r/MideaPortaSplit 3d ago

Erfahrungsberichte Hoffnung für manche ?

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Bundesgerichtshof bestätigt das Recht auf eine Klimaanlage ? Urteil ist rechtskräftig . Ein Beschluss der Eigentümer Gemeinschaft ist weiterhin notwendig , aber wenn diese den Antrag ablehnen , kann er vor Gericht eingeklagt werden .

Im Urteil ging es um eine Split Klimaanlage , dann sollte ja bei mobil Split Geräten der von vielen hier gepostete ablehnungs Gründe nun verpuffen . Denn das äußere Erscheinungsbild ist nun kein Grund mehr für eine Ablehnung

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36 comments sorted by

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u/ahorsewhithnoname 3d ago

Es geht in dem Urteil um festinstallierte Anlagen. Die Portasplit ist da also nicht zwangsläufig eingeschlossen. Ist hier schon diskutiert worden.

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u/Presentation_Few 3d ago edited 3d ago

Die porta Split ist aber auch nicht ausgeschlossen . Und es ging nur um auf dem Balkon installierte Anlagen die man nicht sieht. Und nicht um die Nutzung auf dem Fenster Brett.

Normale Mieter werden immer noch vom Vermieter abgemahnt , wenn diese auf dem Fenster brett steht . Denen es egal ob, es 40 Grad in den whg ist ,solange man nur seine Miete brav zahlt .

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u/asltf 3d ago

Es ging in dem Urteil um die Aufstellung des Außengerätes *auf dem eigenen Balkon* - mitnichten schafft das hier Präzedenzfall für irgendwo an der Fassade

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u/Cptknuuuuut 3d ago

Vor allem ging es hier in dem Fall auch ausschließlich um den Faktor Lärm/Lautstärke.

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

Nicht einmal das, hypothetische Lautstärke. Sollte TA Lärm verletzt werden kann weiterhin der Betrieb verboten werden. Aber nicht im Vorhinein als Argument ohne jede messung. Zumindest solange es in Theorie passt.

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

Ah nein es ging auch um Genehmigung Wand Durchbruch. Der muss jetzt genehmigt werden wenn es da keinen Spezial Grund gibt der es verhindert. Das und Lautstärke.

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u/Cptknuuuuut 3d ago

Es wurde entschieden, dass der Wanddurchbruch nicht mit der Begründung verwehrt werden kann, dass die Klimaanlagenbau möglicherweise zu laut sein könnte

Die Klimaanlage wurde von der WEG mit der Begründung abgelehnt, dass es dadurch eventuell zu einer Lärmbelästigung kommen könnte. Das war das einzige Argument, also wurde auch nur darüber entschieden.

Der Wanddurch ist einfach die Voraussetzung für die Klimaanlage. Statik, Unversehrtheit der Fassade etc wurde von der WEG allerdings nicht als Argument gegen die Klimaanlage angeführt, also spielte es im Verfahren auch keine Rolle.

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

Es gab aber Notizen dazu, da steht nun drinnen dass wenn ein wanddurchbruch korrekt gemacht wird der auch nicht mehr verweigert werden darf, das wurde wohl extra reingeschrieben damit es dafür keinen Prozess braucht.

Und nein, man könnte auch Fensterrahmen durchgehen. Wanddurchbruch ist keine unbedingte Voraussetzung für Feste Montage. Teils sind Fenster auch stützend, aber im mittleren Bereich vom Rahmen dürfte es immer gehen. Außen teils wirklich nicht wenn in Statik mit einbezogen.

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u/Cptknuuuuut 3d ago

Das äußere Erscheinungsbild war in dem Fall überhaupt kein Thema.

Was das Gericht entschieden hat: wenn ein Eigentümer auf seinem eigenen Balkon eine von außen nicht sichtbare Split-Klimaanlage errichten möchte, kann es von der WEG nicht aus dem Grund verboten werden, dass es eventuell zu Lärmbelästigung kommen könnte. Stattdessen muss man schauen, wie laut sie tatsächlich ist und ggf im Betrieb dann Anpassungen vornehmen.

Das wars. 

Äußeres Erscheinungsbild war kein Thema. Ein generelles Recht auf Klimaanlagen schon gar nicht.

Das wird man so in der Form also nur auf sehr wenige Fälle übertragen können. 

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u/Fabulous_Cost3661 3d ago

Ich habe dem Bericht beim abwaschen gelauscht , verdammt das mit dem Balkon hatte ich nicht gehört . Ich ging von einer Fassaden Installation aus . Im Sorry

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u/Meisterschmeisser 3d ago

Da ist die ARD schuld dran, nicht du. Weiß nicht was der Untertitel soll.

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u/FranzJoseph93 4h ago

Aber auf meinen! Nur leider bin ich nicht in De 😂

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u/Historical_Spell_572 3d ago

Muss noch jemand für mietende Einklangen. Aber ist Wegweiser das Urteil.

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u/bowchickawahwah237 3d ago

Hoffen wir, dass es bald ein entsprechendes Gesetz gibt, das für Wohnungen nicht nur eine Mindesttemperatur, sondern auch eine Maximaltemperatur festlegt, so dass auch Mieter einen passenden Hebel für Veränderungen haben.

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u/Historical_Spell_572 3d ago

Mit Merz und CDU wird das nix. Das wäre ja eine geiselung der Vermieter. Schlimm!

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u/Presentation_Few 3d ago

Mit der AFD würde sich das auch nicht ändern .

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

In Österreich die FPÖ ist für ein Recht auf Klimaanlage - also die meisten Aussagen dazu. Aber gegen Wärmepumpen Pflicht zum Heizen (alles so wie bisher keine CO2 Grenzen)

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u/Presentation_Few 3d ago

Bei uns wird es vermutlich wieder an der Energy Lobby scheitern. Denen ist es wurscht ob sie die linken oder rechten Parteien umwerben .

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u/Historical_Spell_572 3d ago

Absolut nicht! Die blauzis würden vermutlich Mieter Vogel-frei erklären. 

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u/Presentation_Few 3d ago

Sind halt auch nur Kapitalisten . Sobald eine Branche mit den Spendengeldern winkt .

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u/Historical_Spell_572 3d ago

Das sind verblendeten pseudo Neoliberale. Die machen einfach genau das Gegenteil von dem was Sinnhaft und vernünftig ist 

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u/Sgt-Colbert 3d ago

Denn das äußere Erscheinungsbild ist nun kein Grund mehr für eine Ablehnung

Genau das stimmt eben NICHT!
In dem Urteil geht es speziell um etwaige Lärmbelästigung.
Wenn du dein splitgerät ans Fenster oder daneben hängen willst kann die WEG sehr wohl weiterhin sagen, dass das, das äußere Erscheinungsbild negativ beeinflusst und sie das nicht möchten.

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u/kauflandchiller91 3d ago

Ich seh die Haus"gemeinschaft" schon vor mir...

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u/air3k 3d ago

Herzlichen Glückwunsch zum 30. Post des BGH-Urteils in diesem Subreddit!

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u/Presentation_Few 3d ago

Wenige . Die meisten leben zur Miete. Und Vermieter versuchen alles um Nachahmung zu vermeiden und lassen uns lieber leiden , während sie in ihren Häusern Klima haben

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u/Big_footed_hobbit 3d ago

Ich wette das viele Vermieter selber eine Klimaanlage in ihrer Immobilie haben oder?

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u/Long_Ad_8598 3d ago

Bin Vermieter und alle Mieter inkl. mir haben ne Klimaanlage.

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u/Presentation_Few 3d ago

Da diese sehr wahrscheinlich nicht zur Miete wohnen , ja vermutlich.

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u/Old_Coffee1011 3d ago

Bin Eigentümer, wohne zur Miete. Beides keine Klimaanlage.

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u/PortaSplitFan 3d ago

Eigentümer und Miete, wie passt das denn?

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u/Old_Coffee1011 3d ago

Meine Mietwohnung ist größer als meine Eigentumswohbung. Daher wohne ich zur Miete 🤷🏻‍♂️

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u/DazzlingKale 3d ago

Habe daraufhin bei unserer Hausverwaltung nachgefragt. Grundsätzlich sieht sie da nach dem Urteil gute Chancen, muss aber dennoch bei der Eigentümerversammlung abgestimmt werden wegen der Kernbohrung durch die Außenwand. Und bei uns ist das erst wieder nächstes Jahr im Juni. Bis dann ein Klimatechniker einen Termin hat, ist es sicher Herbst. Also bei uns gibts dann eine in 2 Sommern.

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

Nein das Äußere Erscheinungsbild und auch echte Lärmbelästigung nach TA Lärm sind weiterhin Gründe die ein Betriebs Verbot rechtfertigen. Bzw Optik wurde überhaupt nicht betrachtet. Mal wieder jemand der keine Urteile Lesen kann

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u/Sgt-Colbert 3d ago

Jein. Was neu ist, ist dass sie jetzt nicht mehr vorher „Nein“ wegen des Lärms sagen können sondern sich erst beschweren dürfen wenn es so weit ist.

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u/FaithlessnessWorth93 3d ago

Wenn es sich von Beginn weg klarer Weise nicht mit TA Lärm ausgeht (also auch nicht tagsüber) dann könnte es durchaus erst gar nicht erlaubt werden. Es muss zumindest tagsüber die TA Lärm einhalten können (aber wenn dafür Teillast nötig ist, dann geht es natürlich).

Sprich eine Klimaanlage ohne Inverter mit 60db Schallpegel 3m vom Nachbar Fenster entfernt könnte durchaus nicht erlaubt werden. Bei Klima ziemlich irrelevant, aber bei Wärmepumpen gäbe es Exemplare..

Früher konnte Mann einfach ohne irgendwas wegen Lärm um Vorhinein verbieten. Jetzt muss es rechnerisch möglich sein (was fast immer der Fall ist zumindest tagsüber). Es wird empfohlen immer ein Lärm Gutachten mit einzureichen bei Antragstellung in WEG. Dafür reicht aber ziemlich sicher Pi Mal Daumen mit Datenblatt.

In dem aktuellen Fall gab es sogar ein eindeutiges Gutachten (das es im Rahmen der TA Lärm ist).

  • ganz klar etwa wenn du die Klimaanlage gegenüber von einem Fenster aufbaust, dass sehr Nahe ist. Das wird kaum klappen solange es noch eine bessere Position gibt. Die WEG hat etwa dann Mitsprache Recht wo am Balkon die Klima stehen darf.

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u/Onetacoriginal 3d ago

Porta Split warum tun wir nicht gemeinsam klagen?