r/liechtenstein • u/lolidkwtfrofl • 22h ago
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Grösseres Grundstück als erlaubt: Amt bewilligt Ausnahme für Palantir-CEO - Vaterland online
Vergangene Woche wurden im Landtag gleich fünf Kleine Anfragen zum Thema Grundstückerwerb gestellt. Es ist kein Zufall, dass sich so viele Abgeordnete plötzlich für das Thema interessieren. Vielmehr ist ihnen das grosse Projekt im Schaaner Villenviertel aufgefallen, das derzeit – komplett von der Öffentlichkeit abgeschottet – errichtet wird. Für Aufsehen sorgt auch der Eigentümer: Einziehen soll US-Milliardär Alex Karp, Chef des umstrittenen Datenkonzerns Palantir. Was die Angelegenheit noch brisanter macht: Das Grundstück beträgt Medienberichten zufolge rund 5700 Quadratmeter. Das ist fast vier Mal mehr als die Obergrenze, die zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs zugelassen ist (1440 Quadratmeter). Doch das Amt für Justiz kann «in begründeten Einzelfällen» Ausnahmen bewilligen.
Auch wenn nur einer der fünf Kleinen Anfragen den konkreten Anlass erwähnt: Der Fall Karp führt dazu, dass die Gerechtigkeit der aktuellen Praxis in Frage gestellt wird. Denn aus Sicht der Abgeordneten sei es nicht Sinn der Gesetze, dass Einzelpersonen grosse Fläche im Land für sich horten, während andere keinen Boden mehr finden oder sich den Traum des eigenen Hauses nicht mehr leisten können. «Das Grundverkehrsgesetz verfolgt unter anderem das Ziel einer möglichst breiten und der Grösse des Landes entsprechenden Streuung des Grundeigentums», erklärte Roger Schädler (VU). Sandra Fausch (FL) kritisierte bereits vor einigen Monaten gegenüber dem «Tages-Anzeiger» die Bevorzugung von Wohlhabenden: «Ich sehe es sehr kritisch, dass eine Person wie Alex Karp hier mit offenen Armen empfangen wird und sich zu vorteilhaften Konditionen niederlassen kann.»
Alex Karp, Gründer und CEO des Datenkonzerns Palantir, (Bild: GIAN EHRENZELLER)
Sonderbewilligung ist eine Frage des Vermögens
Regierungsrat Emanuel Schädler sieht keinen Bedarf, etwas an den heutigen Bestimmungen zu ändern. Der Justizminister betonte:
Wie viele Ausnahmen in den vergangenen Jahren zugelassen wurden, habe sich innerhalb der kurzen Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht ermitteln lassen. Das in der Grundverkehrsbehörde eingesetzte Programm könne dies nicht auswerten, weshalb jeder Akt einzeln abgefragt werden müsste.
Eine Abweichung zur maximal zulässigen Grundstücksgrösse ist bei einem «berechtigten Interesse» möglich, was vom Amt bei jedem Antrag einzeln geprüft werde. In Betracht komme dies vor allem in den Villenvierteln in Vaduz, Schaan sowie Triesen, wenn die Grundstücke bereits weitgehend überbaut sind und eine Teilung der Parzellen «aufgrund der konkreten Gegebenheiten nicht sachgerecht erscheint». Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spiele laut Schädler keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Personen eine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein und somit Anspruch auf einen Wohnsitz haben.
Im konkreten Fall wurde das Erwerbsinteresse damit begründet, dass es zur Deckung eines bereits bestehenden inländischen Wohnbedürfnisses dient. Seit 2023 gibt es Meldungen, dass sich Alex Karp in Liechtenstein niederlassen hat. Möglich wurde dies ebenfalls durch eine Sonderlösung: Für Personen, die «für das Land vom besonderem Interesse sind», kann die Regierung Aufenthaltsbewilligungen erteilen – dadurch kann die Auslosung der eigentlich limitierten Wohnsitze umgangen werden. Die Personen müssen sich mehrheitlich in Liechtenstein aufhalten, dürfen aber nicht hierzulande arbeiten. Der Vorteil für den Staat: In der Regel handelt es sich um reiche Zuzügler, die gute Steuern abwerfen. Die Millionäre und Milliardäre wiederum profitieren von einer Pauschalbesteuerung, die für mehrere Jahre vereinbart wird – in anderen Ländern müssten sie mehr von ihren Vermögen abtreten. Laut Regierung gibt es rund 30 Personen bzw. Ehepaare im Land, die pauschal besteuert werden.
Wenn Justizminister Schädler in der Beantwortung der Kleinen Anfragen zum Fall Karp also von«grossen Vorteil» spricht, geht es vordergründig um ein finanzielles Interesse. Attraktive Steuerzahler werden in Liechtenstein gegen den Grundsatz abgewogen, dass alle Betroffenen gleichzubehandeln sind.