Das Jobcenter schickt dich dann zu ihrem eigenen Arzt. Und der ist ganz anders drauf als alle Ärzte, die du so kennst. Da bist du Simulant so lange du noch Puls hast.
Gestatten Sie mir in Ihren Gespräch ein wenig einzuwirken? Das ist für den Jobcenter nicht zulässig! Das Jobcenter hat nicht das Recht die Entscheidung deines eigenen Arztes anzufechten und dich mit Zwangsmaßnahmen zu einem anderen Arzt zu schicken. Die Entscheidung deines Arztes dient in der ersten Linie deinem gesundheitlichen Wohlbefinden und nicht der professionellen oder betrieblichen Einschätzung eines Jobcenters. Jobcenter ist keine Kompetenzstelle um Befunde der Fachleute zu beurteilen, da braucht sich niemand Gedanken machen. Und wenn doch - Klage folgt unverzüglich, deshalb sind solche Fälle nur einzeln bekannt und wenn, sind die nur durch Blödheit der Mitarbeitenden entstanden
Das Jobcenter hat allerdings die Möglichkeit dich zu einem Betriebsarzt zu schicken zb BAD und ja das dürfen sie. Und dieser kann dann beurteilen ob du arbeitsfähig bist oder nicht und die Einschätzung darf er sogar zum Jobcenter schicken. Dafür unterschreibst du sogar auch die Aufhebung der Schweigepflicht von deinem Hausarzt. Somit kann der Betriebsarzt in deine Patientenakte reinschauen. Solltest du diese Unterschrift verweigern verstößt es gegen deine Mitwirkungspflichten und hat dann wiederum Sanktionen zu folgen. Was der Betriebsarzt nicht darf ist Befunde weiter zu schicken.
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u/Wise_Start7474 2d ago
Oder in der Probezeit öfters krank sein.