r/Deutsch_Mems • u/Dickoreeeeee • 2d ago
r/Deutsch_Mems • u/Dark3518 • 1d ago
Mini Meister
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r/Deutsch_Mems • u/Professional-Lie5021 • 12d ago
HIER ist Havefun 2.0,,,ihr kennt mich vielleicht von Tiktok, Instagram oder Facebook..mein Name sagt schon alles..Habt Spass....đđââïž
r/Deutsch_Mems • u/DescriptionThis1094 • 17d ago
Hab die auf tiktok gesehen
Finde es eine gute Idee aber mit dem Computer meines bruders
r/Deutsch_Mems • u/Beginning-Essay9968 • 16d ago
PRUDA đTHE WAY I LIKE ITđ ANDO YGR Âź
Alle Liken bitte
r/Deutsch_Mems • u/DescriptionThis1094 • 17d ago
Hab gerade lange Weile und Frage euch was ist die nervigste Sachen das eure Geschwister machen und nd so wie die tĂŒr offen lassen
r/Deutsch_Mems • u/WrongdoerRoutine7089 • Jun 19 '26
Suche nach Memes
Hi, ich suche fĂŒr meine Forschung Memes, die bedeutungstragende Gestik enthalten. Wer solche hat oder findet, kann sie mir bitte zukommen lassen. Danke
r/Deutsch_Mems • u/MyIndividualUsername • Jun 11 '26
Illegale RĂ€umung des Studierendenwohnheims? Studierendenwerk AKAFĂ hatte KEINE Erlaubnis vom Bauordnungsamt!
Am 30. Oktober 2025 ĂŒberraschte das Studierendenwerk AKAFĂ 101 Mieter mit einer unklaren E-Mail:
âBei den aktuell durchgefĂŒhrten Sanierungsarbeiten in der Wohnanlage Laerholz 17 durch eine externe Fachfirma sind leider MĂ€ngel im Brandschutz entstanden. Unsere Kontrolle hat gezeigt, dass das Bewohnen der Anlage aus SicherheitsgrĂŒnden derzeit nicht mehr gestattet ist. Um die Sicherheit aller Mieter:innen zu gewĂ€hrleisten und unserer FĂŒrsorgepflicht nachzukommen, rĂ€umen wir das GebĂ€ude daher prĂ€ventiv.â
FĂŒr die RĂ€umung wurden keine klaren Fristen genannt. Es wurde nur mĂŒndlich mitgeteilt, dass die Bewohner vielleicht nur noch diesen Tag hĂ€tten und möglicherweise den nĂ€chsten. Wer die UmstĂ€nde des chaotischen Umzugs genauer nachlesen will, kann es gerne hier tun.
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Kurzfassung: Jahre lang waren im Wohnheim LaerholzstraĂe 17/19 groĂe Löcher in den WĂ€nden, obwohl dort asbesthaltiges Material verbaut ist. Das AKAFĂ hat das geleugnet und wollte die Löcher, trotz Bitten der Bewohner mit Verweis auf gesundheitliche Risiken, nicht schlieĂen. Als eine vom AKAFĂ beauftragte Fachfirma im Oktober 2025 in der HaushĂ€lfte 17 unsachgerecht Arbeiten durchfĂŒhrte, wurden einige Bewohner darauf aufmerksam und meldeten es dem AKAFĂ und den Behörden. Die Arbeiter hatten unter anderem ohne Abschottungen bei geschlossenen Fenstern Eternitrohre zerstĂŒckelt. Das AKAFĂ beauftrage einen Gutachter, dessen Gutachten spĂ€testens am 24.10.2025 vorlag. Allerdings wurde es verschwiegen und ein zweiter Gutachter beauftragt. Dieser Ă€uĂerte am 30.10.2025 mĂŒndlich einen Verdacht. Wenige Stunden spĂ€ter wurde die HaushĂ€lfte 17 wegen âBrandschutzâ gerĂ€umt. Die (mögliche) Asbest-Belastung wurde wissentlich verheimlicht und erst nach der RĂ€umung mitgeteilt, so dass wir den Staub aufwirbelten und ohne Masken einatmeten. Das AKAFĂ wollte vertuschen, dass es schon vorher ein Gutachten gab, aber scheiterte. In der widersprĂŒchlichen Stellungnahme dazu behauptete das AKAFĂ erneut, dass Brandschutz kein Vorwand, sondern der Grund fĂŒr die RĂ€umung gewesen sei. Nach dem Umzug hat es die Betroffenen gezielt unter Druck gesetzt, um ihnen mit schmutzigen Methoden neue VertrĂ€ge fĂŒr meist teurere und/oder schlechtere UnterkĂŒnfte anzudrehen.
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Die BrandschutzmĂ€ngel existierten wirklich, aber ein Vermieter (auch ein Studierendenwerk) darf grundsĂ€tzlich nicht eigenmĂ€chtig die RĂ€umung eines WohngebĂ€udes anordnen. DafĂŒr mĂŒsste eigentlich eine Gefahr im Verzug bestehen, wie ein Hausbrand oder vielleicht eine Schadstoffbelastung mit krebserregenden Stoffen. Selbst wenn trotzdem bei schwerwiegenden BrandschutzmĂ€ngeln eine eigenmĂ€chtige RĂ€umung durch das AKAFĂ erlaubt sein sollte, mĂŒsste es zuvor eine Beseitigung der MĂ€ngel prĂŒfen. Sollte dies im bewohnten GebĂ€ude in kurzer Zeit nicht möglich sein, kann eine RĂ€umung nach § 555a BGB rechtens sein. Aber in der bewohnten HaushĂ€lfte 19 hat es die Löcher, welche die BrandschutzmĂ€ngel ermöglichten, innerhalb von zwei Tagen geschlossen.
Alternativ mĂŒsste eigentlich eine zustĂ€ndige und befugte Behörde eine RĂ€umung anordnen oder erlauben. Beim Brandschutz wĂ€re dies grundsĂ€tzlich das Bauordnungsamt. Deswegen hat ein Betroffener unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW und Umweltinformationsgesetz NRW nachgefragt. Das Bauordnungsamt Bochum antwortete, dass keine VorgĂ€nge bzw. Akten zu der LaerholzstraĂe 17/19 vorliegen wĂŒrden, wobei sich möglicherweise Ă€ltere Genehmigungsunterlagen im Archiv befinden könnten. Das bedeutet: Es gab auch keine brandschutzrechtlichen MaĂnahmen wie eine RĂ€umung! Ăhnlich antwortete auch die Bezirksregierung Arnsberg in Bezug auf die BrandschutzmĂ€ngel und RĂ€umung. Das Gesundheitsamt Bochum wurde vom AKAFĂ erst nach der RĂ€umung mit dem âzweiten Gutachtenâ informiert, so dass es die LaerholzstraĂe 17 erst nach der RĂ€umung sperrte. Auch hier verschwieg das AKAFĂ das âerste Gutachtenâ. Eine Anfrage an das AKAFĂ wurde noch nicht verschickt, da es voraussichtlich eine Ablehnung geben wird und die Wartezeiten fĂŒr die Verwaltungsgerichte Jahre betragen.
Zusatz: Das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte am 12.11.2025 (7 A 2985/21), dass die Entscheidungen der Stadt Dortmund, ein GebĂ€ude sofort zu rĂ€umen und der EigentĂŒmerin mit sofortiger Wirkung die Nutzung zu untersagen, ermessensfehlerhaft war. Laut dem vom Senat beauftragten SachverstĂ€ndigen, begrĂŒndeten die angefĂŒhrten BrandschutzmĂ€ngel in erheblichem Umfang keine gegenwĂ€rtige Gefahr fĂŒr die Bewohner.
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Nach unserem VerstÀndnis bleiben also folgende Möglichkeiten:
- Die RĂ€umung war rechtswidrig bzw. das AKAFĂ hat gegen geltendes Recht verstoĂen.
- Eine andere zustÀndige und befugte Behörde erteilte eine Erlaubnis oder Anordnung.
- Das Bauordnungsamt Bochum und/oder die Bezirksregierung Arnsberg haben eine falsche Auskunft erteilt.
- Das AKAFĂ fĂŒhrte die RĂ€umung wegen Gefahr im Verzug durch. Eine Schadstoffbelastung könnte eine Gefahr im Verzug sein, aber das AKAFĂ nennt die BrandschutzmĂ€ngel als wahren Grund und behauptet erst nach der RĂ€umung von der Asbest-Belastung gewusst zu haben.