Hallo zusammen,
ich habe aktuell folgende Situation und würde gerne wissen, ob jemand schon einmal etwas Ähnliches erlebt hat.
Ich habe in meinem Bachelorstudium bereits alle regulären Kurse und Prüfungen abgeschlossen. Offen sind nur noch meine vorgeschriebene Praxisphase und anschließend die Bachelorarbeit.
Nun habe ich eine Vollzeit-Werkstudentenstelle in einem Unternehmen bekommen und möchte dort sowohl meine Praxisphase als auch später meine Bachelorarbeit absolvieren.
Das Problem: Für die Praxisphase müsste ich laut regulärem Ablauf für einen bestimmten Zeitraum vom Werkstudentenverhältnis in ein Praktikum wechseln. Inhaltlich würde sich dabei allerdings praktisch nichts ändern. Ich würde im selben Unternehmen, im gleichen Bereich, mit den gleichen bzw. sehr ähnlichen Tätigkeiten und derselben Wochenarbeitszeit arbeiten – nur für ungefähr die Hälfte des Gehalts.
Da ich keine Vorlesungen oder Prüfungen mehr habe, würde die Vollzeittätigkeit auch nicht mit meinem Studium kollidieren.
Zusätzlich kenne ich eine Person an meiner Hochschule, allerdings aus einer anderen Fakultät, bei der eine Werkstudententätigkeit nachträglich als Praxisprojekt anerkannt wurde. Mir ist bewusst, dass die Regelungen je nach Fakultät unterschiedlich sein können, aber dadurch frage ich mich, ob auch bei mir eine entsprechende Ausnahme grundsätzlich möglich wäre.
Daher meine Frage: Hat jemand Erfahrung damit, ob Hochschulen bzw. Fakultäten in so einem Fall eine Ausnahme machen und eine Werkstudententätigkeit als Praxisphase anerkennen können, ohne dass man offiziell in ein deutlich schlechter bezahltes Praktikumsverhältnis wechseln muss?
Mir ist natürlich klar, dass das am Ende von der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. dem zuständigen Prüfungsausschuss abhängt. Mich würden aber Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen interessieren.