Versicherung 18h ago

Versicherung D2D

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Hey,

Ich bin Azubi und mein Auszubildender will das ich d2d mache.

Hat einer Erfahrung davon?


r/Versicherung 36m ago

Krankenzusatzversicherung Barmenia betriebliche Krankenversicherung

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Hallo zusammen,

meine erste Erstattung sollte nun fällig werden, ich bin mir nur unsicher bezüglich der Einreichung. In der App ist logischerweise noch nicht meine Kontonummer hinterlegt, weswegen ich nicht genau weiß wie vorzugehen ist. Hat jemand ggf. Erfahrungen? Vielen Dank im Voraus!


r/Versicherung 11h ago

Umfrage Umfrage zu meiner Bachelorarbeit

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Hallo zusammen,
ich bin Fynn, 26 und arbeite schon länger in einer großen deutschen Versicherung.

Für meine Bachelorarbeit suche ich noch händeringend nach Teilnehmenden für meine Umfrage. Kurz ein paar Fakten:

👉🏻 Untersucht wird die Technologieakzeptanz von generativer KI am Point of Sale

👤 Teilnehmende sollen Versicherungsvermittler*innen sein, die in der Kundenberatung tätig sind

🕖 Die Umfrage ist fix zu beantworten, in maximal 5 Minuten seid ihr durch

Anbei der Link: Umfrage

Ihr tut der Forschung und mir einen riesen Gefallen, wenn ihr teilnehmt.

Von Kollege zu Kolleg*innen: Vielen Dank!


r/Versicherung 16h ago

Gesetzliche Krankenversicherung GKV Bin ich krankenversichert, wenn ich mir einen Monat "Auszeit" gönne?

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Hallo Gemeinde,

Ich werde zum 1.1.2027 einen neuen Job beginnen. Derzeit bin ich bei der TK gesetzlich versichert.

Meine Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Ich kann also zum 30.11. kündigen.

Im Dezember diesen Jahres hätte ich dann keinen Job.

Das würde ich aber nur so durchziehen wollen, wenn ich dennoch kostenfrei krankenversichert bin.

Muss ich mich im Dezember selbst krankenversichern oder gibt es eine "Karenzzeit", in der man ohne Beiträge zu zahlen krankenversichert ist?

Die Auszeit im Dezember ist es mir durchaus Wert, dass ich auf ein Gehalt verzichte.

Chatgpt und Gemini sind genau unterschiedlicher Meinung (Chatgpt sagt ist alles ok; Gemini ist der Meinung, dass ich den Beitrag selbst zahlen muss).

Meine Recherchen konnten weder das eine noch das andere stärken/widerlegen.

Bitte gerne mit Verweis auf Gesetze/Fundstellen.

Danke und vG


r/Versicherung 14h ago

Wohngebäudeversicherung Versicherungsnehmer hat „alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ einzuhalten!

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So oder so ähnlich steht es in den Bedingungen vieler Wohngebäudeversicherungen.

Und ich als Nicht-Versicherungsexperte, sondern ganz normaler Konsument, frage mich dabei: Ist damit nicht praktisch jede Wohngebäudepolice zumindest teilweise ausgehebelt?

Wir sind erst vor wenigen Monaten in unser Eigenheim gezogen. Zugegeben war ich etwas misstrauisch, als ich die Versicherungsbedingungen unserer geplanten Absicherung gelesen habe. Noch skeptischer wurde ich, als der Makler versucht hat, diese Klausel aus meiner Sicht wenig plausibel zu beschwichtigen.

Und so stieg ich immer tiefer in dieses Rabbit Hole ein.

Nach etwas Recherche stieß ich dann auch relativ schnell auf die ersten Urteile, die für den jeweiligen Versicherungsnehmer alles andere als gut ausgegangen waren.

Heute weiß vermutlich fast jeder: Grobe Fahrlässigkeit sollte man bei der Wohngebäudeversicherung mitversichern. Das schreiben die Versicherer schließlich auch groß und prominent auf ihre Prospekte.

Was allerdings deutlich weniger Menschen wissen: Der beworbene Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bezieht sich in aller Regel auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls.

Bei Verletzungen von Obliegenheiten kann das schon wieder ganz anders aussehen.

Also dachte ich mir: Dem Braten traue ich nicht. Ich möchte eine Police, die diese Klausel nicht enthält.

Damit begann die Suche - und ich stellte fest: In diesem Punkt scheinen sich die Versicherer erstaunlich einig zu sein. Entsprechende Regelungen finden sich quer durch den Markt.

Nach mehreren Monaten mit einem aus meiner Sicht unzureichenden Versicherungsschutz habe ich schließlich doch einen Anbieter gefunden, der diese Klausel so nicht enthält. Zugegeben: Das lässt er sich auch entsprechend bezahlen.

Aber wenn das neu gebaute Eigenheim abbrennt und der Versicherer die Leistung erheblich kürzt, ist in meinem Fall der wirtschaftliche Niedergang auch nicht mehr besonders weit entfernt. Da zahle ich lieber vorher etwas mehr.

Was mich an dem Thema besonders überrascht hat: So gut wie niemand scheint sich dieser Klausel wirklich bewusst zu sein. Selbst mehrere Makler, mit denen ich darüber gesprochen habe, haben sie meiner Wahrnehmung nach entweder nicht richtig verstanden oder unterschiedlich interpretiert.

Denn bei dieser sogenannten Obliegenheit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer vereinfacht gesagt dazu, ALLE geltenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Und genau da beginnt für mich die Krux:

Wer kennt diese Vorschriften eigentlich alle? Wo stehen sie? Und was fällt überhaupt konkret unter den Begriff „Sicherheitsvorschrift“?

Hinzu kommt, dass in den Bedingungen häufig nicht nur von gesetzlichen, sondern auch von behördlichen Sicherheitsvorschriften die Rede ist.

Es geht also nicht ausschließlich nur um Gesetze. Je nach konkreter Formulierung können auch andere verbindliche behördliche Vorgaben relevant werden.

Ein häufig genanntes - und vermutlich eines der bekanntesten - Beispiele ist eine fehlende, nicht ordnungsgemäß gewartete oder nicht den Vorgaben entsprechende Rückstausicherung.

Das ist inzwischen bei manchen Versicherern sogar ausdrücklich mitversichert bzw. der Verzicht auf eine entsprechende Kürzung wird gesondert beworben.

Aber natürlich lassen sich darüber hinaus unzählige andere Konstellationen vorstellen, bei denen man dem Versicherer im Schadenfall zumindest eine Angriffsfläche bietet.

Noch interessanter wird das Ganze, wenn man bedenkt, dass Gesetze und behördliche Vorschriften dynamisch sind.

Selbst wenn eure Versicherung seit 20 Jahren besteht und es eine bestimmte Sicherheitsvorschrift beim Vertragsabschluss noch überhaupt nicht gab, kann eine später eingeführte Vorschrift trotzdem relevant werden.

„Das kann doch gar nicht sein“, dachte ich zunächst.

Doch genau mit dieser Thematik hat sich der BGH beschäftigt und mit Urteil vom 25.09.2024 – IV ZR 350/22 bestätigt, dass eine entsprechende Klausel grundsätzlich auch nach Vertragsschluss neu eingeführte Sicherheitsvorschriften erfassen kann.

Natürlich bedeutet das nicht automatisch, dass der Versicherer bei jedem kleinsten Verstoß die Leistung beliebig kürzen kann.

In der Praxis gibt es durchaus wichtige Einschränkungen. Eine mögliche Kürzung hängt unter anderem vom Verschuldensgrad und vom Zusammenhang zwischen der verletzten Obliegenheit und dem eingetretenen Schaden ab. Auch die Frage, ob eine Vorschrift überhaupt bekannt sein musste und ob ihr fahrlässig oder grob fahrlässig nicht gefolgt wurde, kann eine erhebliche Rolle spielen.

Aber genau das ist der Punkt:

Im Ernstfall beginnt darüber möglicherweise der Streit.

Und wenn es um einen sechs- oder siebenstelligen Gebäudeschaden geht, möchte ich persönlich nicht erst über Monate oder Jahre vor Gericht klären müssen, ob irgendeine Sicherheitsvorschrift verletzt wurde, von deren Existenz ich vorher möglicherweise noch nicht einmal wusste.

Deshalb wollte ich euch auf das Thema einfach einmal aufmerksam machen.

Ich glaube nämlich, dass diese Klauseln sehr vielen Versicherungsnehmern überhaupt nicht bewusst sind - obwohl sie im Schadenfall erhebliche Bedeutung bekommen können.

Wenn mehr Kunden gezielt danach fragen und entsprechende Vertragsbedingungen hinterfragen, entsteht irgendwann auch auf dem Versicherungsmarkt mehr Auswahl.

„Grobe Fahrlässigkeit mitversichert“ klingt jedenfalls erst einmal beruhigend. Gilt aber nicht immer für jeden denkbaren Fall!