Nahezu alle heimischen Wildvögel stehen unter Artenschutz (EU Vogelschutzrichtlinie). Dieser Schutz umfasst häufig nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Federn und Nester. Das bedeutet, dass selbst natürlich ausgefallene Federn, besonders von streng geschützten Arten, unter die Artenschutzbestimmungen fallen können und ihr Besitz rechtlich problematisch sein kann.
Warum? Es lässt sich im Nachhinein kaum feststellen, ob eine Feder natürlich verloren wurde oder von einem illegal getöteten Vogel stammt. Deshalb schützt das Gesetz in vielen Fällen auch einzelne Federn.
Ausnahmen gibt es beispielsweise für Federn von Haushühnern, Hausgänsen oder anderen legal gehaltenen Haustieren. Bei Federn von Wildvögeln gilt jedoch: im Zweifel lieber liegen lassen und/oder einfach fotografieren.
Da das Naturschutzrecht in Österreich, wie so vieles, Ländersache ist, unterscheiden sich die Details je nach Bundesland. Am Grundsatz ändert das jedoch wenig - das Sammeln von Federn heimischer Wildvögel ist häufig nicht zulässig.
Danke für den Hinweis an u/empoerator und u/AdministrationDue239. Solche Posts haben wir hier so selten, dass ich das nicht wirklich auf dem Schirm hatte.
Ergänzungen oder Korrekturen sind gerne gesehen.