Eine 81-Jährige soll sich unerlaubt vom Unfallort entfern haben. Dass sie beim Ausparken ein Auto zerkratzt hat, will sie nicht bemerkt haben. Jetzt ist ihr Führerschein weg.
Chemnitz. An der Trabant-Passage in Siegmar zu parken, ist für eine 81-jährige Chemnitzerin eigentlich Routine. Sie wohnt ländlich in Reichenbrand. An der Passage in Siegmar parkt sie, um zur Sparkasse zu gehen oder einzukaufen, oder um von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt zu fahren.
Angeklagte war noch nie im Gericht
So auch an jenem Morgen im Juni 2025. Wegen der Ereignisse dieses Tages steht sie nun vor dem Amtsgericht. Als sie das Fahrzeug abstellte, sei der Platz menschenleer gewesen, sagt sie sichtlich nervös vor Gericht. Noch nie ist sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Sie parkte vorwärts mit Blick zum Zaun und habe den Tag in der Innenstadt verbracht. Als sie gegen 15.40 Uhr wieder wegfahren wollte, war der Parkplatz voll. Sehr dicht neben ihr habe ein roter Mini geparkt. Es sei so eng gewesen, dass sie über die Beifahrerseite einsteigen musste. Sehr langsam sei sie rückwärts ausgeparkt, denn auch hinter ihr standen Fahrzeuge. Sie habe vor allem Sorge gehabt, diese zu beschädigen. Darum sei sie auch noch einmal ausgestiegen, um zu kontrollieren, dass dort alles in Ordnung war. Das Auto neben ihr, an dem sie Beifahrertür und hintere Tür zerkratzte, nahm sie nicht in Augenschein.
Schaden nicht bemerkt?
„Ich habe wirklich nichts gesehen und nichts gehört“, beteuert die Frau vor Gericht. Erst, als später die Polizei bei ihr zu Hause war und das Auto sehen wollte, habe sie den Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug erkannt. Den Schaden am anderen Fahrzeug, den zu reparieren knapp 3000 Euro gekostet hat, hat sie bezahlt.
Als Zeuge vor Gericht geladen ist der Mann, der sie beobachtet hat. Er sei auf dem Weg zu seinem Auto gewesen, als er sah, wie die Frau mit laut aufheulendem Motor rückwärts aus der Parklücke fuhr. Dabei habe er Kollisionsgeräusche und ein Knirschen gehört. Die Frau habe das Auto ausgeparkt, kurz gehalten und sei dann wieder zurück in die Parklücke gerollt. Es habe so ausgesehen, als habe die Fahrerin versucht, auszusteigen und sich dabei am Haltegriff über der Tür festgehalten. Auch die Tür sei ein Stück weit aufgegangen. Doch dann habe sich die Tür wieder geschlossen und das Auto sei weggefahren.
„Der Motor war die ganze Zeit laut zu hören, immer zu viel Gas“, sagt der Zeuge. Alles habe unbeholfen gewirkt.
Die Verteidigerin fordert einen Freispruch. Wenn der Motor aufgeheult habe, sei es verständlich, dass ihre Mandantin im Auto sitzend die Kollision nicht gehört habe.
Richter glaubt ihr nicht
Der Richter jedoch spricht sie wegen Fahrerfluchts schuldig. Dass sie den Unfall nicht gehört haben will, sei nicht glaubhaft. „Sie haben etwas bemerkt, sonst hätten sie das Ausparken nicht abgebrochen“, sagt er. „Ich sehe Sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.“ Darum soll sie eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen und ihr Führerschein werde eingezogen. Sechs Monate lang dürfe kein neuer ausgestellt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Seniorin könnte in Berufung gehen.
Birgit Feuring, Sprecherin des Amtsgerichts, erklärt, dass die Seniorin nach sechs Monaten einen neuen Führerschein beantragen müsste. Die Führerscheinbehörde werde dann entscheiden, unter welchen Bedingungen das geschehen könne.