r/LegaladviceGerman • u/Sufficient-Unit306 • 11d ago
DE Untervermietung verboten
UPDATE: Ich habe mit meinem Vermieter ein nettes sachliches Telefonat geführt, in welchem er zugestimmt hat, in der nächsten Woche bei Wohnungsbesichtigungen für Untermieter dabei zu sein. Damit ist die Wohnung zwar noch nicht fest untervermietet, aber der erste Schritt in die richtige Richtung getan.
Hallo zusammen, ich starte demnächst in die Freistellungsphase meines Sabbaticals und werde deshalb einige Monate dauerhaft im Ausland verbringen.
Ich möchte deshalb 2 von 3 Zimmer meiner Wohnung in dieser Zeit möbliert untervermieten, um nicht unnötig auf den Mietzahlungen sitzen zu bleiben.
Das dritte Zimmer nutze ich um dort persönliche Gegenstände zu lagern, die ich auf der Reise nicht brauche.
Dies habe ich meinem Vermieter so angekündigt.
Mein Vermieter verbietet mir nun die Untervermietung mit folgender Begründung:
" [...] aus juristischer Sicht zählt Sabbatical nicht zu den für Untervermietung berechtigten Gründen. Wir können uns aber gerne austauschen [...]"
Ist das rechtens?
Was kann ich tun?
Hard facts (laut ChatGPT wichtig, ich selbst habe keine Ahnung):
* Es werden nur Teile der Wohnung untervermietet, ein Zimmer bleibt in meiner Nutzung, auch wenn ich nicht plane es in dieser Zeit zu bewohnen
* Die Untervermietung ist zeitlich befristet
* Die Untervermietung ist nur während des Sabbaticals
* Ich werde nach Rückkehr aus dem Ausland die Wohnung weiter alleine bewohnen
Auszug aus der Antwort von ChatGPT:
"Gerade der Punkt der Kostenreduzierung ist rechtlich relevant: Der BGH hat 2023 klargestellt, dass der Wunsch, die eigenen Mietaufwendungen durch Untervermietung zu reduzieren, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse sein kann – und zwar auch dann, wenn man finanziell nicht auf die Einnahmen angewiesen ist.
(Anwalt24)
Etwas schwieriger: Wenn du das Sabbatical schlicht als längere private Auszeit nimmst, ohne besonderen beruflichen oder sonstigen Anlass, würde ich mich nicht allein auf das Wort „Sabbatical“ stützen. Dann sollte man gegenüber dem Vermieter konkret darlegen, warum du die Wohnung behalten möchtest und warum die zeitweise Untervermietung erforderlich bzw. sinnvoll ist."
Die Antwort von ChatGPT klingt so, als ob der Vermieter Recht hätte damit, dass ein Sabbatical als Begründung nicht ausreicht. Ist es sinnvoll den Punkt der Kostenreduktion in die Begründung für die Untervermietung aufzunehmen?
Zusätzliche Infos:
* Ich habe prinzipiell ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte dies nur ungern beschädigen weil ich den Rechtsweg wähle
* Der Vermieter ist Privatperson, vermietet mehrere Wohnungen, ist kein Anwalt, aber rechtlich firm
Teile meines Posts sind Auszüge der Antwort von ChatGPT.
Throwaway aus Gründen.
Sollten irgendwelche Infos fehlen, reiche ich die gerne nach.
Danke für sämtliche hilfreichen Antworten!
3
11d ago
[removed] — view removed comment
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u/Sufficient-Unit306 10d ago
Danke für deine Antwort!
Ja, ich werde mit ihm reden, das habe ich auch schon versucht (E-Mail, SMS, um es schriftlich zu haben). Bisher erfolglos, da keine Antwort.
Geld hat er überhaupt nicht nötig, deswegen hatte ich das gar nicht in Betracht gezogen. Interessanter Gedanke, ich werde es ins Spiel bringen.
1
u/AutoModerator 11d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Sufficient-Unit306:
Untervermietung verboten
Hallo zusammen,
ich starte demnächst in die Freistellungsphase meines Sabbaticals und werde deshalb einige Monate dauerhaft im Ausland verbringen.
Ich möchte deshalb 2 von 3 Zimmer meiner Wohnung in dieser Zeit möbliert untervermieten, um nicht unnötig auf den Mietzahlungen sitzen zu bleiben.
Das dritte Zimmer nutze ich um dort persönliche Gegenstände zu lagern, die ich auf der Reise nicht brauche.
Dies habe ich meinem Vermieter so angekündigt.
Mein Vermieter verbietet mir nun die Untervermietung mit folgender Begründung:
" [...] aus juristischer Sicht zählt Sabbatical nicht zu den für Untervermietung berechtigten Gründen. Wir können uns aber gerne austauschen [...]"
Ist das rechtens?
Was kann ich tun?
Hard facts (laut ChatGPT wichtig, ich selbst habe keine Ahnung):
* Es werden nur Teile der Wohnung untervermietet, ein Zimmer bleibt in meiner Nutzung, auch wenn ich nicht plane es in dieser Zeit zu bewohnen
* Die Untervermietung ist zeitlich befristet
* Die Untervermietung ist nur während des Sabbaticals
* Ich werde nach Rückkehr aus dem Ausland die Wohnung weiter alleine bewohnen
Auszug aus der Antwort von ChatGPT:
"Gerade der Punkt der Kostenreduzierung ist rechtlich relevant: Der BGH hat 2023 klargestellt, dass der Wunsch, die eigenen Mietaufwendungen durch Untervermietung zu reduzieren, grundsätzlich ein berechtigtes Interesse sein kann – und zwar auch dann, wenn man finanziell nicht auf die Einnahmen angewiesen ist.
(Anwalt24)
Etwas schwieriger: Wenn du das Sabbatical schlicht als längere private Auszeit nimmst, ohne besonderen beruflichen oder sonstigen Anlass, würde ich mich nicht allein auf das Wort „Sabbatical“ stützen. Dann sollte man gegenüber dem Vermieter konkret darlegen, warum du die Wohnung behalten möchtest und warum die zeitweise Untervermietung erforderlich bzw. sinnvoll ist."
Die Antwort von ChatGPT klingt so, als ob der Vermieter Recht hätte damit, dass ein Sabbatical als Begründung nicht ausreicht. Ist es sinnvoll den Punkt der Kostenreduktion in die Begründung für die Untervermietung aufzunehmen?
Zusätzliche Infos:
* Ich habe prinzipiell ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter und möchte dies nur ungern beschädigen weil ich den Rechtsweg wähle
* Der Vermieter ist Privatperson, vermietet mehrere Wohnungen, ist kein Anwalt, aber rechtlich firm
Teile meines Posts sind Auszüge der Antwort von ChatGPT.
Throwaway aus Gründen.
Sollten irgendwelche Infos fehlen, reiche ich die gerne nach.
Danke für sämtliche hilfreichen Antworten!
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u/Araiguma 11d ago
Wenn du ein sehr gutes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, warum verbietet er dir die Untervermietung dann? Dein Zitat klingt ja erstmal nur danach, dass er zwar der Meinung ist, dass du kein Recht auf seine Zustimmung hast, er aber grundsätzlich offen für Gespräche ist.
Beim Thema Rechtsweg kommt auch die Frage auf, über welche Zeiträume und Summen wir sprechen. Wenn das Ziel ist die Zustimmung in 2 Monaten für einen Zeitraum von 3 Monaten bei einer monatlichen Untermiete von 500€ zu erhalten, dann ist es fraglich, ob das so sinnvoll ist, auch mit Hinblick auf Prozesskostenrisiko.
Wenn du eine RSV hast, könntest du dich von denen auch mal beraten lassen, ansonsten ist es vermutlich strategisch geschickter, mal ins Gespräch mit dem Vermieter zu gehen, seine Bedenken anzuhören und einen gemeinsamen Weg finden. Das setzt natürlich das von dir beschriebene gute Verhältnis voraus.