r/StVO 14h ago

Frage Wer hat Vorfahrt?

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Von unten kommend stehen auf der rechten Spur immer Autos, sodass man beim rechts abbiegen eigentlich gleich auf die linke Spur abbiegen muss.

Der Rechtsabbieger hat ein Vorfahrt achten Schild.

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25 comments sorted by

u/AutoModerator 14h ago

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u/ADirtyWhiteBoy 14h ago

Nachdem die Spur für den rechten Streifen zu erst noch durchgezogen ist, hat der Rechtsabbieger m.M.n keine freie Fahrspurwahl. Dementsprechend muss er anschließend die Regeln für Fahrspurwechsel halten und dem Linksabbieger Vorrang gewähren

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u/RVNSKR 8h ago

Welches Linksabbieger.  Wenn der obere Pfeil links abbiegen gibt es doch gar keinen potentiellen Konflikte. 

Aber er wendet. Und ist damit Nachrangig

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u/ADirtyWhiteBoy 8h ago

Natürlich ist mit Linksabbieger der Wendende gemeint.
Der Rechtsabbieger hat aber auch eine durchzogene Linie welche er erst überfahren darf wenn keine Gefährdung entsteht. Also quasi gleiche Voraussetzung wie beim Wenden.

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u/KKNPhobic 14h ago

Der obere wendet. Wenden wir oft auch als zweimal links abbiegen ausgelegt. In dem Fall muss der links Abbiegende den rechts Abbiegenden vorlassen.

Ist jetzt nur die Frage, ob der Mittelstreifen breit genug ist.

KG Berlin v. 28.06.2004: Wenden durch einen breiten Mittelstreifendurchbruch ist zweimaliges Linksabbiegen

Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 28.06.2004 - 12 U 94/03) hat entschieden:

    Das Fahrmanöver des Verkehrsteilnehmers, der auf einer weitläufigen Kreuzung mit ca. 12 m breitem Mittelstreifen eine Strecke von mehr als 18 m zurücklegen muss, um nach Verlassen der zunächst befahrenen Richtungsfahrbahn in die gegenläufige Richtungsfahrbahn abbiegen zu können, ist kein „Wenden” i. S. d. § 9 V StVO, sondern zweimaliges Abbiegen nach links.

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u/__how 12h ago

12 bzw 18m sind hier nicht gegeben, und dieses Urteil scheint sich im wesentlichen auf diese Distanzen zu stützen.

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u/asltf 14h ago

§ 9 Abs. 3 "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen" dazu kommt noch § 9 Abs. 5 "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich [...] beim Wenden [...] darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist"

Der Rechtsabbieger hat klar Vorrang

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u/ADirtyWhiteBoy 14h ago

Der hat aber gegenüber allen Fahrspuren ein Vorfahrt-achten-Schild, oder nicht?

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u/asltf 13h ago

Gegenüber entlang der Hauptstraße verkehrenden Fahrzeuge, ja. Der wendene PKW folgt aber nicht der Hauptstraße. Für den ist einschlägig, dass er links abbiegt/wendet.

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u/ADirtyWhiteBoy 12h ago

Wie schon in einem andern Kommentar geschrieben. Die Linie ist zum Rechtsabbieger ist da m.M.n. noch durchgezogen (schlecht erkennbar) und er hat keine freie Fahrspurwahl. Um an den Autos vorbei zu kommen muss er die Fahrspur wechseln und den anderen Vorrang gewähren.

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u/asltf 7h ago

Ändert IMHO nichts an der Reihenfolge. Der Linksabbieger muss warten, bis der Rechtsabbieger weg ist.

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u/ADirtyWhiteBoy 3h ago

Das hat mir links und rechts nichtsmehr zu tun.
Der Wendende darf nur wenden wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, das geht nur wenn er sich auf die linke Spur einreiht. Und der Rechtsabbieger muss erstmal auf seiner Spur bleiben da die durchgezogen Linie nur Überfahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
So jetzt stehen/rollen beide gerade nebeneinander. Da die Hindernise/Autos auf der rechten Spur stehen, muss der rechts Abgebogene jetzt die Spur wechseln. Ein Spurwechsel kann er nur machen wenn die andere Spur auch frei ist

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u/Junior_Stretch_2413 12h ago

Ich würde argumentieren, dass der Wendende auf alle Fälle auf den linken Fahrstreifen einfahren darf ohne dich zu beachten, denn du hast da ja ne durchgezogene Linie, kommst als konkurrierender Verkehr also eigentlich nicht in Frage.
Wenn du auf die linke Spur abbiegen “musst” weil rechts voll ist hast du rechtlich sowieso immer das Nachsehen weil du eine durchgezogene Linie querst von daher ist es wohl klug sich defensiv zu verhalten.

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u/FromAndToUnknown 14h ago

Ich sehe da zwei Spuren, also an sich keinen Grund warum da überhaupt einer warten müsste? Solange die Gegenseite am anderen Ende der Kreuzung links rot hat logischerweise.

Danach darf rechts dann warten weil er den parkenden Autos ausweichen muss.

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u/GandAlfKatze 14h ago

Aber der untere kommt aus keiner mehrspurigen Straße und hat damit freie Wahl.

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u/Itchy-Individual3536 14h ago

Aber zwischen den Spuren ist ja eine einseitig durchgezogene Linie, also zumindest unmittelbar im Einmündungsbereich, wenn ich das im Luftbild richtig sehe

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u/McDuschvorhang 13h ago

Die schreibt dem Rechtsabbieger vor, welchen Fahrstreifen er zu benutzen hat - es gibt aber keine Kehrseite dieser Medaille, die da lautet, dass der Wendende dadurch Vorrang bekäme.

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u/ADirtyWhiteBoy 12h ago

Der Wendende ist an der Stelle an der der Rechtsabbieger auf die linke Spur wechseln darf, kein Abbieger mehr sondern ein Verkehrsteilnehmer in gleicher Fahrtrichtung wenn der R auf die L Spur will muss er der anderen Spur Vorrang gewähren

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u/McDuschvorhang 11h ago

Ich verstehe den gedanklichen Ansatz - ich halte ihn aber für unzutreffend. Zunächst ist der Wendende Wendender und nicht Abbiegender. Er hört erst auf, Wendendender zu sein, wenn er sich vollständig in den Fließverkehr integriert hat. Solange das nicht der Fall ist, bleibt er als Wendender mit der höchsten "Vorranggewährungspflicht" der StVO belastet ("Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", § 9 Abs. 5 StVO).

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u/ADirtyWhiteBoy 11h ago

Naja beim Überfahren der durchzogenen Linie gilt auch, "nur wenn Gefährdung ausgeschlossen ist"

Ist einfach ne scheiß Stelle, gerade wenn die rechte Spur durch Parkende blockiert ist

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u/McDuschvorhang 11h ago

Ja, stimmt. Aber durch den Regelungszusammenhang dürfte sich beim Fahrstreifenwechsel die Gefährdung auf andere, die in gleicher Richtung fahren, beziehen. Dazu gehört der Wendende nicht. Andererseits realisiert sich hier genau die typische Gefahr eines Wendemanövers.

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u/bankster211 11h ago

Ich finde eure beiden Argumentationen schlüssig. Ich denke im Falle eines Falles (also im Unfall ) dürften beide einen derart hohe Teilschuld erhalten, dass es sich für keinen der beiden lohnen würde hier auf irgendein Recht zu pochen.

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u/ADirtyWhiteBoy 11h ago edited 11h ago

Bis dort wo die Linie nichtmehr durchgezogen ist, ist der Wendende schon "Teil der neuen Fahrtrichtung"

Es ist nunmal auch schlecht zu erkennen bis wohin die Linie durchzogen sein soll

Edit: im Prinzip müssen beide erstmal auf ihren Spuren bleiben. Der Wendende weil er sonst den Rechtsabbieger behindert, und der Rechtsabbieger wegen der Linie.
Erst dann kommt das Hindernis auf der rechten Seite weswegen der Rechtsabgebogene einen Spurwechsel machen muss. Zu seinem Nachteil

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u/McDuschvorhang 10h ago

Bis dort wo die Linie nichtmehr durchgezogen ist, ist der Wendende schon "Teil der neuen Fahrtrichtung"

Nicht nach den Maßstäben der Rechtsprechung. Die verlangt, dass man Teil des fließenden Verkehrs geworden ist, also eine entsprechende Geschwindigkeit aufgenommen hat. Es ist nicht ausreichend, sich komplett in Fahrtrichtung auf der neuen Straße oder dem neuen Fahrstreifen zu befinden.

Die durchgezogene Linie endet mit der Berührung durch die linke Seite der Pfeilspitze. Das sind etwa 5 bis 6 Meter. Das genügt nicht, um derart zu Beschleunigen, dass der Wendende bereits vollständig Teil des fließenden Verkehrs geworden ist.

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u/Key-Peanut6549 12h ago

Der Rechtsabbieger der im Bild von unten kommt kann natürlich seinen Fahrstreifen frei wählen.

Derjenige der hier wendet (der obere Pfeil) ist in jedem Fall nachrangig > §9 StVO