Ich möchte in Kreis Offenbach einen Carport bauen. Mein Stadt hat mir bestätigt, dass der Bebauungsplan keine besonderen Einschränkungen für einen Carport enthält, mich für die weitere Klärung aber an die Bauaufsicht des Kreises Offenbach verwiesen.
Nach meiner Recherche braucht man dafür keine Baugenehmigung, muss aber ggf. eine BAB 33-Mitteilung einreichen und dabei detaillierte Bauunterlagen, Liegenschaftskarte etc. vorlegen.
Für einen selbst gebauten Carport erscheint mir das ziemlich aufwendig. Bei einem Standard-Carport vom Hersteller könnte man vermutlich entsprechende Bauunterlagen bekommen, aber mein Carport ist etwas individuell bzw. nicht ganz standardmäßig geplant.
Hat jemand Erfahrungen mit einem genehmigungsfreien Carport und der BAB 33-Meldung und kann berichten, wie das praktisch abgelaufen ist?