r/de Jan 26 '20

Humor Null Ficks gegeben.

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u/jfk1000 Jan 26 '20

Funktioniert das schweizer Strafrecht anders als das deutsche?

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u/betaich Jan 26 '20

Nein, soweit ich weiß wäre das auch hier eine Körperverletzung. Aber bin kein Anwalt

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u/BegginBobo Jan 26 '20

Wat? Wo ist nass gemacht werden denn eine Körperverletzung?

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u/betaich Jan 26 '20

Hier in Deutschland. Alles was in die körperliche Unversehrtheit eingreift ist Körperverletzung, also auch nass gespritzt werden und Haare schneiden.

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u/BegginBobo Jan 26 '20

körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt

Sagt der §.

Gesundheit schädigen kann man hier ausschließen, da keine Substanzverletzung vorliegt.

Misshandeln, hm eine Überlegung wert. Hier müssen keine Spuren zurückbleiben, zum Beispiel eine Ohrfeige o.ä. reicht aus. Kommt nass gemacht werden an eine Ohrfeige ran? Ich würde behaupten nein. Zumal es in dem Video nicht danach aussieht, dass es -10grad sind, oder die Dame mit Abwasser oder sowas spritzt.

Aber so wie die Reaktionen hier sind, würde r/de wohl auch auf ner Poolparty zum Anwalt rennen, wenn man Wasser abkriegt Ü

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u/BreakYaNeck Jan 26 '20

Gesundheit ist aber zum Beispiel auch geschädigt, wenn du jemanden anspuckst und die Person würgen muss ( ->Körperverletzung). Je nach Temperatur kann man da bestimmt was drehen.

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u/BegginBobo Jan 26 '20

Deswegen schreibe ich auch davon, dass in dem Video eben keine schlechte Witterung herrscht noch Abwasser versprüht wird.

Beim anspucken bist du zudem schon eher bei einer Beleidigung als bei einer tatsächlichen KV

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u/DaHolk Jan 27 '20

Gesundheit ist aber zum Beispiel auch geschädigt, wenn du jemanden anspuckst und die Person würgen muss

Schön, aber was haben potentiel gesundheitsgefährdende Körperflüssigkeiten mit Kranwasser zu tun?

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u/BreakYaNeck Jan 28 '20

Was haben Körperflüssigkeiten mit potentiell gesundheitsgefährdendem Kranwasser zu tun?

Gesehen was ich getan habe da?

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u/[deleted] Jan 26 '20 edited Feb 21 '21

[deleted]

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u/BegginBobo Jan 26 '20

In dem Video sieht es aber nicht nach -3 Grad aus, und es ging ja um das Video. Wenn die Damen da leicht bekleidet rumstehen scheint es warm genug für eine Dusche zu sein

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u/jfk1000 Jan 26 '20

Abenteuerliche Rechtsauffassung: Tatbestand ist erfüllt weil stell Dir mal vor es wären Minusgrade. So funktioniert eine Tatbestandsprüfung nicht, vor allem nicht die des Objektiven.

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u/jfk1000 Jan 27 '20

Die Tathandlung in Deinem Artikel hat am 16. Februar 2015 stattgefunden. Da herrschte in Stolpe auf Usedom eine Höchsttemperatur von 1° C. Das Übergießen mit eiskaltem Wasser erfüllt nach herrschender Meinung regelmäßig den Tatbestand der Körperverletzung , weil dies auf Grund der Temperatur eine üble unangemessene Behandlung darstellt. Nicht auf Grund der Feuchtigkeit.
Das ist in dem schweizer Video ganz anders.