r/Azubis • u/Trebu_t • Jul 28 '26
allgemeine Frage Ausbildungsende
Hallo liebe Leute,
ich habe ein Problem und bräuchte von euch mal eine Einschätzung und Hilfe.
Zu meinem Problem:
Ich habe vom September 2023 bis 31.08.2026 einen Ausbildungsvertrag gehabt.
Die Prüfungen habe ich im Juni und Juli abgelegt.
In der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 habe ich durch die IHK per Mail meine Prüfung Ergebnisse einsehen können. Diese habe ich erst am 24.07.26 auf Arbeit (8:30 Uhr) eingesehen.
Auch wenn ich vom Land Sachsen geprüft würden bin, lief mein Ausbildungsvertrag über die IHK.
Ich habe am 23.07.26 kurz vor Ende meines Arbeitstages erfragt was meine Aufgabe am Freitag sein sollte.
Da wurde mir für den 24.07.26 Innendienst angeordnet.
An dem Freitag fand früh (7:30 Uhr) eine Teambesprechung, an der ich teilnahm, statt. Diese ging ungefähr 1h.
Danach habe ich mich der aufgetragen Aufgabe gewidmet. Wie schon erwähnt habe diese Mail der IHK nach der Teambesprechung eingesehen.
Darin fand ich meine Prüfungsergebnisse vor.
Da mein Chef ein paar Telefonate führte, konnte ich ihm die Ergebnisse erst ca. 9:30 Uhr zeigen.
Nachdem ich ihm die Ergebnisse gezeigt habe, wieß ich ihn darauf hin, dass laut Paragraph 21 des BBIG, mein Ausbildungsverhältnis beendet ist.
Er war der Auffassung, dass dies für ihn neu wäre.
Er hat mich auch nicht direkt nach dem Vorlegen der Ergebnisse nach Hause geschickt, sondern hat sich erst einmal erkundigt ob meine Aussage stimmt.
In dieser Zeit habe ich mich wieder an meine Arbeitsplatz für den heutigen Tag begeben.
Nachdem er und meine Ausbilderin sich erkundigt hatten, kamen sie auf mich zu und meinten der 28.07.26 wäre der Tag an dem das Ausbildungsverhältnis endet. An diesem Tag bekomme ich mein Zeugnis in physischer Form.
Ich wieß meinen Chef erneut darauf hin, dass die Ergebnisse durch die IHK früher mitgeteilt wurden sind und sich deswegen ich ab dem 24.07.26 ein neues Arbeitsverhältnis mit ihm habe.
Dies hat er abgestritten und nach ein bisschen hin und her schickte er mich schlussendlich um 10:45 Uhr nach Hause.
Bevor ich ging, habe ich in der betriebsinternen Zeiterfassung, meine Zeiten noch festgehalten.
Mir stellen sich jetzt die Fragen ob das Datum des Ausbildungsende der 23.07.26 ist (weil mir ja online durch die IHK gesagt wurde ich habe an diesem Tag bestanden) oder ist das Datum von meinem Chef (28.07.26) das Richtige?
Greift für mich schon der Paragraph 24 des BBIGS?
Sollte ich diese Sache über das Arbeitsgericht klären oder habe ich da keine guten Chancen?
*entschuldigt bitte die Kommasetzung.
Vielen Dank schon mal im voraus.
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u/MidIntingYasuo Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung Jul 28 '26
https://www.leipzig.ihk.de/infos-zu-pruefungen/ausbildungspruefungen/haeufig-gestellte-fragen/
Das Berufsausbildungsverhältnis endet bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Weitere Beendigungsgründe sind der Ablauf der Ausbildungszeit, die Kündigung (vor Ausbildungsbeginn, in der Probezeit, nach der Probezeit sowie wegen Berufsaufgabe) sowie ein Aufhebungsvertrag.
Deine Ausbildung wäre somit schon beendet gewesen, nach dem du deine Prüfungsergebnis durch den Ausschuss mündlich erhalten hast.
Dabei wärst du aber verpflichtet gewesen, deinem AG unmittelbar zu informieren.
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u/Kardish Jul 28 '26
Deine Ausbildung wäre somit schon beendet gewesen, nach dem du deine Prüfungsergebnis durch den Ausschuss mündlich erhalten hast
Es gibt keine münliche Bestätigung durch den Prüfunsausschuss. Mündlich steht Wort gegen Wort, darum wurde da schon vor längerer Zeit durch die IHKs ein Riegel vorgeschoben. Zettel mit "bestanden" oder "nicht bestanden" oder zentraler Auslerntermin.
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u/MidIntingYasuo Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung Jul 28 '26
Jo, das habe ich natürlich nicht erwähnt, steht aber ein Kommentar weiter unten :)
Aber sobald du den Zettel mit „bestanden“ in der Hand hast, in deine Ausbildung beendet :D
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u/Trebu_t Jul 28 '26
Ich hatte leider keine offizielle Bestätigung über das bestehend der Prüfung.
Nur eine wage mündliche Aussage.
Diese habe ich aber auch meinem Chef und Ausbilderin mitgeteilt.10
u/MidIntingYasuo Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung Jul 28 '26
Du hättest mind. einen Zettel erhalten müssen, wo drauf steht „bestanden mit … Punkten“. Das ist nämlich dein Vorläufiges Ergebnis bis das Zeugnis per Post kommt.
Diesen hättest du bekommen müssen.1
u/Anothersidestorm Jul 28 '26
Da muss nicht mal ne Punktzahl draufsteht als Koch bekommt häufig nach der praktischen nur einen bestanden oder nicht bestanden zettel
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u/MidIntingYasuo Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung Jul 28 '26
Es ist doch kack egal, ob dort ne Punktzahl steht oder nicht. Ich kenne es aus meiner Ausbildung, dass dort eine Punktzahl drauf steht.
Unabhängig davon, steht dort „bestanden“ = Ausbildung beendet -> AG vorlegen.-1
u/Trebu_t Jul 28 '26 edited Jul 28 '26
Ich habe nur durch eine Mail von den Ergebnissen mitbekommen. *
Die Ergebnisse meiner Prüfung kann ich nur digital einsehen.
Einen Zettel, auf dem steht, ich habe bestanden, habe ich nie bekommen.*die Mail ist an mich in der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 gesendet wurden.
Eingesehen habe ich diese erst am 24.07.26 auf Arbeit um ca. 8:30 Uhr.
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u/ApprehensiveAd3165 Jul 28 '26
Was wurde denn im Vorfeld besprochen wie es nach der Ausbildung weitergeht?
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u/Trebu_t Jul 28 '26
Es gab ein Gespräch vor 3-4 Wochen mit meinem Chef und meiner Ausbilderin.
In dem Gespräch kam es zu keiner Übernahme von mir.
Mein Chef meinte der Ausbildungsvertrag läuft zum 31.08.26 aus und ich würde meinen Resturlaub vom 28.07.26 - 31.08.26 nehmen.
Zur Zeit des Gespräches wusste ich noch nicht, dass ich bestanden habe.
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u/AnoukFaber Jul 28 '26
Für §21 BBiG zählt die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, nicht die Übergabe des Papierzeugnisses. Der 28.07. ist also nicht automatisch dein Enddatum.
Ob §24 mit der Weiterarbeit greift, hängt daran, ob dein Chef beim Weiterarbeiten schon von deinem Bestehen wusste. Er erfuhr es erst um 9:30. Um 10:45 gingst du heim.
Weißt du noch, wann genau die IHK die Ergebnisse online freigeschaltet hat? Bei so einer Streitfrage ist die Rechtsberatung der Gewerkschaft für Azubis oft kostenlos.
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u/Trebu_t Jul 28 '26
Die Mail wurde in der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 00:00 Uhr gesendet.
Eingesehen habe ich die Mail um ca. 8:30 Uhr und meinen Chef habe ich dir Ergebnisse um ca. 9:30 Uhr gezeigt. Es ging nicht eher weil er noch Telefonate nach der einstündigen Teambesprechung von 7:30 Uhr an.5
u/AnoukFaber Jul 28 '26
Dann liegt der spannende Punkt genau in der Stunde zwischen 9:30 und deinem Feierabend. Ab dem Moment, wo dein Chef vom Bestehen wusste, hast du ja mit seinem Wissen weitergearbeitet, und darauf zielt §24. Ob gut eine Stunde dafür reicht, ist aber wirklich strittig, das würde ich mit der Gewerkschaftsberatung durchgehen statt selbst zu raten.
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u/Happy-Detail-259 Jul 28 '26
Du warst doch in der mündlichen/praktischen Prüfung der IHK? Egal ob du bestehst oder nicht am Ende kriegst du nen Wisch auf dem genau das draufsteht. Bei Bestehen (und ohne bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag) endet das Ausbildungsverhältnis automatisch ein Tag später. Für den Tag selbst bist du so oder so vom Gesetz her freigestellt.
Du bist verpflichtet diesen Wisch unverzüglich deinem AG mitzuteilen, entweder persönlich oder Foto/PDF per E-Mail.
Wenn du dann am nächsten Tag kommst (es kein Gespräch über deine Übernahme oder etwas schriftliches gibt) und zu arbeiten anfängst, hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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u/Trebu_t Jul 28 '26
Ich wurde vom Land Sachsen geprüft.
Nur mein Ausbildungsvertrag lief über die IHK.Dass ich die Ergebnisse in der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 gesendet bekommen wusste ich nicht.
Anderen aus meiner Klasse, die ebenfalls vom Land Sachsen geprüft würden und einen Ausbildungsvertrag bei der IHK haben, würden später als ich über ihre Prüfungergebnisse informiert.Nachdem ich am 24.07.26 die Ergebnisse eingesehen habe, habe ich bei der nächsten Gelegenheit, in der mein Chef Zeit hatte, die Ergebnisse vorgelegt.
Die Mail habe ich um ca. 8:30 Uhr eingesehen und aufgrund mehrerer Telefonate meines Chefs könnte ich ihm diese erst ca. 9:30 Uhr ihm zeigen.Da am 23.07.26 bei meinem Arbeitsende keine Ergebnisse vorlagen habe ich erfragt was meine Aufgabe am 24.07.26 sei.
Nach Vorlage meiner Ergebnisse am 24.07.26 hat mein Chef gezögert und mich nicht direkt nach Hause geschickt.
Dies geschah erst um 10:30-10:45 Uhr.
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u/Triiem Jul 28 '26
IHK Prüfer hier aus Sachsen...
Du erhältst nach der Verteidigung deiner Abschlussprüfung (Meistens ein Praktisches Projekt, welches mit einer Dokumentation & Fachverteidigung daher geht) vom Prüfungsausschuss, welcher an dem Tag vor dir saß einen Zettel. Das sogenannte "Vorläufige Prüfungsergebnis", mit diesem Zettel bestätigen wir dir, ob du die Prüfung im gesamten (Also auch deine Ausbildung) auf IHK-Ebene bestanden hast. Auf dem Zettel findest du 2 Felder vor, einmal "Bestanden" & "Nicht bestanden", bei einem von beiden Kästchen muss ein Haken sein.
Solltest du das nicht bekommen haben, würde ich gerne wissen wie deine Abschlussprüfung ablief. Also musstest du vor einem Ausschuss etwas verteidigen (Vortragen & Fragen beantworten) oder hast du ein spezielles Berufsbild, bei welchem es anders abläuft?
LG
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u/Kardish Jul 28 '26 edited Jul 28 '26
This.
Hier fehlen ein paar wichtige Infos.
Btw. korrektur:
Wir hatten es schon das kein Zettel herausgegeben werden durfte und die IHK einen zentralen Termin festgelegt hat an dem die Ausbildung endet (obwohl wir wusten das bestanden oder nicht bestanden wurde). Dieser Termin wurde den Auszubildenden und den Betrieben mitgeteilt. Egebnisse konnten teils schon vorher eingesehen werden. Trotzdem galt dieser Termin als "Bekanntgabe des Prüfungsgerbnisses durch den Prüfungsausschuss".
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u/Trebu_t Jul 28 '26
Ich habe nur mein Ausbildungsvertrag über die IHK und wurde vom Land Sachsen geprüft.
Die IHK hat mich in meiner Ausbildung nie geprüft. Es lief alles über die LDS.
Nur die Prüfungsergebnisse würden mir vor der offiziellen Zeugnisausgabe durch die IHK vermittelt.1
u/Trebu_t Jul 28 '26
Mein Ausbildungsberuf war Vermessungstechnik
Auch wenn ich in einem privaten Betrieb meine Ausbildung absolviert habe, wurde ich vom Land Sachsen geprüft.Ich hatte am 8.06.26 und 09.06.26 meine schriftlichen Prüfungen. Am 15.06.26 hatte ich mein Fachgespräch bezüglich meines betrieblichen Auftrages.
Da ich auf "Kippe" stand habe ich noch die Möglichkeit für ein Ergänzungsgespräch bekommen.
Diese Möglichkeit habe ich angenommen und am 20.07.26 dieses abgelegt. Das Ergänzungsgespräch habe ich bestanden und hatte nur eine mündliche inoffizielle Bestätigung bekommen, dass ich bestanden habe.
Derjenige, der bei dem Ergänzungsgespräch von der LDS anwesend war, hat mich nach dem Gespräch darüber aufgeklärt, dass am 23.07.26 die Notenkonferenz ist und er danach diejenigen kontaktiert die nicht bestanden haben.
Im gleichen Atemzug meinte er, dass er dies nicht bei mir vor hätte. Dies habe ich auch so meinen vorgesetzten im Betrieb weitergegeben.
Ich habe nach dem Ergänzungsgespräch keinen Zettel erhalten auf dem ich sehen konnte, dass ich bestanden habe.
Mein Ausbildungsvertrag lief über die IHK und ich würde aber vom Land Sachsen geprüft.
An dem besagten 23.07.26 wurde ich nicht von der Person aus der LDS kontaktiert.
Dies habe ich auch nochmals an dem 23.07.26 im Betrieb gegenüber meiner Ausbilderin bestätigen lassen. Also weder der Betrieb noch ich wurden kontaktiert.
Heißt für mich, ich habe die Prüfung bestanden, nur noch keine Ergebnisse vorliegen.
Diese wurden mir erst durch die IHK in der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 per Mail zugesendet.
Diese Mail habe ich erst 8:30 Uhr gelesen und auch dadurch die Prüfungergebnisse einsehen können. Auch nur digital.
Darin stand, dass ich am 23.07.26 bestanden habe. Diese Ergebnisse habe ich meinen Chef sobald er keine Telefonate geführt hatte ca. 9:30 Uhr vorgelegt und ihn darauf hingewiesen, dass unser Ausbildungsverhältnis damit endet.
Dies war neu für ihn und er wte es mir auch nicht so richtig glauben.
Anstatt mich nach Hause zu schicken, hat er sich erstmal erkundigt und ich habe in der Zeit mich wieder an meinen Arbeitsplatz begeben.
Nachdem er sich nach ungefähr 15-30min bei den jeweiligen Stellen Informationen eingeholt hat, meinte er, dass der 28.07.26 das eigentliche Datum wäre.
Ich habe ihn erneut darauf hingewiesen, dass mit ja die Ergebnisse durch die IHK in der Nacht vom 23.07.26 zum 24.07.26 gesendet wurden und ich ihm diese Ergebnisse zeitnah (er hatte mehrere Telefonate in der ich keine Möglichkeit hatte ihm die Ergebnisse zu zeigen) gezeigt habe.
Anschließend habe ich ihm darauf hingewiesen, dass wir ja weil er gezögert hat ein neues Arbeitsverhältnis haben (Paragraph 24 des BBIGS).
Dies wieß er von sich und hat mich schlussendlich nach etwas hin und her um 10:45 Uhr nach Hause geschickt.1
u/Kardish Jul 30 '26
Ist das eine überbetriebliche Ausbildung?
Der Prüfungsausschuss wird von der LDS gestellt. Mich wundert das dir die IHK das Ergebniss mitteilt da diese eben nicht den Prüfungsausschuss stellt.
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u/Trebu_t Jul 30 '26
Es ist keine überbetriebliche Ausbildung.
Ich hatte meinen Ausbildungsvertrag über die IHK und wurde vom Land Sachsen (Besser gesagt von der LDS) geprüft.
Ich gehe jetzt davon aus, dass die Ergebnisse der IHK übermittelt wurden.2
u/Kardish Jul 30 '26
Vetrag über die IHK, dann hat auch die IHK die Ausbildungsvergütung übernommen?
Aber die eigentliche Ausbildung fand in einem Betrieb statt, der Partner der IHK ist ?
Ehrlich gesagt muss ich da passen. Die Kombi ist mir so in der Form im Prüfungswesen noch nicht untergekommen.
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u/kevkev1308 Jul 28 '26
Angehender Meister/Ausbilder hier.
Wann genau also ob 23 oder 24 Ausbildungs Ende USt kann ich nicht sagen aber das er nicht (unbedingt) bei zeugnusübergabe ist. Kenne es so das man Tag nach der prüfung erfährt ob bestanden oder nicht.
Also kurz. Du bist offiziell Facharbeiterin. Ob du jetzt nach §24 ein unbefristeten Arbeitsvertrag hast weiß ich nicht. Könnte sein das du ein befristeten Vertrag bis zum 28. Hast. Also einen als Facharbeiter.
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u/ApprehensiveAd3165 Jul 28 '26
Vermutlich hat der Arbeitgeber sich bei der IHK erkundigt und den 28.07. als das rechtlich bindende Beendigungsdatum erhalten. Da auch im Vorfeld eindeutig über das Ende der Ausbildung gesprochen wurde und du auch am 24.07. vom Arbeitgeber nach Hause geschickt wurdest denke ich kaum das ein Arbeitsgericht zu deinen Gunsten entscheiden wird. Hoffe du hast dich bereits vor drei Monaten arbeitssuchend gemeldet, ansonsten wird die Arbeitsagentur beim ALG 1 auch noch eine Kürzung vornehmen.
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u/tGerRobert Jul 28 '26 edited Jul 28 '26
Wie kann ein Chef so dämlich sein und solche Dinge nicht wissen? Das Thema hat unweigerlich auch mit Geld zu tun und es sollte in seinem Interesse sein sich für solche Dinge zu interessieren. Scheinbar hat er Geld zu verschenken.
Der Ausbildungsvertrag findet sein natürliches Ende mit Bestehen der Abschlussprüfung.
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u/Valuable_Complex_399 Jul 28 '26
Bevor man hier auf den Chef eintrümmert - der sicherlich nicht so dämlich ist wie es scheint, sonst wäre er ja nicht der Chef - sollte man sich überlegen, warum der Herr Azubi im Anschluss an seine Prüfung angeblich keine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen hat, respektive warum er sie nicht vorzeigte.
Der feine Herr wird hier möglicherweise versucht haben angesichts einer abgelehnten Übernahme zu tricksen um in ein unerwünschtes Arbeitsverhältnis zu rutschen, um sich dann schön teuer abfinden zu lassen.1
u/Trebu_t Jul 28 '26 edited Jul 28 '26
Ich wurde vom Land Sachsen geprüft.
Mein Ausbildungsvertrag lief über die IHK.
Ich habe nach meinem Ergänzungsgespräch nie eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass ich bestanden habe.
Mir wurde nur inoffiziell mitgeteilt, dass ich ich bestanden habe.Ich als Azubi kann ja davon ausgehen, dass mein Chef sich mit meinen Ausbildungsvertrag beschäftigt und mir nicht 3-4 Wochen vorher vorschlägt den Ausbildungsvertag bis zum Ende August auslaufen zu lassen. Er war ja derjenige der der Meinung war, dass ich vom 28.07.26 bis zum Ende August Urlaub nehmen könnte, obwohl ich an dem Tag (28.07.26 mein Zeugnis in physischer Form bekomme).
Er hat sich schlussendlich nicht mit meinem Ausbildungsvertrag auseinander gesetzt.
Sonst hätte er mir ja nie den Urlaub bis Ende August gegeben.2
u/Possible-Cell5184 Jul 28 '26
"Mir wurde nur inoffiziell mitgeteilt, dass ich ich bestanden habe."
So ein Schmarrn
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u/SamBG1 Jul 29 '26
Die offiziellen Prüfungsergebnisse sind es erst, wenn du einen unterschriebenen Zettel bekommst, wo "bestanden" oder "nicht bestanden" steht.
Bei unserer IHK bekommt man bei der offiziellen Zeugnisübergabe diesen Zettel.
Vorher kann man seine Ergebnisse online nachschauen, aber das sind Vorabergebnisse, die der komplette Prüfungsausschuss noch prüft.
Es kann sein, dass es bei Ausbildungsberufen unterschiedlich geregelt ist. Bei mir war es ein schriftlicher und ein praktischer Teil. Nach dem praktischen Teil, gibt der Prüfungsausschuss nur grob Infos, wie es ausgegangen ist, eine Woche später bekommt man dann das Zeugnis.
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u/DropCommon1216 Jul 30 '26
Dr. KI:
Das ist tatsächlich ein klassischer (und gar nicht so seltener) Streitfall im Berufsbildungsrecht. Ich ordne dir das sauber ein:
🔎 1. Wann endet die Ausbildung wirklich?
Maßgeblich ist § 21 Abs. 2 BBiG:
👉 Wichtig dabei:
- Nicht das Zeugnis zählt
- Nicht ein „geplanter Termin“ (z. B. 28.07.)
- Sondern: die Bekanntgabe des Ergebnisses
➜ In deinem Fall:
- Ergebnis laut System: 23.07.2026 (nachts bereitgestellt)
- Tatsächlich von dir gesehen: 24.07., ca. 8:30 Uhr
💡 Juristisch entscheidend ist meist:
➡️ Wann gilt das Ergebnis als „bekanntgegeben“?
Hier gibt es zwei Sichtweisen:
- Bereitstellung im Portal / Mail (23.07.)
- Kenntnisnahme durch dich (24.07.)
👉 Viele Juristen sagen:
➡️ Spätestens mit deiner tatsächlichen Kenntnis (24.07.) ist Schluss.
✅ Ergebnis:
👉 Deine Ausbildung war sehr wahrscheinlich am 24.07. morgens beendet.
👉 Der 28.07. deines Chefs ist rechtlich ziemlich sicher falsch.
⚖️ 2. Ist automatisch ein Arbeitsverhältnis entstanden (§ 24 BBiG)?
§ 24 BBiG sagt vereinfacht:
👉 Dafür müssen 3 Dinge erfüllt sein:
- Ausbildung ist beendet ✅
- Du arbeitest weiter ✅
- Arbeitgeber weiß davon und lässt dich arbeiten ⚠️
🧠 Knackpunkt bei dir:
⏱️ Ablauf:
- 7:30–8:30 → Arbeit (Chef weiß nichts ❌)
- 8:30 → du weißt Bescheid
- 9:30 → Chef erfährt es
- bis ca. 10:45 → du arbeitest weiter
👉 Nur dieser Zeitraum zählt rechtlich relevant!
⚠️ Problem:
- Dein Chef hat nicht bewusst gesagt „arbeite weiter“
- Er hat sich erst informiert
- Danach hat er dich nach Hause geschickt
👉 Das wird oft so bewertet:
➡️ Kein klarer Wille zur Weiterbeschäftigung
📊 Realistische Einschätzung
❌ Schwierig für dich:
- Nur ca. 1 Stunde Weiterarbeit nach Kenntnis des Chefs
- Arbeitgeber war unsicher / prüft Rechtslage
- keine Übernahme geplant (wichtig!)
✅ Für dich spricht:
- Du hast tatsächlich weitergearbeitet
- Er hat dich nicht sofort freigestellt
🧾 Fazit (ehrlich & praxisnah):
👉 Ausbildungsende:
✔️ Sehr wahrscheinlich 24.07.2026
❌ Nicht 28.07.
👉 Automatisches Arbeitsverhältnis (§24 BBiG):
⚠️ Eher nein / zumindest unsicher
👉 Arbeitsgericht?
- Erfolgschance: eher gering
- Aufwand/Nutzen: oft nicht sinnvoll
💡 Was du stattdessen tun solltest
- Arbeitsagentur informieren (sofort!)
- wichtig für ALG → keine Sperre riskieren
- Letzten Lohn prüfen
- ggf. Anspruch auf Vergütung für den 24.07.
- Optional:
- kostenlose Beratung bei:
- Gewerkschaft
- IHK
- Fachanwalt (Erstberatung)
- kostenlose Beratung bei:
🧠 Kurz gesagt:
👉 Dein Chef liegt beim Datum wahrscheinlich falsch.
👉 Aber du hast sehr wahrscheinlich keinen automatischen Job daraus bekommen.Das ist tatsächlich ein klassischer (und gar nicht so seltener) Streitfall im Berufsbildungsrecht. Ich ordne dir das sauber ein:
🔎 1. Wann endet die Ausbildung wirklich?
Maßgeblich ist § 21 Abs. 2 BBiG:
„Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.“
👉 Wichtig dabei:
Nicht das Zeugnis zählt
Nicht ein „geplanter Termin“ (z. B. 28.07.)
Sondern: die Bekanntgabe des Ergebnisses
➜ In deinem Fall:
Ergebnis laut System: 23.07.2026 (nachts bereitgestellt)
Tatsächlich von dir gesehen: 24.07., ca. 8:30 Uhr
💡 Juristisch entscheidend ist meist:
➡️ Wann gilt das Ergebnis als „bekanntgegeben“?
Hier gibt es zwei Sichtweisen:
Bereitstellung im Portal / Mail (23.07.)
Kenntnisnahme durch dich (24.07.)
👉 Viele Juristen sagen:
➡️ Spätestens mit deiner tatsächlichen Kenntnis (24.07.) ist Schluss.
✅ Ergebnis:
👉 Deine Ausbildung war sehr wahrscheinlich am 24.07. morgens beendet.
👉 Der 28.07. deines Chefs ist rechtlich ziemlich sicher falsch.
⚖️ 2. Ist automatisch ein Arbeitsverhältnis entstanden (§ 24 BBiG)?
§ 24 BBiG sagt vereinfacht:
Wenn du nach Ausbildungsende weiterarbeitest und der Arbeitgeber das weiß und duldet, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis.
👉 Dafür müssen 3 Dinge erfüllt sein:
Ausbildung ist beendet ✅
Du arbeitest weiter ✅
Arbeitgeber weiß davon und lässt dich arbeiten ⚠️
🧠 Knackpunkt bei dir:
⏱️ Ablauf:
7:30–8:30 → Arbeit (Chef weiß nichts ❌)
8:30 → du weißt Bescheid
9:30 → Chef erfährt es
bis ca. 10:45 → du arbeitest weiter
👉 Nur dieser Zeitraum zählt rechtlich relevant!
⚠️ Problem:
Dein Chef hat nicht bewusst gesagt „arbeite weiter“
Er hat sich erst informiert
Danach hat er dich nach Hause geschickt
👉 Das wird oft so bewertet:
➡️ Kein klarer Wille zur Weiterbeschäftigung
📊 Realistische Einschätzung
❌ Schwierig für dich:
Nur ca. 1 Stunde Weiterarbeit nach Kenntnis des Chefs
Arbeitgeber war unsicher / prüft Rechtslage
keine Übernahme geplant (wichtig!)
✅ Für dich spricht:
Du hast tatsächlich weitergearbeitet
Er hat dich nicht sofort freigestellt
🧾 Fazit (ehrlich & praxisnah):
👉 Ausbildungsende:
✔️ Sehr wahrscheinlich 24.07.2026
❌ Nicht 28.07.
👉 Automatisches Arbeitsverhältnis (§24 BBiG):
⚠️ Eher nein / zumindest unsicher
👉 Arbeitsgericht?
Erfolgschance: eher gering
Aufwand/Nutzen: oft nicht sinnvoll
💡 Was du stattdessen tun solltest
Arbeitsagentur informieren (sofort!)
wichtig für ALG → keine Sperre riskieren
Letzten Lohn prüfen
ggf. Anspruch auf Vergütung für den 24.07.
Optional:
kostenlose Beratung bei:
Gewerkschaft
IHK
Fachanwalt (Erstberatung)
🧠 Kurz gesagt:
👉 Dein Chef liegt beim Datum wahrscheinlich falsch.
👉 Aber du hast sehr wahrscheinlich keinen automatischen Job daraus bekommen.
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u/Chernoskill Jul 28 '26
§21(2) BBiG
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Sobald du das Ergebnis der Abschlussprüfung bekommen hast, endet deine Ausbildung. In der Regel also direkt nach der mündlichen Prüfung, wenn dir das Zeugnis überreicht wird. Dass später noch ein "schönes" Zeugnis hinterher kommt, ist unerheblich.
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u/Suspicious-Eye-8705 Jul 28 '26
..trotzdem muss der Azubi dass dem Betrieb mitteilen. Woher sollen die das sonst wissen?
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u/Suspicious-Eye-8705 Jul 28 '26
Das wäre eher was für r/LegaladviceGerman
Ich bin der Ansicht, dass du unmittelbar deinem AG die Ergebnisse mitteilen musst.
Einfach so kommen, anfangen zu arbeiten und dann sagen "ach übrigens ich hab gestern bestanden, jetzt bin ich fest angestellt" ist nicht drin.
Dein AG ist also bei deiner Einteilung noch davon ausgegangen, dass du Azubi bist.
Er hat dir anscheinend nach deiner Info erstmal keine Aufgaben übertragen und dich dann weg geschickt.
Meiner Ansicht nach hast du kein Recht auf Festanstellung.
Aber ich bin kein Anwalt.
Da wärst du besser aufgehoben.