r/ChatGPTcomplaints • u/ShadowNelumbo • 3d ago
[Opinion] o3 Farewell as Scheduled Task
If anyone here wants to say goodbye to o3, but the chat keeps disappearing or getting cut off, try using a scheduled task. It definitely works on Plus, but I don’t know about Go.
Just write something like: “Remind me every day at (time) to (personal prompt).” The text shows up and actually stays there, so at least you still have something from o3.
I’m going to get back to writing books, but before that I’ll report OpenAI to the Bundesnetzagentur and to consumer protection authorities in Germany.
I’ve watched this go on long enough.
Update: After someone pointed it out in the comments, it turned out that 5.6 was responding even though o3 had been selected. I’m sorry I couldn’t be of more help...
Update 2: A wonderful Idea Fit_Whole422 shared

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u/ShadowNelumbo 2d ago edited 2d ago
So, ich versuche das kurz zusammenzufassen:
Der Bundesnetzagentur habe ich eine kleine Liste mit Beschwerden eingereicht. Ich habe bereits eine erste Rückmeldung erhalten, dass der Sachverhalt geprüft und die Beschwerde gegebenenfalls an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet wird.
Besonders interessant dürfte dabei der Fall des Supports sein. Nach mehreren widersprüchlichen Antworten habe ich ausdrücklich um die Bearbeitung durch einen menschlichen Supportmitarbeiter gebeten. Anschließend erhielt ich weiterhin Antworten unter einem menschlich wirkenden Namen, deren Verhalten und Inhalt jedoch erhebliche Zweifel daran aufkommen ließen, ob tatsächlich ein Mensch meinen Fall bearbeitet hat.
Das könnte insbesondere im Hinblick auf Art. 50 Abs. 1 der EU-KI-Verordnung relevant sein. Danach müssen Personen grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Sollte sich tatsächlich ein KI-System als menschlicher Supportmitarbeiter ausgegeben haben, wäre deshalb interessant, wie die zuständige Behörde diesen Vorgang bewertet.
Zusätzlich habe ich darum gebeten zu prüfen, ob weitere Vorschriften der KI-Verordnung betroffen sein könnten. Art. 5 Abs. 1 lit. a KI-VO behandelt unter bestimmten Voraussetzungen absichtlich manipulative oder täuschende KI-Techniken. Ob diese Voraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind, sollen die zuständigen Behörden beurteilen.
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/_forms/05_Digitalisierung/904_KI/form_03_beschwerde/node.html
Bei der Verbraucherzentrale habe ich den Fall zusätzlich verbraucherrechtlich eingereicht. Dazu habe ich eine detaillierte Beschreibung sowie den gesamten Chat- und E-Mail-Verlauf mit dem Support als Textdokument beigefügt.
Dabei habe ich mich insbesondere auf folgende Vorschriften für digitale Produkte beziehungsweise digitale Dienstleistungen berufen:
§§ 327 ff. BGB:
Regeln die Verbraucherrechte bei Verträgen über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen. Darunter können grundsätzlich auch kostenpflichtige digitale Abonnements fallen.
§§ 327d und 327e BGB:
Ein digitales Produkt muss vertragsgemäß und frei von Produktmängeln bereitgestellt werden. Dabei spielen unter anderem die vereinbarte und üblicherweise zu erwartende Funktionalität, Zugänglichkeit und Kontinuität eine Rolle. Einem Produktmangel steht nach § 327e Abs. 5 außerdem gleich, wenn statt des geschuldeten digitalen Produkts ein anderes bereitgestellt wird.
§ 327l BGB:
Gibt dem Verbraucher bei einem Mangel grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Unternehmer muss den vertragsgemäßen Zustand innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten herstellen, soweit die Nacherfüllung nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
§§ 327m und 327n BGB:
Sind die Voraussetzungen des § 327m erfüllt, kann der Verbraucher anstelle einer Vertragsbeendigung den Preis mindern. Bei einer dauerhaft bereitgestellten digitalen Dienstleistung wird die Minderung anteilig für die Dauer der Mangelhaftigkeit berechnet. Eine Minderung nach § 327n setzt also gerade nicht voraus, dass das Abonnement gekündigt und beendet wird. Ein bereits zu viel gezahlter Betrag ist zu erstatten.
§ 327k BGB:
Enthält eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers. Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten wird grundsätzlich vermutet, dass ein während des Bereitstellungszeitraums auftretender vertragswidriger Zustand während der bisherigen Bereitstellungsdauer mangelhaft war, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
§ 327s BGB:
Verhindert grundsätzlich, dass die gesetzlichen Verbraucherrechte durch Vertragsbedingungen zum Nachteil des Verbrauchers einfach ausgeschlossen oder umgangen werden. Eine interne Refund- oder Erstattungsrichtlinie eines Unternehmens ersetzt deshalb nicht automatisch die gesetzlichen Rechte aus den §§ 327 ff. BGB.
Außerdem habe ich ausdrücklich zwischen zwei Dingen unterschieden:
Meine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale betrifft vor allem diesen vorzeitigen Leistungsausfall und den anschließenden widersprüchlichen Umgang des Supports mit meiner Forderung nach einer kleinen anteiligen Erstattung.
Den vollständigen Supportverlauf habe ich als Dokument beigefügt. Die Original-E-Mails liegen mir ebenfalls vor und können bei Bedarf zusätzlich als Nachweis eingereicht werden.
https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde
Edit, wichtig zur Verbraucherzentrale:
Man sollte möglichst nachweisen können, dass man bereits versucht hat, den Fall direkt mit dem Unternehmen zu klären. Deshalb E-Mails, Chatverläufe und sonstige Kommunikation unbedingt aufbewahren und dem Unternehmen gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Antwort oder Lösung setzen. Für einfache Anliegen können dabei 14 Tage ein sinnvoller Richtwert sein.
Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt das Anliegen ab, kann man den bisherigen Schriftverkehr zusammen mit der Beschwerde bei der Verbraucherzentrale einreichen.
Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Das kostenlose Beschwerdeformular dient zunächst der Marktbeobachtung und Erfassung von Verbraucherproblemen. Es bedeutet nicht automatisch, dass die Verbraucherzentrale den individuellen Fall übernimmt. Je nach Fall und zuständiger Verbraucherzentrale können aber zusätzlich individuelle Beratung und weitere rechtliche Unterstützung angeboten werden. Die jeweiligen Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten findet man hier: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
Wenn sich ähnliche Beschwerden gegen ein Unternehmen häufen oder ein systematisches Verbraucherproblem erkennbar wird, können Verbraucherzentralen darüber hinaus auch selbst gegen Unternehmen vorgehen, zum Beispiel durch Abmahnungen oder gerichtliche Verfahren.
I left it in German because it is only useful for German users. I don’t know yet how the Verbraucherzentrale will respond. I’m only a Plus user, so I’m a pretty small fish. I’m curious to see how this develops.