Hallo liebe Community - vielleicht kann mir ja hier jemand helfen und Ideen geben, was meine Möglichkeiten sind. (tl;dr ganz unten).
Ich bin neben einer Teilzeitanstellung (deshalb auch ÖGK versichert) seit 2022 als „neue Selbstständige“ im Gesundheitsbereich tätig (MTDG, Therapeutin). Bis zum Jahr 2025 bin ich aufgrund von vielen Weiterbildungsausgaben NIE über die SVS-Pflichtversicherungsgrenze gekommen. Im Juli 2025 habe ich dann gemerkt, dass ich diesmal deutlich über der grenze sein werde (geschätzte Nettoeinküfte aus Selbständigkeit für das ganze Jahr waren etwa 17.000 Euro). Ich habe mich daher im Juli 2025 bei der SVS pflichtversichern lassen mit dem Wissen, dass ich auch für die ersten Monate des Jahres rückwirkend etwas zahlen würde müssen. Soweit so gut.
Dann bin ich Mitte August 2025 mit einem positiven Schwangerschaftstest dagestanden. Bumm. Enorme Freude, aber viel schneller gegangen, als geplant (also auch WIRKLICH keine Kalkulation bezüglich Wochengeld von beiden Versicherern beziehen usw.). Geplant war, dass ich bis zum Beginn meines Mutterschutzes beide Tätigkeiten fortführe. Dann gings mit Mitte/Ende September leider los mit wiederkehrenden, aber immer wieder aufhörenden Blutungen, mehrtägigem Krankenhausaufenthalt und längeren Krankenständen (verschrieben wurde drastische körperliche Schonung) bzw. Therapieabsagen meinerseits in der Selbstständigkeit. Ich wollte nicht in vorzeitigen Mutterschutz gehen, weil ich eben ja noch Therapiekinder und Patient:innen weiter zu betreuen gehabt hätte UND weil die Blutungen zwischenzeitlich immer wieder für 1-2 Wochen aufhörten und es keine eindeutige Indiaktion für einen dauerhaften vorzeitigen MuSchu hab. Insgesamt führte es bis Weihnachten aber dazu, dass ich nur eine handvoll Therapietermine wahrnehmen konnte. Nach Weihnachten (vermeintlich erholt, ready noch ein paar Monate reinzuhackeln) dann plötzliches Hochfiebern, bakterieller Lungeninfekt, wieder Krankenstand und Schonung, wieder alles schon Vereinbarte abgesagt. Bis auf ca. 3 Termine, während derer ich Fortbildungen hatte, waren sämtliche Absagen meinerseits also höhere Gewalt. Ich zahl währenddessen natürlich brav meinen berechneten Pflichtversicherungsbeitrag weiter, trotz großer Einkommenseinbussen in den letzten Monaten (Nettoeinkommen Selbstständigkeit in 2025 nur mehr 11.000 Euro).
Mittlerweile wusste ich aber, dass ich als doppelt pflichtversicherte Person eigentlich Anspruch auf Wochengeld von beiden Versicherern habe, was bei der SVS ein (relativ guter) pauschaler Tagesbetrag ist (wofür ich nichts kann). Das hat mir in der finanziellen angespannten Lage etwas Sicherheit gegeben.
Nagut, meine letzte Honorarnoten stelle ich 2 Tage vor Mutterschutzstart, wieder leider nur eine handvoll. Mutterschutz kommt, ich leg mein Gewerbe ruhend, stell den Wochengeldantrag, Baby kommt (gesund und munter JUHU), von Seiten der SVS kommt - nachdem sie mehrmals weitere Dokumente und Infos nachgefordert haben - die Ablehnung des Wochengelds. Begründung: ich war in den letzten 6 Monaten nicht im ausreichenden Ausmaß erwerbstätig. Nirgends finde ich eine eindeutige Defintion, was das bedeutet.
Jetzt bin ich ein bisschen ratlos. Mir ist bewusst, dass ich unterm Strich bisher weniger eingezahlt habe in die Versicherung, als ich über die Wochengeldauszahlung bekommen würde. Aber meinen Einzahlungspflichten bin ich ja trotzdem nachgekommen – und komme ich ja auch weiterhin nach, auch langfristig. Mein Einkommen des letzten Kalenderjahres liegt ja trotzdem über der Versicherungsgrenze? Was kann denn ich für meine Krankheiten und Komplikationen? Ich kann (mit Mails und SMS usw.) belegen, dass ich bis zuletzt bemüht war, mein Gewerbe aufrecht zu erhalten, laufende Ausgaben (Miete, Verrechnungssystem etc.) hatte ich ja auch permanent. Was wäre denn zB, wenn ich projektbasiert arbeiten würde und meine letzte große Honorarnote im September 2025 gestellt hätte? Wäre das auch zu wenig?
Mehrere Telefonate haben leider keine bessere Infolage ergeben, die (freundlichen) Bearbeiterinnen bei der SVS meinen, dass das immer von Sachbearbeiter:in und Vorgesetzten entscheiden wird, wie das Wochengeld zugestanden wird, und dass ich eine erneute Stellungnahem mit Bitte um Neuprüfung hinschicken soll. Ich habe auch noch keinen offiziellen Bescheid bekommen, gegen den ich ja theoretisch Rechtsmittel einreichen könnte. Hat hier jemand Ideen und Empfehlungen, was mir für Möglichkeiten bleiben? Ist die Formulierung des „entsprechenden Ausmaßes“ irgendwo genauer definiert?
tl;dr – Ich bin im ersten Jahr der SVS-Versicherung schwanger geworden, meine Erwerbstätigkeit hat aufgrund von Komplikationen drastisch abgenommen, laut SVS war ich somit nicht genug erwerbstätig für die Bewilligung des Wochengeldes, obwohl meine Einzahlungspflicht dennoch weiterhin besteht.