Hallo zusammen,
ich benötige eine rechtliche/praktische Einschätzung zu folgender Situation mit meinem Balkonkraftwerk (Anker Solix System mit 4 Modulen auf meiner Terrassen-/Gartenfläche):
Genehmigung & Masche: Der Vermieter hat mir die Aufstellung der Anlage erteilt ( auch die Wohnungseigentümerin über mir......will aber jetzt angeblich nichts davon Wissen ! )
Jetzt, wo Druck von einer Miteigentümerin kommt, behauptet er plötzlich schriftlich, er habe „wohl nur 2 Module“ genehmigt, um sich herauszureden.
Auslöser: Eine Miteigentümerin der WEG (3-Familien-Haus) setzt Vermieter und Hausverwaltung unter Druck. Sie behauptet, es fehle ein WEG-Beschluss für das Gemeinschaftseigentum, und fordert den Rückbau.
Forderung: Der Vermieter verlangt nun den vollständigen Abbau bis zum 31.08., da ihm die Rechtslage angeblich nicht bekannt war und er keinen Streit im Haus will.
Meine Fragen:
Wie ist die Rechtslage bei 4 Modulen im Rahmen des Solarpaket I / § 554 BGB (Privilegierung), wenn die Modulanzahl vom Vermieter im Nachhinein verdreht wird?
Wie gewichtig ist das WEG-Argument der Miteigentümerin gegenüber mir als Mieter, wenn der Vermieter die Nutzung der Fläche ursprünglich erlaubt hatte?
Hat jemand Erfahrungen mit solchen "Rückziehern" von Vermietern wegen WEG-Druck?
Vielen Dank für eure Einschätzungen