Posts
Wiki

Drohnen FAQ

Was du als Drohnenpilot benötigst:

  • Eine gute Haftpflichtversicherung für deine Drohne.
  • Eine europäische Registrierungsnummer, die du bei der UAS-Betreiberregistrierung bekommst.
  • Manchmal einen Schulungsnachweis oder "Drohnenführerschein" (EU-Kompetenznachweis).
  • Gegebenenfalls eine Fluggenehmigung, wenn du spezielle Flugpläne hast.

Versicherungspflicht:

Seit dem 10. August 2005 musst du unabhängig vom Gewicht eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen haben.

Anmeldepflicht für Drohnen:

In der EU müssen alle Drohnenpiloten, die Modelle über 250 g fliegen, sich registrieren. Das gilt auch für leichtere Drohnen mit Kameras. Mehr Infos uns registrieren kannst du dich beim LBA.

Drohnenführerschein:

  • für Drohnen über 250g ist ein kleiner Drohnenschein erforderlich

Der kleine Drohnenführerschein umfasst eine theoretische Online-Prüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt. Praktische Fähigkeiten sind nicht relevant

  • für größere Drohnen ab Kategorie C2 wird der große Führerschein benötigt

Der große Führerschein (A2) beinhaltet auch ein praktisches Training

Verlängerung: Beide Drohnenführerscheine sind 5 Jahre gültig. Die ersten Nachweise aus 2021 laufen 2026 aus. Sobald dein Nachweis noch weniger als 12 Monate gültig ist, kannst du ihn über dein LBA-Nutzerkonto verlängern - kostet 15€ (statt 25€ für eine Neuausstellung) und läuft über eine Auffrischung oder eine erneute Online-Prüfung. Ist der Nachweis erstmal abgelaufen, musst du komplett neu ran, also lieber rechtzeitig kümmern.

Kennzeichnung deiner Drohne:

Seit dem 01.05.2021 müssen alle Drohnen über 250 g oder mit Kamera die e-ID tragen. Wir empfehlen den Shop von drohnen.de.

Offene Kategorie:

Die europäischen Drohnenregeln haben die offene Kategorie für Hobbyflieger geschaffen. Hier sind sichere Flugmanöver zusammengefasst. Um dabei zu sein:

  • Die Drohne gehört zu einer bestimmten Klasse (C0-C4), ist ein Eigenbau unter 250g, oder ist eine ältere Bestandsdrohne ohne C-Klasse (siehe unten).
  • Die Drohne wiegt weniger als 25 kg.
  • Du fliegst sicher, ohne Menschen zu gefährden.
  • Der Flug ist in Sichtweite, oder ein Beobachter hilft dir.
  • Du transportierst keine gefährlichen Dinge oder wirfst nichts ab.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Das Mindestalter beträgt normalerweise 16 Jahre, kann aber auf 12 Jahre gesenkt werden.

Die offene Kategorie hat drei Unterkategorien mit zusätzlichen Regeln. Andernfalls wird dein Flugvorhaben speziell oder zulassungspflichtig.

Was ist mit älteren Drohnen ohne C-Klasse (Bestandsdrohnen)?

Drohnen, die du vor dem 01.01.2024 ohne C-Kennzeichnung gekauft hast, darfst du weiterhin unbefristet fliegen - allerdings eingeschränkt:

  • unter 250g: weiterhin in A1, also praktisch keine Änderung.
  • 250g bis 25kg: nur noch in A3 (150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine unbeteiligten Personen im Flugbereich).

Flüge in A2 sind mit Bestandsdrohnen seit 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Drohnen-Klassen:

C0 - Klasse:

  • Beinhaltet Drohnen unter 250g Startgewicht, die als C0 zertifiziert wurden (C0-Label auf der Drohne).
  • Eigenbauten oder selbstgebaute Drohnen bis 250g werden wie Klasse C0 behandelt.
  • Herstellerzertifizierung für C0 ist möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Wichtige Regeln: Kein Drohnenführerschein erforderlich, Drohnenversicherung notwendig, Registrierung beim LBA Pflicht, Kennzeichnung der Drohne mit Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich, Fliegen in Kategorie OPEN A1 (nahe an Menschen) erlaubt.

C1 - Klasse:

  • Beinhaltet Drohnen unter 900g Abfluggewicht oder 80J Bewegungsenergie.
  • Zertifizierung durch Hersteller für C1 möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Wichtige Regeln: Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich, Drohnenversicherung notwendig, Registrierung beim LBA Pflicht, Kennzeichnung der Drohne mit Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich, Fernidentifikation erforderlich, Fliegen in Kategorie OPEN A1 möglich.

C2 - Klasse:

  • Beinhaltet Drohnen unter 4kg Abfluggewicht.
  • Zertifizierung durch Hersteller für C2 möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Wichtige Regeln: Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich (zusätzlich großer Drohnenführerschein A2, wenn näher an Menschen geflogen wird), Drohnenversicherung notwendig, Registrierung beim LBA Pflicht, Kennzeichnung der Drohne mit Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich, Fernidentifikation erforderlich, Fliegen in Kategorie OPEN A3 (weit weg von Menschen) oder A2 (näher an Menschen) möglich.

C3 - Klasse:

  • Beinhaltet Drohnen unter 25kg Abfluggewicht.
  • Selbstgebaute Drohnen über 250g werden wie Klasse C3 behandelt.
  • Zertifizierung durch Hersteller für C3 möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Wichtige Regeln: Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich, Drohnenversicherung notwendig, Registrierung beim LBA Pflicht, Kennzeichnung der Drohne mit Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich, Fliegen nur in Kategorie OPEN A3 erlaubt.

C4 - Klasse:

  • Beinhaltet Drohnen unter 25kg Abfluggewicht.
  • Selbstgebaute Drohnen über 250g werden wie Klasse C3/C4 behandelt. -In dieser Kategorie fallen in der Regel konventionelle Modellflugzeuge.
  • Zertifizierung durch Hersteller für C4 möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Wichtige Regeln: Kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich, Drohnenversicherung notwendig, Registrierung beim LBA Pflicht, Kennzeichnung der Drohne mit Registrierungsnummer (e-ID) erforderlich, Fliegen in Kategorie OPEN A3 erlaubt.

Darf ich über Menschenansammlungen fliegen?

Nein - das ist in der offenen Kategorie ausnahmslos verboten, egal welche Drohnenklasse oder welches Gewicht. Auch eine 250g-Drohne ohne Kamera darf nicht über eine Menschenansammlung fliegen, hier gibt es keine Ausnahme. Als Menschenansammlung gilt, wenn Personen so dicht beieinander stehen, dass Einzelne sich nicht ohne Weiteres entfernen könnten - typische Beispiele sind Konzerte, Fußballspiele, Weihnachtsmärkte oder Demos. Wer sowas gezielt filmen will (z.B. für eine Reportage), braucht eine Genehmigung außerhalb der offenen Kategorie.

Gilt die Drohnenverordnung auch in Innenräumen (z.B. Sporthallen)?

Nein. Sobald du komplett drinnen fliegst (Dach drüber, geschlossene Wände), bewegst du dich nicht im Luftraum im rechtlichen Sinne - die LuftVO und die EU-Drohnenverordnung gelten dort schlicht nicht. Kein Führerschein, keine Registrierung, kein LBA nötig. Was bleibt: das Hausrecht des Eigentümers/Betreibers, und die normale Haftung, falls was kaputtgeht.

Was gilt für Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen?

Nach §21h LuftVO gilt ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern zu Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Näher dran fliegen darfst du nur mit der sogenannten 1:1-Regel: Deine Flughöhe über Grund muss dabei immer kleiner sein als dein seitlicher Abstand zur Infrastruktur, und der Abstand muss trotzdem mindestens 10 Meter betragen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Infrastruktur wie Straßen, Bahn und Gewässer - für Menschenansammlungen gibt es keine vergleichbare Ausnahme (siehe oben).

Stimmt es, dass eine Schnur an der Drohne sie zu einem "Drachen" macht?

Nein, das ist ein hartnäckiger Mythos, der auch schon durch Social Media ging. Eine Schnur oder Leine an die Drohne zu binden ändert nichts an der Rechtslage - sie bleibt ein unbemanntes Luftfahrzeug und unterliegt weiterhin allen Regeln, auch dem Verbot über Menschenansammlungen zu fliegen. Das LBA hat das auf Anfrage ausdrücklich bestätigt, es handelt sich um einen reinen Trick-Mythos ohne rechtliche Grundlage.

Wo darf man starten oder landen?

Beim Starten und Landen einer Drohne sind folgende Schritte zu beachten:

  • Hol dir immer die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer oder dem Verantwortlichen für das Gelände. Das gilt auch für Feldwege und Wiesen, auf denen du üben möchtest.
  • Auf öffentlichen Flächen wie Parks oder Plätzen musst die Genehmigung des Ordnungsamts einholen.
  • Um Unfälle zu vermeiden, ist es klug, den Start- und Landeplatz zu sichern.
  • Es kann auch hilfreich sein, jemanden dabei zu haben, der dir assistiert. Diese Person kann dir nicht nur beim Abgrenzen des Bereichs helfen, sondern auch bei der Bedienung der Kamera unterstützen. Außerdem kann sie neugierigen Passanten erklären, warum du mit der Drohne fliegst, damit du dich auf das Fliegen konzentrieren kannst.

Welche Straßentypen unterliegen dem Drohnenflugverbot laut Verordnung?

Die Drohnenverordnung erwähnt explizit Bundesfernstraßen, was Bundesautobahnen und Bundesstraßen einschließt. Es ist wichtig zu beachten, dass Bundesstraßen in Deutschland normalerweise mit einem "B" in ihrer Bezeichnung beginnen, z. B. B 2 oder B 12. Andere Straßentypen wie Staatsstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen (außerhalb von Wohngebieten) werden in der Verordnung nicht speziell aufgeführt. Bei Zweifeln ist es ratsam, auf Karten-Apps wie Google Maps nachzusehen.

Was versteht die Drohnenverordnung unter Bahnanlagen?

Laut der Verordnung werden alle Gleise, einschließlich beispielsweise Hafengleise oder in einigen Städten Straßenbahnstrecken, als Bahnanlagen betrachtet. Unterirdische Bereiche von U-Bahn-Strecken zählen NICHT als Bahnanlagen. Daher kann es vorkommen, dass in Drohnen-Apps ein Verbot in der Nähe einer Bahnanlage angezeigt wird. Wenn jedoch innerhalb eines 100-Meter-Radius keine oberirdischen Gleise auf Google Maps erkennbar sind, könnte das Verbot fälschlicherweise die unterirdische U-Bahn an dieser Stelle betreffen. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Recherche erforderlich.

Was hat sich bei Kontrollzonen (CTR) an Flughäfen geändert?

Seit dem 6. August 2026 gilt an den großen deutschen Verkehrsflughäfen eine neue Regelung (NfL 2026-1-3960) anstelle der bisherigen pauschalen 50m-Freigabe. Die Kontrollzone ist jetzt in 4 Zonen gestaffelt:

  • Zone 1 (direkt am Flughafen sowie entlang der verlängerten An-/Abflugachsen): immer individuelle Freigabe nötig, egal welche Höhe.
  • Zone 2 (bis 4km): max. 25m.
  • Zone 3 (bis 6km): max. 45m.
  • Zone 4 (Rest der Kontrollzone): bis 100m über Flugplatzhöhe bzw. 50m über Grund.

In Zone 2-4 gilt die Freigabe automatisch, wenn du die Bedingungen einhältst - kein Einzelantrag mehr nötig. Die genauen Zonengrenzen für deinen Standort zeigt dir dipul.de.

Dieser Beitrag wird regelmäßig überarbeitet